Quelle: HBS
TarifarchivTarifrunde 2020: Aktueller Überblick
Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2020 neue Vergütungstarifverträge für mehr als zehn Millionen Beschäftigte.
Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2020 für mehr als 10 Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI.
Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2020 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf). Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite. Weitere Details in den Tarifpolitischen Monatsberichten.
Für die Beschäftigten im Bankgewerbe vereinbarten die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit. Dieser sieht u. a. Aufstockungen auf 90 % der Nettoentgeltdifferenz vor, auf 95 % für die Entgeltgruppen 1 bis 7 (8. Berufsjahr). Vor der Einführung von Kurzarbeit muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Für Eltern, die aufgrund der Kinderbetreuung unbezahlt freigestellt sind, wurden ebenfalls Aufstockungsregelungen vereinbart. Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit dem Betriebsrat den weitgehenden Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten (außer Langzeitkonto) und den Abbau von Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.05. 2020 bis 30.06. 2021 (ohne Nachwirkung). Vereinbart wurde weiterhin, rechtzeitig vor dem Auslaufen des Tarifvertrages Gespräche über eine Verlängerung aufzunehmen.
Am 20.02. beschloss die Bundestarifkommission der IG BAU für die Beschäftigten des Bauhauptgewerbes die Forderungen für die diesjährige Tarifrunde: 6,8 % mehr Lohn und Gehalt, mindestens jedoch 230 €/Monat als soziale Komponente, die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 €/Monat steigen. Gefordert wird auch die Entschädigung der Wegezeiten, da viele ArbeitnehmerInnen oft weite Wege zur Baustelle fahren müssten, diese Zeit jedoch nicht vergütet wird. Die für den 19.03. geplante 1. Verhandlungsrunde wurde von den Tarifvertragsparteien aufgrund der aktuellen Lage (Corona-Virus) verschoben, ebenso wie der darauf vereinbarte Termin für den 21.04. Die Verhandlungen wurden am 19.05. aufgenommen und ohne Ergebnis auf den 04.06. vertagt. Laut IG BAU war ein Knackpunkt der Verhandlungen die Entschädigung der Wegezeiten. Auch die Pandemie bestimmte die Tarifverhandlungen. Die IG BAU nimmt die Corona-Lage sehr ernst, analysierte aber auch, dass die Bauwirtschaft auf Hochtouren läuft und es kaum Betriebe mit Beschäftigten in Kurzarbeit gebe. Deshalb wird sie an ihren Forderungen festhalten.
Auch die 2. Tarifverhandlung am 04.06. blieb ergebnislos und ohne Arbeitgeberangebot. Die 3. Verhandlungsrunde am 25.06. wurde ebenfalls ohne Ergebnis abgebrochen. Lt. IG BAU wollen die Arbeitgeber nur ein Angebot machen, wenn die Gewerkschaft auf die Forderung nach Entschädigung der Wegezeiten verzichtet und die Lohnforderung reduziert. Die IG BAU hat zur Erzielung eines Kompromisses Vorschläge unterbreitet, die Arbeitgeber schoben immer wieder die Coronapandemie vor, obwohl lt. IG BAU die Bauwirtschaft auch in diesen Zeiten weiter boomt. Deshalb empfahl die Verhandlungskommission dem IG BAU-Bundesvorstand das Scheitern der Verhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen. Am 20.08 erklärte die IG BAU dann das Scheitern der Verhandlungen. Die Schlichtung beginnt am 26.08. Schlichter ist der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel. Nach der Schlichtungsordnung im Bauhauptgewerbe haben die Tarifvertragsparteien mit Beginn der Schlichtung max. 14 Tage Zeit um zu einem Ergebnis zu kommen. Wird bis dahin kein Kompromiss gefunden endet die Friedenspflicht. Die IG BAU rechnet mit zähen und langwierigen Verhandlungen.
