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Tarifarchiv - Tarifrunden Tarifarchiv

Tarifrunde 2018: Tarifrunde 2018 - aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2018 neue Vergütungstarifverträge für mehr als 9,7 Millionen Beschäftigte.

Die IG BAU fordert für die Beschäftigten des Bauhauptgewerbes eine Einkommenserhöhung um 6,0 %  bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie ein volles 13. Monatseinkommen für die gesamte Branche. Bei mobil arbeitenden Beschäftigten soll die Wegezeit als Arbeitszeit vergütet werden. Alle Ausbildungskosten (wie etwa auch die Fahrt zur Berufsschule) sollen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Verträge laufen Ende Februar 2018 aus. In der Auftaktverhandlung am  07.02. legte die Arbeitgeberseite kein verhandlungsfähiges Angebot vor und musste einräumen, kein vollständiges Verhandlungsmandat zu haben. Die IG BAU forderte die Arbeitgeber auf, ein umfassendes Mandat schnellstmöglich vorzulegen. Ansonsten kann die Forderung nach einem 13. Monatseinkommen für die Betriebe im Osten sowie für die handwerklichen Betriebe in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen nicht verhandelt werden.

Die 2. Verhandlungsrunde fand am 28.02. statt und wurde am 01.03. fortgesetzt. Die Arbeitgeber legten ein Angebot vor, wonach die Beschäftigten im Westen eine Erhöhung von 1,65 % und im Osten zusätzlich eine Anpassung an das Westniveau von 1,35 % bekommen sollten. Zu den weiteren Forderungen wurde nichts vorgelegt. Die IG BAU wies dies als völlig unakzeptabel zurück. In der 3. Verhandlungsrunde am 16./17.04.wurden die Verhandlungen abgebrochen, da sich die Tarifvertragsparteien auf kein Ergebnis einigen konnten. Die IG BAU erklärte, dass es eine kräftige prozentuale Erhöhung geben müsse, während die Arbeitgeber, trotz der guten Baukonjunktur, dazu nicht bereit gewesen wären und das vorgelegte Angebot weit hinter den Forderungen zurückgeblieben sei.

Die IG BAU Verhandlungskommission empfahl einstimmig dem Bundesvorstand, das Scheitern der Verhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen. Dieser Empfehlung kam der Bundesvorstand am 23.04. nach. Schlichter ist Wolfgang Clement. Die Tarifvertragsparteien haben mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit zu einem Ergebnis zu kommen, anschließend noch einmal 14 Tage für die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruchs. Danach endet die Friedenspflicht.

Die erste, von protestierenden Bauarbeitern begleitete, Schlichtungsrunde am 07.05. endete ohne Ergebnis. Laut Auskunft der IG BAU treten die Verhandlungen auf der Stelle, von den Arbeitgebern sei keine ernsthafte Bereitschaft zu einem Abschluss zu erkennen.

In der 2. Runde am 11.05. konnte die Schlichtung beendet werden. Wolfgang Clement legte einen Schlichterspruch vor, der u. a. folgendes vorsieht: Nach 2 Nullmonaten (März, April) Erhöhungen von 5,7/6,6 % West/Ost ab Mai und eine Stufenerhöhung von 0,8 % ab Juni 2019 für das Bundesgebiet Ost. Im Bundesgebiet West gibt es zusätzliche Einmalzahlungen von 250/600 € im November 2018/Juni 2019, gefolgt von einer weiteren Einmalzahlung für West und Ost von 250 € im November 2019. Die Laufzeit geht bis zum 30.04.20.
Der räumliche Geltungsbereich des Tarifvertrags zum 13. Monatseinkommen wird ab 2020 auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt (bisher nur West) und der betriebliche Geltungsbereich ab 2020 auf den des Bundesrahmentarifvertrages ausgeweitet. Für die Betriebe, die bisher unter den Tarifvertrag fallen wird das 13. Monatseinkommen in 3 Schritten bis 2022 auf dann 123 Gesamttarifstundenlöhne erhöht. Für die Betriebe, für die der Tarifvertrag ab 2020 gilt wird ein 13. Monatseinkommen ebenfalls in 3 Schritten bis 2022 auf dann 54 Gesamttarifstundenlöhne eingeführt, wobei es die Möglichkeit zur Absenkung auf bis zu 390/500 € in 2021/22 gibt. Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten 3 Ausbildungsjahren um 65/62/60 € West/Berlin-West und -Ost/Ost ebenfalls nach 2 Nullmonaten ab Mai angehoben und ein 13. Monatseinkommen wird bundesweit gezahlt. Ferner bekommen die Auszubildenden 60 €/Monat pauschal als Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen. Weiterhin soll eine Expertenkommission zur Modernisierung des Bundesrahmentarifvertrages eingerichtet werden. Die Schlichtungskommissionen der IG BAU und der Arbeitgeberverbände nahmen diesen Schlichtungsspruch mehrheitlich an. Nun haben die Tarifvertragsparteien 14 Tage Zeit diesem zuzustimmen. Die IG BAU sprach vom bislang besten Tarifergebnis in diesem Jahr.

