Quelle: HBS
TarifarchivTarifrunde 2006: Abschlüsse
(ohne Genossenschaftsbanken), 267 000 AN (ver.di).
- Entgelt: 100 € Pauschale insg. für Juni bis August, 3,0 % ab 01.09.06, 1,5 % Stufenerhöhung ab 01.12.07, Laufzeit bis 30.06.08.
- Arbeitszeit, Sonstiges: Verlängerung des Vorruhestands-TV mit Rechtsanspruch und der befristeten Samstagsarbeit bis 31.12.08; Erhöhung der Guthabenstunden auf dem Langzeitkonto und der Variabilisierung der Leistungsvergütung (von 7,5 auf 8 %);
- Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes um 4 % in 2006/07.
- Sonderzahlung: Erhöhung der Bandbreite (von 91 bis 118 auf 90 bis 120 %, abhängig vom Unternehmenserfolg).
130 000 AN (ver.di)
- Entgelt: 250 € Pauschale insg. für Mai - Oktober, 3,0 % ab 01.11.06, 2,5 % Stufenerhöhung ab 01.11.07, Laufzeit bis 30.04.08.
70 000 AN (ver.di)
- Entgelt: 350 € Pauschale insg. für April - Oktober, 3,0 % ab 01.11.06, Laufzeit bis 31.07.07.
- Sonstiges: Erhalt des Ausbildungsniveaus, Übernahme von 1 015 Nachwuchskräften in 2006; Regelungen für Bereiche, in denen Auftragsvergabe an Dritte erfolgt, u. a. unter Ausschluss von Personalbedarfsreduzierungen.
Berlin, 75 100 AN (ver.di)
- Lohn und Gehalt: nach 6 Nullmonaten (Juli - Dezember 2005), 200 € Einmalzahlung für 2006 sowie 75 € Einmalzahlung für 2007, jew. mit Auszahlung im April, 1,0 % ab 01.12.06, Laufzeit bis 30.06.07.
- Manteltarifvertrag: Wiederinkraftsetzung mit der Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts für den Fall der Änderung gesetzlicher Bestimmungen zum Ladenschluss, Laufzeit bis 31.12.06
- Sonstiges: Abschluss eines Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung als Rahmen zur Behandlung wirtschaftlicher Notfälle u.a. mit der Möglichkeit der befristeten Ergänzung/Abweichung von bestehenden Tarifverträgen, Laufzeit bis 31.12.07; Tarifvertrag über erfolgsorientierte Zahlungen u.a. mit der Möglichkeit die Auszahlung der vereinbarten Einmalzahlungen im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung an den Unternehmenserfolg zu koppeln bei einer Bandbreite der erfolgsabhängigen Gestaltung von 0 - 200 %, Laufzeit bis 31.12.08
Nordrhein-Westfalen, 429 200 Arb./Ang. (ver.di)
- Lohn und Gehalt:nach 9 Nullmonaten (April - Dezember 2005), 200 € Einmalzahlung für 2006 sowie 75 € Einmalzahlung für 2007, jew. mit Auszahlung im April, 1,0 % ab 01.09.06, Laufzeit bis 30.06.07.
- U-Geld, Sonderzahlung, sonstiges:Wiederinkraftsetzung des TV über Sonderzahlung (U-Geld: 50 % vom Endgehalt VerkäuferIn, SZ: 62,5 % eines ME) und Abschluss eines TV Altersvorsorgesonderbetrag u.a. mit der Möglichkeit der Reduzierung des U-Geld-Anspruches bis auf 500 € und Verwendung der Differenz zur Altersvorsorge, Laufzeit bis 31.12.08.
- Manteltarifvertrag:Wiederinkraftsetzung u.a. mit Protokollnotizen zu AZ-Bestimmungen und der Reduzierung der Kündigungsfrist auf 1 Mon./ME bzgl. des Sonderkündigungsrechts für den Fall der Änderung gesetzlicher Bestimmungen zum Ladenschluss, Laufzeit bis 31.12.06.
- Beschäftigungssicherung:Abschluss eines Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung als Rahmen zur Behandlung wirtschaftlicher Notfälle u.a. mit der Möglichkeit der befristeten Ergänzung/Abweichung von bestehenden Tarifverträgen, Laufzeit bis 31.12.07.