Im 2. Schlichtungstermin am 02./03.09. wurde ein Durchbruch erzielt: Die Löhne und Gehälter steigen nach 8 Nullmonaten um 2,1 % im Westen inkl. Berlin und um 2,2 % im Osten ab 01.01.2021 bei einer Laufzeit bis zum 30.06.2021. Hinzu kommt ein Lohnzuschlag von 0,5 % als Einstieg in die Wegezeitentschädigung ab 01.10. Außerdem wird eine Coronaprämie von 500 € (Ausz. 250 €) spätestens im November gezahlt. Weiterhin wurde u. a. vereinbart, dass ab Oktober bis spätestens Juni 2021 unter Leitung des Schlichters zwischen den Tarifvertragsparteien eine Lösung für eine verbindliche Einführung einer Wegezeit-Entschädigung erarbeitet wird. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 01.01.21 um 40/30/20 €/Mon. im 1./2./3. Ausbildungsjahr erhöht. Die IG BAU hat das Schlichtungsergebnis am 17.09. angenommen.
Die EVG hat mit der Deutschen Bahn AG eine Vereinbarung zur Absicherung der Beschäftigten während der Corona-Krise abgeschlossen. Danach wird das Entgelt bei Arbeitsverhinderung durch die Pandemie unvermindert weitergezahlt. Zum Arbeitszeitausgleich wurden flexible Möglichkeiten, u. a. die Nutzung von Arbeitszeitkonten oder Urlaubstagen sowie der Abbau von Mehrleistungsstunden, vereinbart. Die bestehenden Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (bis zu 80 % des Bruttoentgelts) werden auf alle Unternehmen des Konzerns ausgeweitet. Betriebsbedingte Kündigungen wegen der Krise sind ausgeschlossen. Eltern, die von Schul- bzw. Kita-Schließungen betroffen sind und keine andere Kinderbetreuung organisieren können, erhalten 15 bezahlte Freistellungstage. Die Regelungen sind zunächst bis zum 31.07. befristet
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einigten sich am 18. Mai der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di auf eine Sondervereinbarung für die gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Druckindustrie. Die Laufzeit des Manteltarifvertrages wird um ein Jahr bis zum 30. April 2022 ausgedehnt. Außerdem werden die Stufenerhöhungen in Höhe von 2,0 und 1,0 % aus dem Lohnabschluss 2019 um 3 Monate auf den 1. September 2020 bzw. 1. August 2021 verschoben sowie die Laufzeit des Lohntarifvertrages um 5 Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Durch Betriebsvereinbarung können die Stufenerhöhungen bis zu weiteren 5 Monaten bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen verschoben werden. Ebenfalls auf betrieblicher Ebene können die Jahresleistung und/oder das Urlaubsgeld ganz oder teilweise für die Jahre 2020 bis 2022 ratierlich ausgezahlt werden, um das monatliche Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld zu erhöhen.
Ver.di NRW und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen verständigten sich am 31. März auf einen Tarifvertrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigen im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, die im Manteltarifvertrag geregelte vierwöchige Ankündigungsfrist zur Einführung von Kurzarbeit für den Zeitraum März bis Juni auszusetzen. Dafür erhalten die Beschäftigten ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Kurzarbeit für die Dauer von vier Wochen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 % ihrer regelmäßigen Nettovergütung. Im Anschluss reduziert sich die Aufstockung auf 90 %. Zum Ausgleich der Steuerpflicht auf den Aufstockungsbetrag wird dieser zusätzlich um 15 % erhöht. Bestehende Betriebsvereinbarungen, welche eine höhere Aufstockung regeln, haben weiterhin Bestand. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. März in Kraft und endet ohne Nachwirkung mit Ablauf des 30. Juni 2020.
Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht April 2020 unter Das Wichtigste in Kürze und Abschlüsse.
