Quelle: WSI
TarifarchivTarifrunde 2015: Beamtenbesoldung
Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden traditionell sogenannte Beteiligungsgespräche zwischen den jeweiligen Landesregierungen und Gewerkschafts-vertretern zur Beamtenbesoldung statt, in denen die Gewerkschaften regelmäßig die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifanpassungen auf die Beamtinnen und Beamten fordern.
Da die Länder jedoch eine einseitige Rechtssetzungskompetenz zur Festsetzung der Beamtenbesoldung besitzen und sie diese in den vergangenen Jahren aufgrund von schwierigen Haushaltslagen auch zum Teil stark ausgenutzt haben, klaffen die Besoldungen in den einzelnen Bundesländern mittlerweile um bis zu 18 % auseinander (s. DGB-Besoldungsreport 2015). Dies führte in den vergangenen Jahren außerdem zu einer immer stärkeren Abkopplung der Besoldung von der Entwicklung der Tariflöhne.
Nach Gesprächen im Zeitraum von Anfang April bis Ende Mai liegen nun in allen Bundesländern Entscheidungen zur Übertragung des Tarifergebnisses vor, die jedoch teilweise noch die Gesetzgebung durchlaufen müssen. Positiv zu bemerken ist, dass 12 von 16 Bundesländern die Tariferhöhung inhaltsgleich (2,1 % bzw. 2,3 % für 2015 und 2016) übernehmen; bei der Besoldungsrunde 2013/2014 waren es nur 7. Allerdings gibt es nur in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen eine echte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung, in den übrigen Ländern wird die Tarifanpassung teilweise deutlich zeitlich verzögert und/oder durch die Abführung von 0,2 Prozentpunkten in die Versorgungsrücklage effektiv gemindert. Für Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gibt es jeweils Sonderlösungen, die unabhängig von der aktuellen Besoldungsrunde bereits im Vorfeld festgelegt wurden. So erhalten Berliner Beamtinnen und Beamte zur Angleichung an das Durchschnittsniveau der übrigen Länder eine stärkere Erhöhung (3,2 % bzw. mind. 2,8 % für 2015 und 2016), wohingegen die Erhöhungen in Mecklenburg-Vorpommern (2,0 % für 2015) und Niedersachsen (2,5 % bzw. 2,0 % für 2015 und 2016) aufgrund der Gesetze aus 2013 bzw. 2014 insgesamt niedriger ausfallen. In Hessen müssen die Beamtinnen und Beamten in 2015 eine Nullrunde hinnehmen, ab 2016 soll die Besoldung jährlich um 1,0 % erhöht werden (bei einer Tariferhöhung von 2,0 % bzw. 2,4 % für 2015 und 2016).
Für die Besoldungsentwicklung bedeuten die Ergebnisse dieser Besoldungsrunde durch die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in einem Großteil der Länder zumindest keine weitere Abkopplung von der Entwicklung der Tariflöhne und somit ein etwas positiveres Ergebnis als noch 2013. Dennoch bleibt die Besoldung durch die teilweise sehr unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Ländern ein Flickenteppich, den die Gewerkschaften auch in Zukunft weiter zu schließen versuchen.
Quelle: WSI Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2015