Am 26.05. stimmte die IG BAU mit großer Mehrheit dem Schlichtungsspruch zu. Die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, stimmten am 31. Mai zu, nachdem sie zuvor um eine Verlängerung der Erklärungsfrist bis 01. Juni gebeten hatten.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Mai 2018 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Die Tarifkommission der IG BCE beschloss am 14.06. die endgültige Forderung für die Beschäftigten der chemischen Industrie und folgte in allen Punkten der Empfehlung vom 12.04. durch den Hauptvorstand.

Für die Tarifrunde 2018 wurde eine Entgelterhöhung von 6,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine Erhöhung des Urlaubsgeldes von derzeit 20,45 auf 40 € pro Urlaubstag gefordert. Darüber hinaus sollen die Arbeitsbedingungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

Die regionalen Verhandlungen mit dem Auftakt am 20.06. in Rheinland-Pfalz blieben ebenso ohne Ergebnis wie die erste Verhandlung auf Bundesebene am 05.09. Da ein substanzielles Angebot seitens der Arbeitgeber ausblieb, wurden die Forderungen am 12.09. mit bundesweiten Aktionen in mehr als 100 Betrieben untermauert. In der zweiten Verhandlungsrunde am 19. und 20.09. in Wiesbaden konnten die Tarifvertragsparteien dann einen Abschluss erzielen, der u. a. folgendes vorsieht:

Für die ersten beiden Monate wird eine Pauschale von insgesamt 280 € gezahlt. Anschließend folgt eine Entgelterhöhung von 3,6 % regional unterschiedlich ab 01.10., 01.11. bzw. 01.12.2018 für weitere 13 Monate. Bei Vorliegen von besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens entfällt die Pauschalzahlung. Des Weiteren steigt das Urlaubsgeld 2019 von 20,45 auf 40 € pro Urlaubstag. 

Des Weiteren vereinbarten die Tarifvertragsparteien in einer „Roadmap Arbeit 4.0“ bis zur nächsten Tarifrunde eine Weiterentwicklung der Tarifbestimmungen. Dabei geht es u. a. um mehr Arbeitszeitsouveränität und variablere Arbeitszeiten für die Beschäftigten. Darüber hinaus sollen im Hinblick auf Digitalisierung und Wandel der Arbeitswelt die ArbeitnehmerInnen bessere Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten. Dazu soll der Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI) ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Oktober 2018 in
Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse

Die EVG beschloss nach vorheriger Mitgliederbefragung am 19.09. die Forderungen (37 Punkte) für die Tarifrunde 2018 bei der Deutsche Bahn AG. Die Kernforderungen sind: Erhöhung der Entgelte um 7,5 %  im Gesamtvolumen einschließlich des Ausbaus des EVG-Wahlmodells, Erhöhung des  Arbeitgeberanteils zur betrieblichen Altersversorgung, selbstbestimmte flexible Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto durch die Beschäftigten während des gesamten Berufslebens. 
Die beiden ersten Verhandlungsrunden am 11. und 29.10. blieben ohne Ergebnis. In der  3. Verhandlungsrunde am 15./ 16. und 17.11. konnte die EVG die meisten der insgesamt 37 Punkte des Forderungskatalogs durchsetzen (u. a. Reisezeit = Arbeitszeit, Jobticket). In der 4. Runde vom 6. bis 8.12. konnte kein Ergebnis erzielt werden. Die vom Arbeitgeber angebotene Erhöhung der Entgelte wies die EVG als zu niedrig zurück und brach die Verhandlungen ab. Für den 10.12. rief die EVG zu bundesweiten Warnstreiks auf. Nach langwierigen Verhandlungen vom 12. - 15.12. konnte die EVG ein Ergebnis erzielen.