Am 13.11. beschloss die ver.di-Tarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde in der Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen (GWE). Erhöhung der Entgelte um 6,1 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten und Wegfall der um 8,0 % abgesenkten Starteingruppierung. Der Entgelttarifvertrag läuft Ende 2019 aus. Die Vorteilungsregelung für Gewerkschaftsmitglieder (2 Freistellungstage/Jahr für Gewerkschaftsveranstaltungen) soll weiterentwickelt werden. Zur Verbesserung der Ausbildungsattraktivität wird u. a. eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 220 €/Monat in allen Ausbildungsjahren gefordert. In der 1. Verhandlungsrunde am 02.12. boten die Arbeitgeber Entgelterhöhungen von 2,1 % für 15 und darauffolgend 1,7 % für weitere 13 Monate an. Die Forderung nach Abschaffung der Starteingruppierung lehnten die Arbeigeber ab. Auch zu den anderen Forderungen gab es kein Angebot. Ver.di lehnte dies als zu gering und wenig wertschätzend ab.
In der 2. Verhandlungsrunde am 10.01. gab es es neues Arbeitgeberangebot: Bei einer Laufzeit von 26 Monaten sollte es für die ersten 16 Monate 3,0 %, für die weiteren Monate 2,5 % geben. An der Starteingruppierung hielten die Arbeitgeber fest und waren lediglich bereit ein "maximal" vor die 24 Monate zu setzen. Für die Auszubildenden wurde zur Ermittlung der Referenzprozente der Ausbildungsvergütungen eine neue Prozentstaffel angeboten. Zum Mitgliedervorteil gab es ebenfalls kein Angebot. Ver.di lehnte auch dieses Arbeitgeberangebot ab.
In der 3. Verhandlungsrunde am 19.03. konnte ein Ergebnis erzielt werden. Es sieht u. a. Erhöhungen von 3,0 % ab 01.01. und eine Stufenerhöhung von 2,5 % ab 01.04.21 vor. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis 31.01.22. Bei der Starteingruppierung wird ein "maximal" vor die 24 Monate gesetzt. Die Referenzprozente für die Ausbildungsvergütungen werden angepasst.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe Sachsen konnte in der 3. Tarifverhandlung am 24. Februar ein Abschluss erzielt werden. Rückwirkend zum 01.01. erhöhen sich die Entgelte um 3,6 % und um weitere 3,1 % (jew. im Durchschnitt) zum 01.01.2021. Die Ausbildungsvergütungen werden jeweils ab 01.08.20/21 um 35/40 €/Mon. im 1./2. und 3. Ausbildungsjahr erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31.12.2021. Die Tarifparteien einigten sich außerdem auf eine neue Entgeltstruktur unter Aufnahme weiterer Entgeltgruppen und die Einführung eines Prozentrasters zum 01.01.22.
Aufgrund des verlängerten Corona-Lockdowns forderte die NGG am 25.11. für das gesamte Hotel- und Gaststättengewerbe eine Corona-Sofort-Nothilfe für Gastgewerbe-Beschäftigte in Kurzarbeit von 1.000 € als Einmalzahlung. Außerdem die "dringende Prüfung" der Einführung eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergeldes in Höhe von 1.200 € sowie Corona-Wirtschaftshilfen nur an Unternehmen zu zahlen, die keine Kündigungen aussprechen sondern Kurzarbeitergeld beantragen.
Der IG Metall-Vorstand hat in seiner Sitzung am 3. und 4. Februar über den Stand der Diskussionen in den regionalen Tarifkommissionen zur Tarifrunde 2020 beraten. Er empfahl diesen die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit den Arbeitgeberverbänden über ein Zukunftspaket. Die durch die Transformation bedingten Veränderungen in der Branche sowie konjunkturelle Unwägbarkeiten erfordern eine Tarifrunde, bei der Beschäftigungs- und Standortsicherung sowie Zukunftsperspektiven der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen. Unter der Bedingung, dass die Arbeitgeberverbände auf ihre Mitglieder einwirken, während der Gespräche auf Personalabbau, Produkt- und Standortverlagerungen sowie Werksschließungen zu verzichten, soll noch vor Ablauf der Friedenspflicht am 28. April ein Abschluss ermöglicht werden. Nach einer Bewertung der Sondierungsgespräche beauftragten die regionalen Tarifkommissionen (20.02.) und der IG Metall-Vorstand (26.02.) die Verhandlungskommissionen, vorgezogene Verhandlungen mit den Arbeitgebern aufzunehmen. Unter der Voraussetzung, dass bis Anfang April ein Ergebnis vorliegt, wurde darauf verzichtet, eine bezifferte Forderung zu erheben.