- Sonstiges: Tarifvertrag über erfolgsorientierte Zahlungen u.a. mit der Möglichkeit die Auszahlung der vereinbarten Einmalzahlungen im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung an den Unternehmenserfolg zu koppeln bei einer Bandbreite der erfolgsabhängigen Gestaltung von 0 - 200 %, Laufzeit bis 31.12.08.
Ost (ohne Berlin-Ost), 271 600 Arb./Ang. (ver.di)
- Lohn und Gehalt: regional unterschiedlich nach 6/8 Nullmonaten (Mai/Juli - Dezember 2005), 200 € Einmalzahlung für 2006 sowie 75 € Einmalzahlung für 2007, jew. mit Auszahlung im April, 1,0 % ab 01.10./12.06, Laufzeit bis 30.04./30.06.07.
- Manteltarifvertrag: (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Wiederinkraftsetzung mit der Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts für den Fall der Änderung gesetzlicher Bestimmungen zum Ladenschluss, Laufzeit bis 31.12.06.
- Beschäftigungssicherung: Abschluss eines Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung als Rahmen zur Behandlung wirtschaftlicher Notfälle u.a. mit der Möglichkeit der befristeten Ergänzung/Abweichung von bestehenden Tarifverträgen, Laufzeit bis 31.12.07.
- Sonstiges: Tarifvertrag über erfolgsorientierte Zahlungen u.a. mit der Möglichkeit die Auszahlung der vereinbarten Einmalzahlungen im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung an den Unternehmenserfolg zu koppeln bei einer Bandbreite der erfolgsabhängigen Gestaltung von 0 - 200 %, Laufzeit bis 31.12.08; unveränderte Wiederinkraftsetzung der Mittelstandsklausel.
Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen,
95 300 Arb./Ang. (IG Metall)
- Lohn und Gehalt: 500 € Pauschale insg. für September bis Dezember 2006, 3,8 % ab 01.01.07, 750 € zusätzliche Einmalzahlung, Laufzeit bis 31.01.08.
- Sonstiges: Tarifvertrag "Demografischer Wandel" als Grundlage für Vereinbarungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, u.a. mit Regelungen zu Altersstrukturanalysen und daraus abzuleitenden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Gestaltung von Arbeit und Arbeitszeit, Qualifizierung, Reduzierung von Belastungen. Übernahme der Kosten für Lernmittel durch die Betriebe für Auszubildende ab erstem Ausbildungstag.
Bundesgebiet Ost, 16 400 Arb./Ang. (IG Metall)
- Lohn und Gehalt: Abschluss wie West
- Sonstiges: Verlängerung des TV über Altersteilzeit bis 31.12.2009 Verlängerung des TV zur Beschäftigungssicherung und die Einführung von Arbeitszeitkonten bis 31.10.2010 Einrichtung einer paritätischen Kommission zur demografischen Entwicklung unter spezifischen Gegebenheiten der neuen Bundesländer. Volle Lernmittelfreiheit für alle Auszubildenden.
Erklärungsfrist: 10.10.2006
NRW (GWE-Bereich), 10 300 (IG BCE, ver.di).
- Entgelt: neue Entg.-Struktur mit 14 Gr. (Basisvergütung u. 4 Erfahrungskomponenten) ab 01.07.06. Starteingruppierung für neu eingestellte AN/übernommene Ausz. Erhöhung der bis zum 30.06.06 geltenden Tabelle um 1,8 %, auf dieser Basis Überleitung in neue Tabelle, 3,1 % ab 01.07.07, Laufzeit bis 30.06.08. 1.000 € zusätzliche Einmalzahlung, zahlbar im Juli. Überleitungs-TV mit u.a. Regelungen zur Zahlung von dynamisierten Ausgleichsbeträgen (Besitzstand) und deren Berechnungsmethode. Wegfall des Hausstandsgeldes.
- Sonderzahlung: Einführung einer 14. Verg. in Höhe eines Garantiebetrages von 1.000/500 € für AN, die am 30.06.06 in einem Arbeitsverhältnis standen/für ab dem 01.07.06 neu eingestellte AN, weitere Ausgestaltung (z.B. leistungsbezogen und/oder abhängig vom Unternehmenserfolg) obliegt den Betriebsparteien.