1.000 € Pauschale insg. für die Monate Oktober 2018 bis Juni 2019, 3,5 % ab 01.07.19, 2,6 % Stufenerhöhung als Wahlmodell ab 01.07.20 (Entgelterhöhung oder 6 zusätzliche Urlaubstage - systembedingt ab 01.01.21, dafür 700 € Einmalzahlung - oder 1 Std. Verkürzung der Wochenarbeitszeit) bei einer Laufzeit von 29 Monate bis 28.02.21.
Weiterhin konnte die EVG eine Bereitstellung von Mitteln zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Zulagensystems; Regelungen zur schnelleren, selbstbestimmten, flexiblen Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto; eine Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge; einen besonderen Rechtsschutz bei Unfällen und Übergriffen sowie eine Konkretisierung des TV Arbeit 4.0 mit verbindlichen Vereinbarungen bezüglich der Auswirkungen von Digitalisierung erreichen.

Forderungen der GDL, u. a.:
7,5 %, Verbesserung der Arbeitszeitregelungen, Ausbau der Wahloption Vergütung oder mehr Urlaub, Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen, feste Besetzungsnormen für die Züge des Fern- und Nahverkehrs.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Januar 2019.

zur GDL-Tarifrunde 2018/2019

Ver.di fordert 5,0 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Druckindustrie bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die jetzigen Vergütungsregeln gelten bis zum 31. August. Außerdem fordert ver.di, dass der Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft gesetzt wird, den der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zum 30. September gekündigt hatte.

Die erste Verhandlungsrunde am 17.09. blieb ohne Ergebnis. Zur 2. Verhandlung am 27.09. legte die Arbeitgeberseite erstmals ein Angebot vor, das nach einer Einmalzahlung von 400 € in 2018 eine Anhebung der Entgelte ab 01.04.19 um 2,4 % vorsah. Die Laufzeit sollte 24 Monate betragen und am 31.08.20 enden. Ver.di lehnte das Angebot als vollkommen unzureichend ab. Die Fortsetzung der Verhandlungen am 19.10. blieb ohne Ergebnis. Die 4. Runde am 30.10. brachte ein verändertes Angebot der Arbeitgeberseite, das bei 30 Monaten Laufzeit zwei Einmalzahlungen von je 200 € in 2018 und 2021 sowie zwei Entgelterhöhungen von 2,4 % bzw. 1,4 % ab 01.04.19 bzw. 01.04.20 vorsah. Die Arbeitgeberseite knüpfte dieses Angebot allerdings an eine Reform des Manteltarifvertrages, die von ver.di als massive Verschlechterung angesehen und abgelehnt wurde. Die 5. Verhandlungsrunde am 22.11. ging ohne Ergebnis zu Ende. Ein neuer Gesprächstermin wurde nicht vereinbart.

Am 24.04. begannen die Tarifverhandlungen für einen neuen Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereinigerhandwerk. Die IG BAU fordert u. a. einen Einstieg in ein 13. Monatseinkommen, einen Branchentreuebonus sowie eine Regelung zur Eingruppierung Ausgebildeter. In den Verhandlungen am 05.06. und 10.07. konnte kein Ergebnis erzielt werden. Am 19.09. wurden die Verhandlungen unterbrochen. Die IG BAU einigte sich mit den Arbeitgebern auf die Einrichtung von Expertengruppen, die erstmalig am 10./11.10. tagten.
Weiterhin fordert die IG BAU einen eigenständigen Tarifvertrag für ein tarifliches Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Tarifstundenlöhnen und einer Steigerungsstaffel nach Betriebszugehörigkeit. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie dazu kein Verhandlungsmandat habe. Für den 19.11. rief die IG BAU zu bundesweiten Warnstreiks auf. Am gleichen Tag fand ein Spitzengespräch zwischen der IG BAU und der Arbeitgeberseite statt. Weitere Tarifverhandlungen sind noch nicht vereinbart. Die Bundestarifkommission beschloss, dass der IG BAU-Bundesvorstand den Rahmentarifvertrag jederzeit kündigen und somit ein Weihnachtsgeld- gemeinsam mit dem Rahmentarifvertrag verhandelt werden kann.