Da die Tarifparteien die Frist zur Übermittlung der Forderungen bis zum 21. April verschoben hatten, wurde zunächst kein formaler Forderungsbeschluss gefasst. In der Tarifrunde 2020 verfolgt die IG Metall folgende Verhandlungsziele: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen; Einlassungspflicht der Arbeitgeber für betriebliche Zukunftstarifverträge über Investitionen, Qualifizierung, Standort- und Beschäftigungssicherung auf Verlangen der IG Metall; vorrangige Reduzierung des Arbeitsvolumens ohne Entgeltabsenkung bei Unterauslastung; Anspruch aller Beschäftigten auf eine geförderte, berufliche Qualifizierung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes; Erhöhung der Quoten für Altersteilzeit entsprechend der demografischen Entwicklung; Vereinbarung eines Nachhaltigkeits-Bonusses für IG Metall-Mitglieder als tarifdynamischer Festbetrag; tarifliche Regelungen für dual Studierende; Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge; Angleichung der Wochenarbeitszeit in den Tarifgebieten Ost an West.
Die ersten Verhandlungen in Niedersachsen (24.02.), Bayern und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (beide 28.02.) verliefen lt. IG Metall sachlich und in konstruktiver Atmosphäre, zeigten jedoch auch die unterschiedlichen Positionen der Tarifparteien auf und endeten ohne entscheidende Annäherung. Die nächsten Termine sind für Mitte März angesetzt. Bis dahin wollen IG Metall und Arbeitgeber in kleinen technischen Kommissionen bzw. Expertengruppen zu verschiedenen Themenkomplexen Lösungsvorschläge erarbeiten.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus haben IG Metall und Arbeitgeber die begonnene Tarifrunde ausgesetzt und in Nordrhein-Westfalen am 19. März einen Abschluss erzielt, mit dem Arbeitsplätze gesichert, finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit minimiert und eine bessere Kinderbetreuung realisiert werden können. Mit dem Abschluss werden die Entgelttabellen unverändert wieder in Kraft gesetzt. Des Weiteren sieht er die Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit mit abgesenkten Remanenzkosten und einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch eine ratierliche Auszahlung von Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld vor. Im Anschluss können die Betriebsparteien eine Arbeitszeitabsenkung auf bis zu 26 Stunden/Woche mit Teilentgeltausgleich vereinbaren. In beiden Fällen erhalten die Beschäftigten während der Laufzeit der betrieblichen Vereinbarungen einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Darüber hinaus wird ein betrieblicher Solidartopf eingeführt, in dem je Beschäftigen (bei Teilzeit anteilig der Arbeitszeit) ein Betrag von 350 Euro eingezahlt wird. Dieser dient der Minderung sozialer Härten, insb. bei Kurzarbeit. Um eine bessere Kinderbetreuung sicherzustellen, werden die Regelungen zur Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes in 8 zusätzliche freie Tage auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erweitert. Außerdem erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern zusätzlich mindestens fünf bezahlte freie Tage. Der Abschluss hat eine Laufzeit bis Dezember 2020 und steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist, die am 27. März endet. Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet nach Abklingen der Pandemie die Tarifgespräche zur betrieblichen Bewältigung der Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende fortzusetzen. Der Abschluss wurde zwischenzeitig - zum Teil mit regionalen Abweichungen - in den anderen Tarifgebieten übernommen.
Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht April 2020 unter Das Wichtigste in Kürze und Abschlüsse.