- Sonstiges: Verpflichtung der TV-Parteien zur Gesprächsaufnahme für einzelne Mitgliedsunternehmen, wenn dies u.a. zur Beschäftigungssicherung notwendig ist.
Energie- und Versorgungswirtschaft (AVEU), Ost 28 000 AN (IG BCE, ver.di)
- Entgelt: 2,7 % ab 01.03.06, Laufzeit bis 31.03.07. 200 € zusätzliche Einmalzahlung für AN, die am 01.03.06 beschäftigt waren. Erklärungsfrist: 31.03.06.
West und Ost, 329.300 Arb. (IG BAU)
mit Erklärungsfrist bis 28.08.06:
- Lohn: unveränderte Verlängerung, Laufzeit bis 31.12.07.
- Urlaubsgeld: unter Voraussetzung der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit 1,85 Std.-Löhne/UT für AN ab 6 Mon. BZ ab 01.01.07, Laufzeit bis 31.12.09.
Niedersachsen und Bremen, 22.200 Arb./Ang. (IGM)
- Lohn, Gehalt: nach einem Nullmonat (Mai), 350 € Pauschale insg. für Juni bis Oktober 2006 (je 70 € zahlbar von Juni - Oktober), 2,5 % Erhöhung ab 01.11.06, Möglichkeit durch BV die Pauschale zu flexibilisieren (Bandbreite 0 - 200 %); Laufzeit bis 30.04.07.
- AV: 2,5 % Erhöhung ab 01.08.06, Laufzeit 31.07.07. Erklärungsfrist: 23.05.06
Sachsen, 11.300 AN (IGM)
- Entgelt: 2,5 % ab 01.05.06, Laufzeit bis 30.04.07.
Bayern, 116 200 AN (NGG)
- Entgelt: nach 13 Nullmonaten (April 2005 bis April 2006) 2,0 % ab 01.05.06, Laufzeit bis 31.03.07.
Sachsen, 29 000 AN (NGG)
- Entgelt: nach 3 Nullmonaten (Juli bis September) 1,6 % ab 01.10.06, 1,5 % Stufenerhöhung ab 01.07.07, Laufzeit bis 30.06.08.
NRW, 73 400 AN (IGM/ver.di)
- Entgelt: nach 10 Nullmonaten (März - Dezember 2005), 160 € Pauschale insg. für Januar und Februar 2006, 2,2 % ab 01.03.06, Laufzeit bis 28.02.07.
- Qualifizierung: Abschluss eines Qualifizierungs-TV u.a. mit Bestimmungen zur Beteiligung von BR und AN bei der Unterbreitung von Weiterbildungsvorschlägen und der Möglichkeit der unentgeltlichen AZ-Verlängerung um 2,5 Std./Mon. auf Verlangen des AG als Beitrag der AN an den Weiterbildungsaufwendungen.
3 199 200 Arb./Ang. (IGM)
Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen. Nach Übernahmeempfehlung von IG Metall-Vorstand und Gesamtmetall Übernahme in seinen wesentlichen Bestandteilen in den regionalen Tarifgebieten West und Ost:
- Lohn und Gehalt, Entgelt, Ausbildungsvergütung: 310 € Pauschale insg. für März - Mai, Ausz. 90 € (Baden-Württemberg: 125 €), 3 % ab 01.06.06 (AV Küste, Bayern: 23 € mtl. Erhöhung in allen Ausbildungsjahren); durch BV Möglichkeit der Flexibilisierung der Pauschale innerhalb einer Bandbreite von 0 bis 200 % und Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes; Laufzeit: 13 Monate, bis 31.03.07. Baden-Württemberg: Regelungen zur Auszahlung der ERA-Struktukomponenten von 2,79 % eines ME für den Zeitraum März bis Dezember.
- Qualifizierung: (ohne Baden-Württemberg: hier besteht bereits seit 2001 eine eigenständige tarifliche Regelung) Abschluss eines TV zur Qualifizierung, u.a. mit Bestimmungen zu den Beteiligungsrechten des BR bei der Feststellung des Qualifizierungsbedarfes und der Festlegung von Qualifizierungsmaßnahmen, Durchführung jährlicher Qualifizierungsgespräche zwischen AN und AG, u.a. Verabredung konkreter Qualifizierungsmaßnahmen, hierbei Vorschlagsrecht des AN, Regelungen zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des Qualifizierungsgespräches, Bestimmungen zu den Qualifizierungskosten, Laufzeit: bis 31.12.10.
- Vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Entgeltumwandlung: Wiederinkraftsetzung des TV über vermögenswirksame Leistungen (26,59 (Arb./Ang.) / 13,29 (Ausz.) €/Mon.) für den Zeitraum 01.05. bis 30.09.06; Ersatz durch Abschluss des TV altersvorsorgewirksame Leistungen in Höhe von 319 €/J. zur Entgeltumwandlung, privaten Altersvorsorge oder arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge ab 01.10.06, Laufzeit: bis 31.12.12; Verlängerung des TV Entgeltumwandlung bis 31.12.12.
- Sonstiges: Wiederinkraftsetzung des TV zur Fortführung von Bestimmungen des LRTV II, u.a. mit Beibehaltung der fünfminütigen bezahlten Erholzeit je Stunde für Beschäftigte im Leistungslohn im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden; unveränderte Wiederinkraftsetzung des TV zu betrieblichen Sonderregelungen für Berlin (-West und -Ost)/Brandenburg.
Hamburg (städtische Betriebe), ca. 20 000 AN (ver.di)
- Arbeitszeit, Sonstiges: von 38,5 auf 38 bis 40 Std./W., differenziert nach Alter und EntgGr., weitere Differenzierung für AN mit Kindern bis zum 12. Lj. um 0,5 Std./W.; Umsetzung durch Einführung von AZ-Konten; Vereinbarung einer Prot.-Erklärung, dass die AZ-Regelung nicht als Begründung zum Stellenabbau genutzt werden darf.
Gemeinden Niedersachsen, ca. 120 000 AN (ver.di)
- Arbeitszeit, Sonstiges: Beibehaltung der 38,5 Std./W. für AN in Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Betriebsdiensten sowie für AN, für die ein Beschäftigungssicherungs-TV besteht, 39 Std./W. für die übrigen Bereiche; Wegfall des Freizeitausgleichs für AN mit 39 Std./W. am 24. und 31.12., wenn Freistellung aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen kann; Verpflichtung für AN mit 38,5 Std./W. zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen auf Verlangen des AG ohne Entgeltanspruch im Umfang von 3/2/1 AT für Kindertagesstätten/Krankenhäuser/Betriebsdienste; Öffnungsklausel zur Erhöhung der AZ und zur wettbewerbsfähigen Eingruppierung Neueinzustellender durch betriebsbezogenen TV für AN der Betriebsdienste zum zeitlich begrenzten Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen/Privatisierungsmaßnahmen; Regelungen zur Anwendung der TVe "Zukunftssicherung der Krankenhäuser" und "Notlagen-TV für Krankenhäuser"; Maßregelungsklausel; TV "Meistbegünstigungsklausel" bleibt unberührt.
Gemeinden Baden-Württemberg, ca. 200 000 AN (ver.di)
- Arbeitszeit, Sonstiges: von 38,5 auf 39 Std./W. für alle AN; Anspruch der Teilzeit-AN zur Aufstockung ihrer AZ zur Verhinderung finanzieller Einbußen; keine 1 zu 1 Umsetzung des Abschlusses zum Stellenabbau, sondern Nutzung der längen AZ zur Verbesserung der Qualität kommunaler Dienstleistungen; Maßregelungsklausel; TV "Meistbegünstigungsklausel" bleibt unberührt.
Gemeinden Hessen, AN: k.A. (ver.di)
- Arbeitszeit, Sonstiges: von 38,5 auf 39 Std./W. ab 01.01.07, für nichtärztliche AN im Gesundheitswesen weiterhin 38,5 Std./W., dafür Aussetzung der Zahlung der leistungsbezogenen Verg.; Anspruch der Teilzeit-AN zur Aufstockung ihrer AZ; keine 1 zu 1 Umsetzung des Abschlusses zum Stellenabbau, sondern Nutzung der Mehrarbeit zur Verbesserung der Qualität kommunaler Dienstleistungen; Vereinbarung von zwei Meistbegünstigungsklauseln.
Länder (ohne Hessen und Berlin), 847 600 (inkl. Hessen und Berlin) (ver.di).