Die IG Metall fordert 6,0 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem sollen die Ausbildungsvergütungen überproportional steigen. In den meisten regionalen Tarifbereichen laufen die Lohn-/Gehaltstarifverträge zum 31.12.17 aus. Erste Verhandlungen für Niedersachsen/Bremen und Westfalen-Lippe am 24. November blieben ohne Ergebnis. In der 2. Runde legten die Arbeitgeber hier ein Angebot vor, das nach vier Nullmonaten Erhöhungen von 1,5 % ab 01.05.18 und 1,3 % ab 01.05.19 bei einer Laufzeit von 22 Monaten vorsah.

Ein erstes Ergebnis wurde am 23.01.18 für das Tarifgebiet Baden-Württemberg erzielt: Für Januar bis April wird eine Pauschale von insgesamt 300 € gezahlt und ab 01.05.18 steigen Löhne und Gehälter um 4,0 %. Die Laufzeit beträgt 21 Monate und endet am 30.09.19. In der Folge wurde das Ergebnis in den meisten anderen Tarifgebieten nahezu inhaltsgleich übernommen. 

Die Gewerkschaft IG BAU und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) einigten sich am 6.12.17 für die Beschäftigten in der Landwirtschaft auf eine, in den regionalen Tarifbereichen noch zu verhandelnde, Bundesempfehlung.

Diese sieht nach 30 Nullmonaten (Juli 2015 - Dezember 2017) u. a. eine Vorweganhebung der Lohn- und Gehaltstabellen um 3,0 % mit anschließenden Erhöhungen der Vergütungen von 3,0 % ab 01.01.18 und weiteren 2,5/1,5 % ab 01.01.19/20 bei einer Laufzeit bis zum 30.06.20 vor. Die Ausbildungsvergütungen sollen überproportional erhöht und die untersten Lohngruppen befristet bis zum 31. 12.18 auf 9,10 bzw. 9,25 € festgelegt werden. Zur Abweichung von der Wochenarbeitszeit soll es zukünftig nur noch zwei Möglichkeiten geben. Einerseits über die Einführung eines AZ-Kontos mit max. 150 Mehrstunden (danach Auszahlung inklusive Überstundenzuschlag). Andererseits über eine abweichende Verteilung der Wochenarbeitszeit mit Bezahlung der anfallenden Mehrarbeitsstunden.