Für die Tarifrunde 2020 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am 20. November eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Ernährungsgewerbe sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 5,0 - 6,5 % steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. Darüber hinaus fordert die NGG die Erhöhung von Ausbildungsvergütungen vorrangig in Festbeträgen, einen monatlichen Zuschuss der Arbeitgeber zu den Fahrtkosten für den Berufsschulabschluss sowie eine unbefristete Übernahme Ausgebildeter im erlernten Beruf.
Am 14.02. beschloss die ver.di-Verhandlungskommission die Forderungen für die diesjährige Tarifrunde für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes. Laut ver.di entsprechen die Tätigkeitsmerkmale in einigen Bereichen nicht mehr der heutigen Zeit. Deshalb wird eine Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, eine Anpassung der Stufenlaufzeiten, die Anerkennung der Berufserfahrung, die Berücksichtigung der Änderungen auch in der Behindertenhilfe, die Verbesserung der Bewertung der Leitungstätigkeit und ein generellter Rechtsanspruch auf Qualifizierung gefordert.
In der 1. Verhandlungsrunde am 05.03. seien die Arbeitgeber lt. ver.di zu einem notwendigen und spürbaren Schritt in Richtung Aufwertung bislang nicht bereit, den Fachkräftemangel würden sie jedoch erkennen. Die für den 23. März geplante 2. Verhandlungsrunde wurde aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Coronakrise abgesagt und die Verhandlungen vorübergehend ausgesetzt.
Ver.di, dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) einigten sich am 30. März auf eine Vereinbarung zur Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Während für die meisten Bereiche Kurzarbeit kein Thema sei (wie z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, in der Kinderbetreuung, in sozialen Diensten, in Jobcentern oder in der Verwaltung) könne die Kurzarbeit jedoch z. B. bei Theatern, Museen oder im Nahverkehr zur Anwendung kommen.
In den betroffenen Betrieben sind u. a. betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und 3 Monate danach ausgeschlossen. Das Kurzarbeitergeld wird auf 95/90 % für die Entgeltgruppen 1 bis 10/ab 11 der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Diese Regelungen gelten für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge, für den Tarifvertrag Versorgung (TV-V) und für die Tarifverträge Nahverkehr (TV-N). Sichergestellt ist, dass er nicht für die kommunale Kernverwaltung und den Sozial- und Erziehungsdienst gilt.
Während der Kurzarbeit dürfen Mehrarbeit/Überstunden nicht angeordnet und Guthaben auf Arbeitszeitkonten müssen vorher abgebaut werden. Der Tarifvertrag tritt am 01.04 in Kraft und läuft bis zum 31.12.20. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15.04. vereinbart.
Die ver.di-Bundestarifkommission hat in ihrer am 03.06 als Videokonferenz durchgeführten Sitzung die Optionen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2020 für Bund und Gemeinden diskutiert und bewertet. Die Bundestarifkommission hat aufgrund der Corona-Pandemie die Entscheidung über die Kündigung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) vertagt. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 16.06. beschlossen. Das Sondierungsgespräch wurde ohne Ergebnis beendet. Laut ver.di war die VKA zu keiner Verständigung bereit. Ver.di strebte an, den Beginn der Tarifrunde durch eine Einmalzahlung zu verschieben. Damit wird die Durchführung einer regulären Tarifrunde ab September wahrscheinlicher.
Am 18.06. beschloss die Bundestarifkommission (in der neben ver.di auch die GdP, GEW, und IG BAU vertreten sind) die Kündigung der Entgelttarifverträge. Nach der Forderungsdiskussion der Gewerkschaftsmitglieder wurden am 25.08. die Forderungen beschlossen: 4,8 %, mind. 150 €/Mon., für Auszubildende 100 €/Mon. in allen Ausbildungsjahren, jeweils mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Arbeitszeit bei den Gemeinden im Tarifgebiet Ost (40 Std./Woche) soll an West (39 Std./Woche) angeglichen werden. Das Thema "Entlastung der Beschäftigten" soll aufgenommen werden, der Altersteilzeittarifvertrag verbessert und verlängert werden. Für die ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen und in der Pflege soll es gesonderte Verhandlungen geben. Die VKA wies die Forderungen als völlig überzogen und als falsches Signal in der Coronakrise zurück.