- Entgelt: Einführung einer einheitlichen Entgelttabelle für Arb./Ang. ab 01.11.06 mit 15 EntgGr. und bis zu 6 Stufen. Nach 11 Nullmonaten (Februar - Dezember 2005), Pauschalzahlungen von 150/100/50 € im Juli 2006, 310/210/60 € im Januar 2007, 450/300/100 € im September 2007 (Ausz. jew. 100 €), 2,9 % aufgerundet auf volle 5 € (= 3,0 % im Durchschnitt) ab 01.01./01.05.08 West/Ost, Laufzeit bis 31.12.08. Einführung eines zusätzlichen Leistungsentgelts ab 2007.
- Arbeitszeit: von tariflicher 38,5 Std./W. (einzelvertragliche Vereinbarungen von bis zu 42 Std./W.) auf AZ zwischen 38,7 (Schleswig-Holstein) und 39,73 (Bayern) abhängig von Bundesland und EntgGr., Laufzeit bis 31.12.07, danach Kündigung durch jedes Bundesland einzeln möglich. Beibehalt der 38,5 Std./W. für bestimmte AN-Gruppen und der 40 Std./W. im Bundesgebiet Ost. Ost: Verlängerung der Regelungen zur besonderen regelmäßigen AZ bis 31.12.11 (Laufzeit der Anwendungen bis 31.12.14).
- Sonderzahlung, Urlaubsgeld: Zusammenfassung und Staffelung nach EntgGr. (von 95/71,5 für E 1 - 8 bis 35/30 % für E 14 - 15 eines ME, jew. West/Ost). Vereinbarung von unterschiedlichen Regelungen/Angleichungsschritten für 2006/2007 für verschiedene AN-Gruppen. Nach Erreichung der vollen Angleichung Kündigungsmöglichkeit der einzelnen Länder und Möglichkeit zur Vereinbarung landesbezirklicher Regelungen.
- Sonstiges: Vereinbarung weiterer MTV-Regelungen (u.a. Krankengeldzuschuss); Verpflichtung der Gewerkschaften zur Kündigung des TV Meistbegünstigung zum frühest möglichen Zeitpunkt; Maßregelungsklausel. Daraufhinwirken der TV-Parteien zur zumindest befristeten Übernahme für 12 Mon. von Ausgebildeten. 400 € Prämie bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für Ausz. mit Ausbildungsbeginn 2007.
Vereinbarung gesonderter Regelungen für die Bereiche Uniklinika, Ärzte/Ärtzinnen, Wissenschaft und LehrerInnen.
alle West-Bereiche, 69.900 Arb./Ang. (ver.di)
Unter Vorbehalt der Ergebnisse der Urabstimmungen und Annahme durch die regionalen TV-Verbände (Erklärungsfrist: 12.04.06):
- Lohn und Gehalt: nach 12 Nullmonaten (April 2005 - März 2006) 1,5 % ab 01.04.06 (Ang. Südbaden ab 01.06.06), 150 € (Ausz. 50 €) Einmalzahlung im August 2006, 2,0 % ab 01.04.07 (Ang. Südbaden ab 01.06.07), Laufzeit bis 31.03.08 (Südbaden bis 31.05.08).
- Manteltarifvertrag: Arb.: Wiederinkraftsetzung mit u. a. der Möglichkeit zur Einführung von Arbeitszeitkonten, Möglichkeit der befristeten Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 38 Std. ohne Lohnausgleich durch freiwillige Betriebsvereinbarung unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und vorbehaltlich der Zustimmung von ver.di, Laufzeit bis 31.03.11.
Nordrhein-Westfalen, 132 300 Arb./Ang. (ver.di)
- Lohn und Gehalt: nach 4 Nullmonaten (Mai - August) 2,2 % ab 01.09.06, 1,8 % Stufenerhöhung ab 01.08.07, Laufzeit bis 30.04.08.
West, 119.700 Arb./Ang. (IGM)
- Lohn, Gehalt, AV: 340 € (Ausz. 170 €) Pauschale insg. für Mai bis Oktober 2006 (zahlbar in zwei Teilbeträgen im Juni und September), 2,5 % Erhöhung ab 01.11.06, 2,0 % Stufenerhöhung ab 01.05.07; Möglichkeit durch BV die Pauschale zu flexibilisieren (Bandbreite 0 - 200 %; keine Kürzung für Ausz.); Laufzeit bis 29.02.08.