Bisherige Berichterstattung unter Tarifrunde 2017 - Aktueller Überblick

Vor Beginn der 3. Verhandlungsrunden in den Tarifgebieten (11. bis 22. Januar) startete die IG Metall am 8. Januar die erste bundesweite Warnstreikwelle. Unmittelbar zuvor haten die Arbeitgeber ein Gutachten vorgelegt, demzufolge die Streiks unzulässig seien sollen. Die Teilforderung nach einem Entgeltzuschuss bei Absenkung der Arbeitszeit, z. B. aufgrund der Betreuung von Kindern oder zur Pflege Angehöriger, sei rechtswidrig, weil Beschäftigte diskriminiert werden, die aus gleichen Gründen bereits jetzt in Teilzeit arbeiten und keinen Entgeltzuschuss erhalten. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts kam die IG Metall zu einem gegenteiligen Ergebnis und wertet das Vorgehen als einen Versuch der Arbeitgeber, die Beschäftigten im Vorfeld der ersten Warnstreikwelle zu verunsichern. Ohne Ergebnis endete die 3. Verhandlungsrunde am 11. Januar in Baden-Württemberg. Jedoch vereinbarten die Tarifparteien eine Expertengruppe einzusetzen, die bis zur nächsten Verhandlung konkrete Lösungswege zu den Arbeitszeitthemen erarbeiten sollte. Die 4. Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 24.01. endete ebenfalls ohne Ergebnis. Zwar waren in der Expertengruppe mögliche Lösungen skizziert worden, in der Verhandlung wurden dann jedoch lt. IG Metall alle Teilergebnisse in den für sie relevanten Arbeitszeitfragen von den Arbeitgebern wieder zurückgenommen. Nach der Diskussion und Beratung über den aktuellen Verhandlungsstand in den bezirklichen Tarifkommissionen sowie im IG Metall-Vorstand, wurde ein weiterer Versuch in Baden-Württemberg unternommen, ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. Die 5. Verhandlungsrunde begann am Freitag (26.01.) und endete am Samstagmittag ergebnislos. Strittig war bis zum Schluss der von der IG Metall geforderte Teilentgeltausgleich für Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder in belastenden Arbeitszeitmodellen. Eine weitgehende Annäherung gab es hingegen bei der Möglichkeit die Arbeitszeit befristet für zwei Jahre auf bis zu 28 Wochenstunden zu verkürzen. Den Arbeitgebern sollten dabei im Gegenzug Spielräume bei der Ausweitung des Arbeitszeitvolumens zugestanden werden. Das materielle Angebot lag lt. IG Metall zuletzt auf das Jahr gerechnet bei 3 %. Um die Arbeitgeber zu einem verbesserten Angebot zu bewegen, begann die IG Metall an den folgenden Tagen bundesweit in mehr als 250 Betrieben zu ganztägigen Warnstreiks aufzurufen.

In der 6. Verhandlung in Baden-Württemberg vom 5. auf den 6. Februar einigten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 02.03., den IG Metall und Gesamtmetall zur Übernahme in den anderen Tarifgebieten empfahlen. Dieser sieht u. a. nach 2 Nullmonaten eine Pauschalzahlung von 100 € für den Monat März vor, gefolgt von einer Erhöhung der Entgelte um 4,3 % ab 01.04.18. Die Laufzeit beträgt 27 Monate, bis zum 31.03.20. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten ein tarifliches Zusatzgeld von 27,5 % eines Monatsentgeltes sowie einen tarifdynamischen Zusatzbetrag von 400 € (ab Juli 2020 12,3 % der EntgGr. 7), die erstmals im Juli 2019 zur Auszahlung kommen. Letzterer ist differenzierbar für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und kann verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden. Für alle Vollzeitbeschäftigten mit mindestens 2 Jahren Betriebszugehörigkeit - max. 10 % - gibt es einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit Rückkehrrecht in Vollzeit. In Fällen von Kindererziehung, Pflege Angehöriger sowie in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit besteht die Möglichkeit zur Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes in zusätzliche freie Tage. Außerdem vereinbarten IG Metall und Arbeitgeber Möglichkeiten zur Ausweitung des Arbeitszeitvolumens. Der Abschluss wurde in den anderen Tarifgebieten mit regionalen Abweichungen übernommen.

Weitere Informationen zu den regionalen Abschlüssen im Tarifpolitischen Monatsbericht Februar 2018 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Weitere Informationen: Übersicht über die Tarifrunden 2000 - 2016.

Für die Tarifrunde 2018 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Ernährungsgewerbe sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 6,0 % im Jahr 2018 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten.
Darüber hinaus sollen die Themen Entgeltgleichheit und demografischer Wandel in den NGG-Branchen vorangebracht werden.

Für junge Menschen soll eine sichere Perspektive durch eine qualifizierte Berufsausbildung geboten und die Übernahme Ausgebildeter tarifvertraglich gesichert werden.

Für den Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe Bayern erzielte die Gewerkschaft NGG am 17.05.18 einen Abschluss, der nach einem Nullmonat (Mai) Entgeltsteigerungen von 2,8 % ab 01.06.18 und 2,0 % ab 01.05.19 vorsieht. Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 30.04.20.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Juni 2018.