In der 1. Verhandlungsrunde am 01.09. konnten sich die Tarifvertragsparteien lediglich darauf verständigen, dass über die besondere Situation im Gesundheitsbereich, für die Pflege und den öffentlichen Gesundheitsdienst gesondert verhandelt wird. Die kommunalen Arbeitgeber haben darauf Wert gelegt, dass es auch für die Sparkassen gesonderte Verhandlungen gibt. Die ersten Gespräche zu den diesen Verhandlungen finden am 08.09. statt und dienen der Vorbereitung der speziellen Themen für diese Bereiche. Ein Angebot legten die Arbeitgeber nicht vor. Die 2. Runde findet am 19./20.09. und die 3. Runde am 22./23.10. statt.
Auch in der 2. Verhandlungsrunde am 19./20.09. gab es kein Angebot der Arbeitgeber. Weiterhin haben sie deutlich gemacht, dass sie eine Laufzeit der Tarifvereinbarung bis 2023 anstreben und die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit erst 2025 verwirklichen wollen. ver.di ruft deshalb ab dem 22.09. zu Warnstreiks auf. Im Vorfeld der 3. Verhandlungsrunde am 22./23.10. haben die Arbeitgeber am 16.10. ein Angebot vorgelegt. Dieses beinhaltet u. a. folgendes: Das Entgelt soll nach 6 Nullmonaten zum 01.03.2021 um 1,0 % (mind. 30 €/Mon.), zum 01.03.2022 ebenfalls um 1,0 % und zum 01.03.2023 um 1,5 % steigen. Dies bedeutet eine Laufzeit von 36 Monaten bis 31.08.2023. Desweiteren bieten die Arbeitgeber eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 300 € im Dezember 2020 an, allerdings nicht für alle Beschäftigtengruppen und unter Anrechnung bereits gezahlter übertariflicher Prämien. Beschäftigte in der Pflege sollen ab 01.03.2021 eine Zulage von 50 €/Mon. erhalten. Die Angleichung der Arbeitszeit Ost an West soll erst 2024 erfolgen. Die Gewerkschaften bezeichneten dieses Angebot als Provokation und wiesen es als völlig unzureichend zurück. Sie kündigten weitere Warnstreiks und Aktionen an.
In der 3. Verhandlungsrunde, die zunächst für den 22./23. Oktober angesetzt war, konnten Gewerkschaften und Arbeitgeber sich letztlich dann am 25.10. auf ein Ergebnis verständigen.
Dieses sieht u. a. nach 7 Nullmonaten (September 2020 - März 2021) eine Erhöhung um 1,4 %, mindestens jedoch 50 €, ab April 2021 und weitere 1,8 % ab April 2022 vor; Auszubildende erhalten jew. eine Erhöhung von 25 € zu beiden Terminen. Die Laufzeit beträgt 28 Monate, bis Dezember 2022.
Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Prämie von 600/400/300 € für die Entgeltgruppen 1 - 8/9 - 12/13 - 15, die noch in 2020 ausgezahlt wird (Auszubildende 200/225 € Bund/Kommunen).
Beschäftige im Bereich Pflege und Gesundheit erhalten zusätzlich ab März 2021 eine Pflegezulage von 70 €/Monat, die ab März 2022 auf 120 €/Monat erhöht wird. Die Zulage im Bereich der Intensivmedizin steigt ab März 2021 von 46,02 auf 100 €/Monat, die Wechselschichtzulage von 105 auf 155 €/Monat und in Betreuungseinrichtungen gibt es eine Pflegezulage von 25 €/Monat. Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern erhalten ebenfalls ab März 2021 eine monatliche Zulage von 300 €.
Außerdem wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5,0 % für die Beschäftigten der Gemeinden in den Entgeltgruppen E1 - E8 vereinbart.