- Sonstiges: Verlängerung des TV Altersteilzeit bis 29.02.08; Gesprächsverpflichtung der TV-Parteien zu Fragen der Arbeitzeit.
104.000 Arb./Ang./AN (IG Metall)
- Lohn, Gehalt, Entgelt: 1.000 € Pauschale für Februar - Dezember 2007 für am 31.12.04 Beschäftigte (Haustarifvertrag I)/3,0 % ab 01.02.07 für ab dem 01.01.05 Beschäftigte (Haustarifvertrag II), wertgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Metall- und Elektroindustrie Niedersachsen aus der Tarifrunde 2007 ab 01.01./01.02.08, Laufzeit ab 01.02.07
- Beschäftigungs- und Arbeitsplatzsicherung: Beschäftigungssicherung bis 2011 aufgrund konkreter und verbindlicher Produkt- und Auslastungszusagen für alle westdeutschen Werke, Festschreibung von jeweils 1.250 Ausbildungsplätzen in den Jahren 2007 bis 2009 und Beibehaltung der Übernahmeregelung bis Ende 2011
- Arbeitszeit, Altersvorsorge, Bonuszahlung: Vereinbarung eines AZ-Korridors von 25 - 33 Std./W. (indirekter Bereich 26 - 34 Std./W.) unter Beibehaltung der jetzigen Vergütung; Teillohnausgleich in Form eines Rentenbausteins zur Altersvorsorge von einmalig 6.279 € (stattdessen 5.000 € brutto als Barauszahlung oder zur Umwandlung in Zeitwerte möglich) und der Einführung eines neuen Bonussystems (Gesamtvolumen: 10 % des operativen Ergebnisses) mit Garantieauszahlung von 1.191 € im November und einem zweiten Auszahlungszeitpunkt im Mai (Regelung 2006: insg. 2.200 €, davon 1.191 € in 11/2006 und 1.009 € in 05/2007); AZ-Verlängerung auf bis zu 35 Std./W. mit Lohnausgleich möglich; weitere Möglichkeit der AZ-Verlängerung auf bis zu 40 Std./W. mit gesonderten Vergütungsregelungen für einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen (insb. AN in Projekten), höchstens jedoch 5 %; auf Antrag einmalig Bezahlung von 50 % des AZ-Konto-Guthabens in 2006 möglich
- Qualifizierung: hälftige Einbringung der Qualifizierungszeit als AN-Beitrag, bei Maßnahmen, die der Weiterentwicklung dienen, Laufzeit bis 31.12.11
- Sonstiges: Wegfall des Zuschlags für Samstagsarbeit (bisher: 30 %); Verhandlungsverpflichtung zum Abschluss eines Entgeltrahmen-TV mit der Absicht der Einführung ab 01.01.08 (AN im Haustarifvertrag I) bzw. mit dem Ziel des Abschlusses bis 31.12.06 (AN im Haustarifvertrag II, bei Nichteinigung Erhöhung der Entgelte um 200 € ab 01.01.07); Verpflichtung zur Verhandlungsaufnahme u.a. zu Arbeitsbedingungen von AN im Dienstleistungsbereich sowie über alternsgerechte und gesundheitsförderliche Arbeits- und Leistungsbedingungen.
West und Ost (DGB-Tarifgemeinschaft)
unter Voraussetzung der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit auf Basis des AN-Entsendegesetzes
TV zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen, Laufzeit bis 31.12.08 (ohne Nachwirkung):
- Mindestentgelt:
West ohne Berlin-West
7,00 €/Std. ab 01.07.06
7,15 €/Std. ab 01.01.07
7,31 €/Std. ab 01.01.08 - Ost, Berlin-West
6,10 €/Std. ab 01.07.06
6,22 €/Std. ab 01.01.07
6,36 €/Std. ab 01.01.08. - Urlaubsgeld: 150/200/300 € ab 2./3./5. J. bestehendem Beschäftigungsverhältnis.
- Urlaub: 24 - 28 AT, gestaffelt nach bestehendem Beschäftigungsverhältnis (in den ersten 6 Mon. gesetzlicher Anspruch).