Die ver.di-Tarifkommission für den öffentlichen Dienst, Bund und Gemeinden gab am 08.02. die Forderungen für die diesjährige Tarifrunde bekannt. Die Entgelttarifverträge sollen um 6,0 %, mind. 200 €/Mon. (Ausz.: 100 €/Mon. in allen Ausbildungsjahren) mit einer Laufzeit von 12 Monaten erhöht werden.  Die Verträge laufen zum 28.02.18 aus. Ferner wird die Wiederinkraftsetzung der Regelungen zur Übernahme Ausgebildeter, eine Tarifierung der bisher nicht tariflich geregelten Ausbildungsverhältnisse sowie die Anhebung des Nachtarbeits-
zuschlags in Krankenhäusern von 15 auf 20 % gefordert.

Ver.di erwartet weiterhin manteltarifliche Änderungen, u. a.: Angleichung der Jahressonder-
zahlung Ost an das Niveau West im Bereich Gemeinden, Verlängerung der Altersteilzeit-
regelungen, Erweiterung der Regelungen bei Leistungsminderung, Anhebung um 50 % des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit mit wertgleichen Regelungen im TV-V und TV-N, Einrechnung von Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, eine Anhebung des Samstagszuschlags in Krankenhäusern auf 20 %, 30 Urlaubstage für Auszubildende sowie eine Öffnungsklausel zu Verhandlungen über ein kostenloses Nahverkehrsticket.
In der Auftaktverhandlung am 26.02. wiesen die Arbeitgeber die Forderungen als nicht erfüllbar zurück und legten kein Angebot vor. Ver.di rief zu ersten Warnstreiks auf. Auch in der 2.  Verhandlungerunde am 12./13.03. legten die Arbeitgeber kein Angebot vor. Laut ver.di liege man in zentralen Punkten fundamental auseinander, sowohl bei der Höhe als auch bei der Struktur der Forderungen.
In der ersten Warnstreikwoche vor Ostern, deren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen lag, haben sich rund 70.000 Beschäftigte beteiligt. Nach Ostern folgte eine zweite Warnstreikwelle, an der sich am 10.04. über 60.000 Beschäftigte in 8 Bundesländern, am 11.04. mehr als 25.000 Beschäftigte in 6 Bundesländern, am 12.04. mehr als 45.000 Beschäftigte in 11 Bundesländern und am 13.04. über 17.000 Beschäftigte in 6 Bundesländern beteiligten.

In der 3. Verhandlungsrunde, vom 15. bis. 17.04., konnte ein Durchbruch erzielt werden. Die Einigung sieht u. a. vor: Entgelterhöhungen um 3,5 % im Durchschnitt ab 01.03.18, 3,6/3,4 %  im Durchschnitt (Bund/Gemeinden) ab 01.04.19 und weitere 1,2 % im Durchschnitt ab 01.03.20  mit einer Laufzeit bis 31.08.20. In den Entgeltgruppen 1 bis 6 gibt es eine zusätzliche Einmalzahlung von 250 €. Einen weiteren Zugewinn gibt es für Berufsanfänger und berufserfahrene Leistungsträger, da hier u. a. die 10 %-ige Kürzung der Einstiegsgehälter rückgängig gemacht wurde und die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben werden. Für die Beschäftigten der Gemeinden im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung ab 2019 in 4 Schritten bis 2022 auf das Westniveau angehoben. In kommunalen Krankenhäusern wird der Zusatzurlaub bei Wechselschicht erhöht. Auszubildende erhalten zum 01.03.18/19 jew. 50 €/Monat in allen Ausbildungsjahren und die Regelung zur Übernahme von Ausgebildeten wird bis Oktober 2020 verlängert. Auch die Tarifverträge zur Altersteilzeit und zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte werden bis August 2020 verlängert. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden weitere Verhandlungen zur Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte aufgenommen. Weitere Regelungen betreffen die Beschäftigten in einigen Bereichen des Bundes, im Sozial- und Erziehungsdienst, in der Pflege, der Fleischuntersuchung, in den Versorgungsunternehmen und in einigen regionalen Bereichen des Nahverkehrs. An der anschließenden Mitgliederbefragung (25. April - 6. Juni) beteiligten sich rd. 100.000 Beschäftigte; 82,5 % stimmten dem Ergebnis zu. Der endgültige Abschluss der Tarifrunde erfolgte dann am 11.06. - noch vor Ablauf der Erklärungsfrist (15.06.) - mit der Annahme des Ergebnisses durch die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Mai 2018 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie fordert ver.di eine Erhöhung der Entgelte um 6,0 % ab 1. November. Aus Sicht der Tarifkommission kann das Volumen eines möglichen Tarifergebnisses auf freiwilliger Basis im Rahmen eines Wahlmodells als freie Tage oder zur betrieblichen Altersversorgung umgesetzt werden. Die erste Verhandlungsrunde mit dem Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (hpv) am 10. Oktober blieb ohne Ergebnis. Die zweite Verhandlungsrunde am 20. November brachte ein Angebot der Arbeitgeber, das nach 5 Nullmonaten (November 2018 - März 2019) Erhöhungen von 2,1 % ab 1. April 2019 und 1,9 % ab 1. April 2020 bei einer 29-monatigen Laufzeit vorsah. Dieses Angebot lehnte ver.di als inakzeptabel ab. Die 3. Verhandlungsrunde am 13. Dezember brachte keine weitere Annäherung. Die 4. Verhandlungsrunde findet am 14. Januar 2019 statt. 