Einen Durchbruch gab es auch bei der Angleichung der Arbeitszeit Ost, ebenfalls im Bereich der Gemeinden, die ab Januar 2022/2023 um jeweils eine halbe Stunde abgesenkt wird und mit 39 Std./Woche dann West-Niveau erreicht. In den Krankenhäusern Ost sinkt sie in 3 Stufen bis 2025 um jew. eine halbe Stunde auf 38,5 Std/Woche und wird damit das Niveau West erreicht haben.
Einschnitte bei den Sparkassenbeschäftigten konnten abgewehrt werden. Die vereinbarten Erhöhungen werden hier mit einer abweichenden Staffelung 1:1 umgesetzt, ein Teil der Sonderzahlungen kann zukünftig in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden.
Für die Beschäftigten bei Flughäfen verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, aufgrund der aktuellen Situation einen Notlagentarifvertrag zu vereinbaren, der den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sicherstellt. Im Gegenzug werden Tarifanpassungen zur vorübergehenden Anpassung von Personalkosten zugestanden, die die vereinbarten Erhöhungen mit einschließen können.
Des Weiteren wurden die Tarifverträge TV COVID zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA bis Ende 2021 und zur Übernahme Ausgebildeter sowie zur Altersteilzeit jew. bis Ende 2022 verlängert.
Nachdem die Beschäftigten in Form von qualitativen Online-Befragungen die Möglichkeit hatten, ihr Votum zu dem Abschluss abzugeben, stimmte die ver.di-Bundestarifkommission am 24. November - noch vor Ablauf der Erklärungsfrist (26.11.) - dem Ergebnis zu.
Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht November 2020.
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Beschäftigte des privaten Verkehrsgewerbes Berlin und Brandenburg wurden zum 29.02.20 gekündigt. Ver.di fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten und für Brandenburg eine 100 %-ige Angleichung an das Tarifniveau Berlin. In der 1. Verhandlungsrunde am 20.01. legte die Arbeitgeberseite ein weit unter den ver.di-Forderungen liegendes Angebot vor. Aufgrund der Kontakteinschränkungen wegen der Coronapandemie wurden die Verhandlungen nicht fortgesetzt. Am 07.05. vereinbarte ver.di mit den Arbeitgebern die unveränderte Wiederinkraftsetzung der Lohn-/Gehaltstarifverträge zum 01.03. mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Am 28.09. konnte ver.di die Tarifrunde mit einem Ergebnis abschließen. Nach 10 Nullmonaten (März - Dezember) erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 2,0/2,1 % (Berlin/Brandenburg) ab 01.01.21 mit einer Laufzeit bis zum 28.02.22.
Erst kurz vor der 1. Verhandlungsrunde für die Süßwarenindustrie Ost am 13. Februar hat die NGG ihre Forderungen beschlossen: Schließung der Entgeltlücke zu den alten Ländern, eine stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen durch einen Festbetrag sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 €/Mon. In der 2. Verhandlungsrunde am 23. März konnte eine Einigung zwischen NGG und BDSI erzielt werden: Rückwirkend zum 01.02. erhalten die unteren EntgGr. A - D eine Erhöhung um 72 €/Mon., Beschäftigte ab EntgGr. E erhalten eine Steigerung um 3,0 % (= 3,1 %). Eine weitere Erhöhung um 55 €/Mon. für die EntgGr. A - D bzw. 2, 3 % ab EntgGr. E (=2,4 % jew. im Durchschnitt) erfolgt zum 01.02.21. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 50/40 €/Mon. in allen Ausbildungsjahren zum 01.02.20/21. Die Laufzeit endet am 30.11.2021.
