Quelle: HBS
TarifarchivTarifrunde 2020: Abschlüsse
Tarifabschlüsse im Überblick.
Bankgewerbe, 213.400 AN (ver.di)
- Entgelt, Sonstiges: Abschluss eines TV zur Einführung von Kurzarbeit anlässlich der Corona-Epidemie mit u. a. Aufstockung auf 90 % der Nettoentg.-Differenz/ auf 95 % für EntgGr. 1 - 7 (8. Bj.) und Regelungen für Eltern, die aufgrund von Kinderbetreuung unbezahlt freigestellt werden.
Bauhauptgewerbe, 633.100 Arb./Ang. (IG BAU)
Abschluss vom 03.09.20 (Schlichterspruch)
- Lohn und Gehalt: nach 8 Nullmonaten (Mai - Dezember) 2,1/2,2 % (West und Berlin/Ost) ab 01.01.21, Laufzeit 13 Monate bis 30.06.21. Außerdem ab 01.10.20 0,5 % Zuschlag als Einstieg in die Wegezeitentschädigung und 500 € Corona-Prämie spätestens zahlbar im November 2020.
- Sonstiges: Vereinbarung moderierter Spitzengespräche zur Regelung der Wegezeitentschädigung sowie zur Modernisierung/Überarbeitung der Bestimmungen zur Mindesturlaubsvergütung, zu den Erschwerniszuschlägen und Mindestlöhnen ab Oktober 2020.
Druckindustrie, 79 000 Arb. (ver.di)
Sondervereinbarung im Zuge der Corona-Pandemie vom 18.05.20
- Lohn: Modifizierung des Abschlusses aus 2019: Verschiebung der beiden ausstehenden Stufenerhöhungen i. H. v. 2,0 und 1,0 % um 3 Monate auf 01.09.20 bzw. 01.08.21, Laufzeitverlängerung um 5 Monate bis 31.01.22
- Sonstiges: unveränderte Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages bis 30.04.22
Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, 501 500 Arb./Ang. (ver.di)
- Abschluss vom 31.03.20 -
- Lohn und Gehalt, Sonstiges: Abschluss eines TV über die Einführung von Kurzarbeit aus Anlass der Corona-Epidemie u. a. mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 % der regelmäßigen Nettovergütung in den ersten 4 Wochen, einer weiteren Aufstockung auf 90 % im Anschluss sowie einer Erhöhung des Aufstockungsbetrages um 15 % zum Ausgleich der Steuerpflicht, Laufzeit bis 30.06.20.
Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE) 7 600 AN (ver.di)
Abschluss vom 19.03.20
- Entgelt: 3,0 % ab 01.01.20, 2,5 % Stufenerhöhung ab 01.04.21, Laufzeit bis 31.01.22.
Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen, 35.900 AN (NGG)
Abschluss vom 24.02.20
- Entgelt: 3,6 % ab 01.01.20, 3,1 % Stufenerhöhung ab 01.01.21 (jew. im Durchschnitt), Laufzeit bis 31.12.21; Änderung der Entgeltstruktur: Aufnahme neuer Entgeltgruppen, Einführung eines Prozentrasters zum 01.01.22.
Metall- und Elektroindustrie (o. Baden-Württemberg), 2 817 600 AN (IGM)
- Abschluss vom 19.03.20 -
nach Aussetzen der regulären Tarifrunde Pilotabschluss zur Krisenbewältigung aufgrund der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und Übernahme in den anderen Tarifgebieten mit regionalen Abweichungen:
- Entgelt: unveränderte Wiederinkraftsetzung ab 01.04.20, Laufzeit 9 Monate bis 31.12.20.
- Arbeitszeit: Verbesserung/Ausweitung der Wandlungsoptionen des tariflichen Zusatzgeldes in 2020; 5 bezahlte freie Tage in 2020 zur Bereuung von Kindern bei Schul-/Kitaschließung.
- Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsgeld, Sonderzahlung, Sonstiges: TV zur Beschäftigungssicherung bei Ausschluss Betriebsbedingter Kündigungen u. a. mit der Möglichkeit zur Einführung von Kurzarbeit mit abgesenkten Remanenzkosten und einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch ratierliche Auszahlung von Urlaubsgeld bzw. der Sonderzahlung, zur Arbeitszeitabsenkung mit gestaffelten Teilentgeltausgleich, zur Vereinbarung eines Solidarmodells bei Kurzarbeit/Arbeitszeitabsenkung nur in Teilen des Betriebes, für Abteilungen oder AN-Gruppen zur Teilfinanzierung der entstehenden Kosten einer ggf. vereinbarten Aufstockung des Entgeltes unter Einbeziehung von nicht betroffenen AN (durch Kürzung von Einmalzahlungen oder Urlaubsgeld/Sonderzahlung) sowie der AT-Beschäftigten und ergänzenden Regelungen für die Übernahme Ausgebildeter.