Ver.di fordert für die Beschäftigten des Privaten Verkehrsgewerbes in Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6,5 %, mind. 175 € mtl., ein 13. Monatseinkommen sowie 2 zusätzliche Urlaubstage. Der Lohn-, Gehalts- sowie die Manteltarifverträge für die gewerblichen und kaufmännischen ArbeitnehmerInnen wurden zum 31.10. gekündigt. In der Auftaktverhandlung wiesen die Arbeitgeber die Forderungen als überzogen zurück und legten kein verhandlungsfähiges Angebot vor. In der 3. Verhandlungsrunde am 07. 11. bot die Arbeitgeberseite bei einer Laufzeit von 36 Monaten 3 Erhöhungen von jeweils 43 € an. Dies lehnte ver.di ab und rief ab dem 8. November zu landesweiten Warnstreiks auf. Da auch in der 6. Verhandlungsrunde am 15.11. kein Ergebnis erzielt werden konnte,  rief ver.di zu weiteren Warnstreiks auf.

Am 19.11. konnte ver.di in der 7. Verhandlungsrunde einen Abschluss mit dem Arbeitgeberverband Verkehrswirtschaft und Logistik des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e. V. und dem Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land e. V. erzielen: nach 2 Nullmonaten (November und Dezember) erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 75/40/10 € mtl. (= 3,5 bzw. 2,7/1,8 bzw. 1,4/0,4 bzw. 0,3 %, jew. im Durchschnitt Arb. bzw. Ang.) ab 01.01.19/20/21 mit einer Laufzeit bis zum 31.08.21. Weiterhin wird die Jahressonderzahlung von 30 - 40 % eines Monatseinkommens, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, in Stufen auf 100 % ab 2021 erhöht.


Für die Beschäftigten der Speditions- und Logistikbetriebe in Berlin/Brandenburg forderte ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten, eine Angleichung des Tarifniveaus Brandenburg an Berlin, für Arbeiter die Einführung von Erfahrungsstufen sowie für Kraftfahrer und Paketzusteller die Einführung einer Funktionszulage von 25 % des Stundenlohns.
In den Verhandlungen am 17.01. boten die Arbeitgeber Erhöhungen für Berlin von 2,3 % und 1,9 %, für Brandenburg von 3,0 - 3,1 % und 2,6 - 2,7 % für eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Einführung von Erfahrungsstufen sowie einer Funktionszulage wurde abgelehnt. In den Verhandlungsrunden am 21.02. und 08.03. konnte ebenfalls keine Einigung erzielt werden. 
Am 23.04. konnte ein Abschluss erreicht werden: nach 3 Nullmonaten (Januar - März) 3,0 % ab 01.04.18, 2,8 % Stufenerhöhung ab 01.04.19, für Brandenburg zzgl. jew. 15 € mtl. Sockelbetrag ab 01.04.18/19, Laufzeit bis 29.02.20.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht Mai 2018 in

Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

Am 21.11.17 beschloss die NGG-Tarifkommission die Forderungen für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie Ost: Vorweganhebung der unteren Gruppen A - D sowie eine Erhöhung von 5,5 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 €/ Monat angehoben werden. Die Verträge laufen zum 31.12.17 aus. Am 09.03.18 konnte ein Abschluss erzielt werden mit einer Erhöhung der Entgelte um 2,5 % ab 01.01.18 und einer Stufenerhöhung von 2,5 % ab 01.01.19. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu gleichen Daten um 55 €/Mon., ebenfalls gefolgt von einer Stufenerhöhung von 2,5 %. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.01.20.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht März 2018

Der Vorstand der IG Metall hat am 12. November beschlossen, eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 5,5 % ab 1. Februar 2019 zu fordern. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Der Ende Januar 2019 auslaufende Tarifvertrag zur Altersteilzeit soll unter verbesserten Konditionen fortgeführt werden. Außerdem sollen Gespräche mit dem Arbeitgeberverband bezüglich Erhöhung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten aufgenommen werden. Die erste Gesprächsrunde am 6. Dezember verlief ohne Ergebnis. Die Verhandlungen werden am 16. Januar fortgesetzt.

Bisherige Berichterstattung unter Tarifrunde 2017 - Aktueller Überblick.

In der 2. Verhandlungsrunde am 11. Januar legte Volkswagen ein erstes Angebot vor. Dieses sieht u. a. nach einer Pauschalzahlung von 200 € für die Monate Februar bis April eine Erhöhung von 2,0 % ab Mai für weitere 12 Monate vor; die Ausbildungszusage soll um ein Jahr verlängert werden. Kein Angebot gab es zur geforderten Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Des Weiteren stellt VW Gegenforderungen nach Beiträgen der Beschäftigten zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung durch Abbau tariflicher Leistungen. Die IG Metall hat das Angebot als Provokation zurückgewiesen. Die dritte Verhandlungsrunde am 30.01. endete ergebnislos. Zwar besserte VW das erste Angebot nach, doch die IG Metall konnte darin keinen "substantiellen Fortschritt erkennen". Es sah nach 3 Nullmonaten eine zweistufige Erhöhung um insg. 5,5 % vor, bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Monaten. Keine Veränderung gab es bei der Ausbildungszusage und bei der Altersvorsorge lt. IG Metall "allenfalls eine Annäherung im mikroskopischen Bereich". Dafür erhebt VW Gegenforderungen. So soll u. a. ein freier Tag entfallen und die 40-Stunden-Quote auf 20 % ausgeweitet werden. Die Friedenspflicht endete mit Ablauf des 31. Januars; an den ersten Warnstreiks am 01.02. beteiligten sich 50.000 Beschäftigte.

In der 4. Verhandlungsrunde am 20. Februar konnten die Tarifparteien ein Ergebnis mit einer Laufzeit bis zum 30.04.20 erzielen. Danach erhalten die Beschäftigen nach 2 Nullmonaten eine Pauschale von 100 € für den Monat April und anschließend eine Erhöhung der Vergütungen um 4,3 % ab Mai 2018. Des Weiteren wird ein tarifliches Zusatzgeld von 27,5 % eines Monatsentgeltes eingeführt, welches erstmals im August 2019 zur Auszahlung kommt. Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in Schichtarbeit haben die Möglichkeit, dieses in 6 freie Tage umzuwandeln. Die Altersvorsorge wird ab Juli 2019 von 27 €/Mon. auf zunächst 90 € und ab 2020 auf 98 € aufgestockt. Der Betrag ist ab 2020 tarifdynamisch und wird analog zukünftiger Tariferhöhungen angepasst. Die Verpflichtung zur Einstellung von 1.400 Auszubildenden jährlich wurde um 3 Jahre verlängert.

Weitere Informationen zum Abschluss im Tarifpolitischen Monatsbericht März 2018 in Das Wichtigste in Kürze und Tarifabschlüsse.

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