Die NGG forderte am 01.10.19 für die Systemgastronomie in der untersten Tarifgruppe T1 eine Entgelterhöhung auf mindestens 12 €/Std. Damit soll ein deutlicher Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Der aktuelle Entgelttarifvertrag wurde von der NGG zum 31.12.19 gekündigt. In der 1. Verhandlungsrunde am 04.12.19 legten die Arbeitgeber folgendes Angebot vor: einen Einstiegslohn von 9,48 €/Std., womit dieser gerade einmal 0,13 €/Std. über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen würde. Dann sollte in den folgenden 3 Jahren die Tarifgruppe T1 um insgesamt 0,75 €/Std. erhöht werden. Die anderen Tarifgruppen sollten Erhöhungen von 2,5 bis 2,7 % pro Jahr erhalten. Die NGG wies dieses Angebot als völlig indiskutabel zurück. Die 2. Verhandlungsrunde am 16.01. wurde nach zehn Stunden ergebnislos vertagt, da die Arbeitgeber ihr Angebot aus der 1. Verhandlungsrunde unverändert wieder vorgelegt haben, während die NGG weiterhin mindestens 12 €/Std. fordert. Auch die 3. Verhandlungsrunde am 13./14.02. wurde ergebnislos abgebrochen. Die Arbeitgeber wären erst 2024 bereit, einen Einstiegslohn von 12 €/Std. anzubieten, dies wurde von der NGG als "respekt- und verantwortungslos" zurückgewiesen.
Beide Parteien einigten sich auf einen Schlichtungstermin am 02.03., bis dahin gab es weitere Aktionen und Warnstreiks. In diesem Termin konnte eine Einigung erzielt werden. Die Tarifgruppe 2 (nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit) wird ab 01.07. von 9,40 auf 10,00 €/Std. und danach in 4 weiteren Schritten um jeweils 0,50 €/Std. bis 01.12.23 auf 12,00 €/Std. angehoben. Die übrigen Tarifgruppen erhalten 4,35 bis 6,38 %/Jahr und damit insgesamt eine Erhöhung von bis zu 27,7 % während der Laufzeit bis 30.06.24. Den Erhöhungen gehen 6 Nullmonate (Januar bis Juni) voraus.
Am 17.03. einigten sich die Tarifparteien in einer Zusatzvereinbarung rückwirkend zum 01.03. auf die Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie. Die Vereinbarung beinhaltet die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 % des Nettoentgeltes, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit und 2 Monate danach, Kurzarbeit für max. 12 Monate, die Sicherung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, des Urlaubs-Entgelts, der Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall und der vermögenswirksamen Leistungen sowie den Ausschluss von Mehrarbeit während der Kurzarbeit. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis März 2021. Am 24.11. einigten sich die Tarifparteien auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis Dezember 2021.
Auch die Tarifvertragsparteien für das Versicherungsgewerbe haben sich auf eine Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verständigt mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Es erfolgt eine Aufstockung auf 90 % des Nettoentgeltes, auf 95 % für die Gruppen A und B, für TG I, II und III (1. Berufsjahr). Zur Einführung von Kurzarbeit ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung erforderlich. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für die von Kurzarbeit Betroffenen während der Laufzeit. Auszubildende und dual Studierende sind von der Kurzarbeit ausgenommen. Tarifliche und betriebliche Leistungen (z. B. Sonderzahlung) werden ungekürzt ausgezahlt.
Am 9. April konnten IG Metall und Arbeitgeber ein Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Volkswagen AG erreichen. Als Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Krise und als ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze werden die aktuellen Verhandlungen über eine Erhöhung der Vergütungen um 8 Monate verschoben; die bisherigen Vergütungen werden vom 1. Mai bis zum 31. Dezember unverändert wieder in Kraft gesetzt. Des Weiteren vereinbarten die Tarifvertragsparteien u. a. eine Verbesserung der Wandlungsoptionen der tariflichen Zusatzvergütung, die Einführung eines neuen lebensphasenorientierten Wertguthabenkontos mit der Möglichkeit zur zweckgebundenen Freistellung für längstens 6 Monate unter Fortzahlung von 75 % des Bruttomonatsentgeltes ohne vorhergehende Ansparphase sowie eine Aufzahlung für Beschäftigte mit staatlichen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund von Kita- und Schulschließungen. Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23. April.
Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht April 2020 unter Das Wichtigste in Kürze und Abschlüsse.