- Sonstiges: betrieblicher Finanzierungsbetrag zur Minderung sozialer Härten insb. bei Kurzarbeit von 350 € je AN (Ausz. 175 €), Regelung der Auszahlungsmodalitäten durch BV, Auszahlung nicht verwandter Teile mit der Möglichkeit zur Differenzierung (Verschiebung, Reduzierung, Streichung); zeitanteilige vorzeitige Auszahlung von U-Geld und/oder SZ als Entg.-Ausgleich bei unbezahlter Freistellung möglich; Wiederinkraftsetzung des TV Anspruchsvoraussetzung zur Finanzierung der Altersteilzeit, des TV zur Entgeltumwandlung und des TV Altersvorsorgewirksame Leistungen; Fortsetzung der Tarifgespräche über die betriebliche Bewältigung der Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende.
Baden-Württemberg, 962 200 (IGM)
- Abschluss vom 22.03.20 -
- Entgelt, Arbeitszeit, Sonstiges: Übernahme relevanter Teile des Pilotabschusses Nordrhein-Westfalen; aufgrund bestehender Zuschussreglungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, keine Anwendung der Bestimmungen zum Finanzierungsbetrag, bei Nichtanwendung der Zuschussregelungen, Aufnahme von Gesprächen über die Auszahlung des Finanzierungsbetrages.
öffentlicher Dienst Gemeinden, 2.190.000 AN (ver.di)
- Abschluss vom 30.03.20 -
- Entgelt, Sonstiges: Abschluss eines TV zur Einführung von Kurzarbeit anlässlich der Corona-Epidemie mit u. a. Aufstockung auf 95/90 % der Nettoentg.-Differenz für EntgGr. 1 – 10/ab 11 und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Kurzarbeit und 3 Mon. danach.
Bund und Gemeinden, 2.321.500 AN (ver.di, GEW, GdP, IG BAU)
- Abschluss vom 25.10.2020 -
- Entgelt: nach 7 Nullmonaten (September 2020 - März 2021) 1,4 %, mind. 50 € (TV Fleischuntersuchung abweichend: 1,56 %) ab 01.04.21, 1,8 % Stufenerhöhung ab 01.04.22; Sparkassen abweichend: 1,4 %, mind. 50 € ab 01.07.21, 1,0 % Stufenerhöhung ab 01.07.22, 0,8 % Stufenerhöhung ab 01.12.22; Laufzeit 28 Monate bis 31.12.22.
600/400/300 € Corona-Sonderzahlung für die EntgGr. 1 - 8/9a - 12/13 - 15 (Sozial- und Erziehungsdienst/Pflege abweichend: 600 € in den EntgGr. S 2 - S 8b/P 5 - P 8, 400 € in den EntgGr. S 10 - S 18/ P 9 - P 16), zahlbar spätestens im Dezember.
50 €/Mon. Corona-Sonderprämie für AN bei überwiegenden Einsatz in einer Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie für den Zeitraum März 2020 - Februar 2021/März 2021 - Februar 2022, zahlbar im Mai 2021/2022. - Eingruppierung: Gemeinden, öffentlicher Gesundheitsdienst: Öffnung der Stufe 6 in der EntgGr. 15 für Ärzte/-innen.
- Arbeitszeit, Entgelt, Sonstiges: Gemeinden Ost: von 40 auf 39,5/39 Std./W. ab 2022/2023; Gemeinden Ost (Krankenhäuser): von 40 auf 39,5/39/38,5 Std./W. ab 2023/2024/2025; Verlängerung des Altersteilzeit-TV und des TV zur Regelung flexibler AZ für ältere AN bis 31.12.22; Gemeinden: unveränderte Verlängerung des TV zur Regelung der Kurzarbeit (TV COVID) bis 31.12.21.
- Sonderzahlung, Urlaub: Gemeinden, West: von 79,51 auf 84,51 %/ME ab 2022, Ost: von 79,51 auf 81,51,/84,51 % eines ME ab 2022/2023, jew. für AN in den EntgGr. 1 - 8 (Sozial- und Erziehungsdienst/Pflege EntgGr. S 2 - S 9/P 5 - P 8); Sparkassen: Umwandlung von jew. 7,0 %-Punkten der garantierten SZ in zusätzliche UT, von 30 auf 31/32 UT/J. in 2021/ab 2022, Absenkung der garantierten SZ auf 81,77/74,77 % eines ME; Möglichkeit zur Erhöhung des Url.-Anspruchs auf max. 34 UT/J. mit entsprechender Reduzierung der SZ.
- Zulagen: Gemeinden (Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen), Bund (Bundeswehrkrankenhäuser): 70/120 €/Mon. Pflegezulage ab März 2021/2022 (tarifdynamisch ab 01.01.23), von 105 auf 155 € mtl./von 0,63 auf 0,93 € je Std. Erhöhung der Wechselschichtzulage für AN mit ständiger/nicht ständiger Wechselschicht, von 0,64 € auf 20 % je Stunde Erhöhung des Zuschlags für Samstagarbeit; Gemeinden: von 46,02 auf 100 €/Mon. Erhöhung der Intensivzulage für die EntgGr. P 5 - P 9 ab März 2021 (Krankenhäuser), 25 €/Mon Zulage für AN in den EntgGr. P 5 - P 16 (Baden-Württemberg abweichend: 35 €/Mon.) ab März 2020 (Pflege- und Betreuungseinrichtungen), 300 €/Mon. Zulage für Ärzte/-innen, Zahnärzte/-innen in der EntgGr. 15 (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
- Sonstiges: unveränderte Wiederinkraftsetzung der Regelungen zur Übernahme Ausgebildeter; Flughäfen: Verhandlungsverpflichtung zum Abschluss eines Notlagentarifvertrags zur Absenkung von Personalkosten bei Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen; Maßregelungsverbot.
Brandenburg (Speditionen und Logistik), 3.300 Arb./Ang. (ver.di)
Abschluss vom 07.05.20
- Lohn und Gehalt: unveränderte Wiederinkraftsetzung zum 01.03.20, kündbar: 4 W/ME.
Abschluss vom 28.09.20
- Lohn und Gehalt: nach 10 Nullmonaten (März - Dezember) 2,1 % ab 01.01.21, Laufzeit bis 28.02.22.
Süßwarenindustrie Ost, 11.000 AN (NGG)
Abschluss vom 23.03.20
- Entgelt: nach einem Nullmonat (Februar 2020) 72 €/Mon. in den EntgGr. A - D, 3,0 % ab EntGr. E (=3,1 % jew. im Durchschnitt) ab 01.03.20, 55 €/Mon. in den EntgGr. A - D, 2,3 % Stufenerhöhung ab EntgGr. E (=2,4 % jew. im Durchschnitt) ab 01.02.21, Laufzeit bis 30.11.21.
Systemgastronomie, 80.000 AN (NGG)
Schlichterspruch vom 03.03.20
- Entgelt: jeweils nach 6 Nullmonaten (Januar bis Juni) Tarifgruppe 2 (nach 1 J. BZ ) von 9,40 auf 10,00/10,50/11,00/11,50/12,00 €/Std. ab 01.07.20/01.01.21/01.01.22/01.01.23/01.12.23, übrige Tarifgruppen zwischen 4,35 und 6,38 %/Jahr zu gleichen Daten, Laufzeit bis 30.06.24.
Zusatzvereinbarung zum Entgelt-TV vom 17.03.20
- Entgelt, Sonstiges: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 % des Nettoentgeltes, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit und 2 Monate danach, Kurzarbeit für max. 12 Monate, Sicherung von U- und W-Geld, Url.-Entgelt, Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall und VermL, Ausschluss von Mehrarbeit während der Kurzarbeit, Laufzeit bis 31.03.21.
- Am 24.11.20 wurde die Laufzeit der Zusatzvereinbarung bis zum 31.12.21 verlängert.
Versicherungsgewerbe, 169.600 AN (ver.di)
- Entgelt, Sonstiges: Abschluss eines TV zur Einführung von Kurzarbeit anlässlich der Corona-Epidemie mit u. a. Aufstockung auf 90 % des Nettoentg./95 % für die Gr. A, B, I, II und III (1. Bj.) und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit.
Volkswagen AG, 115 000 AN (IG Metall)
- Abschluss vom 09.04.20 -
Aussetzen der aktuellen Tarifrunde für 8 Mon. und Abschluss als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Krise als ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze:
- Entgelt: unveränderte Wiederinkraftsetzung ab 01.05.20, Laufzeit 8 Monate bis 31.12.20.
- Arbeitszeit: Verbesserung der Wandlungsoptionen der tariflichen Zusatzvergütung; Einführung eines lebensphasenorientierten Wertguthabenkontos mit der Möglichkeit zur zweckgebundenen Freistellung für längstens 6 Monate unter Fortzahlung von 75 % des Bruttomonatsentgeltes; Möglichkeit zur Verkürzung der Ruhezeit bei mobiler Arbeit; Empfehlung der TV-Parteien zur Nutzung aller Freistellungsmöglichkeiten zur Sicherung der Vergütung bei Abwesenheitszeiten aufgrund der Schließung von Kindertagesstätten/Schulen.
- Sonstiges: Aufzahlung für Beschäftigte mit staatlichen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund von Kita- und Schulschließungen; Verhandlungsverpflichtung zur Neuregelung der leistungsorientierten Vergütung.