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Maxi Leuchters et al., 10.12.2019: Gute Arbeit und starke Mitbestimmung: Europa ist am Zug

Unterschiedliche nationale Gesetzgebungen in der EU machen es Unternehmen möglich, Unternehmensmitbestimmung und soziale Rechte von Beschäftigten zu umgehen. Der europäische und die nationalen Gesetzgeber müssen jetzt aktiv werden, um soziale Standards zu schützen.


Die Europäische Union ist zurzeit vor allem eins: ein Binnenmarkt, geprägt durch die wirtschaftlichen Grundfreiheiten Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit und Personenfreizügigkeit, worunter die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen fallen. Die soziale Dimension bleibt, auch nach der Einführung der Säule sozialer Rechte durch die Juncker Kommission, unvollendet.

Die Konsequenzen dieser asymmetrischen Struktur sind vielfältig: Einerseits haben Unternehmen die Möglichkeit, sich frei im Binnenmarkt zu bewegen, und können die Unterschiede der miteinander im Wettbewerb stehenden nationalen Gesellschaftsrechte für sich nutzen. Das Unternehmensrechtspaket vorgeschlagen von der EU-Kommission und verabschiedet von EU-Parlament und Ministerrat zeigt, dass Versuche, dabei die Unternehmensmitbestimmung zu schützen sowie die Vermeidung nationaler Steuerverpflichtungen zu verhindern, eher zahnlos bleiben. Nationale Vermeidungsmöglichkeiten der Unternehmensmitbestimmung, etwa die fehlende Konzernzurechnung in der Drittelbeteiligung, werden ergänzt durch weitere Vermeidungsmöglichkeiten im europäischen Gesellschaftsrecht. Die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) bleibt beispielsweise unverändert, nachdem sich eine deutsche AG in eine SE umgewandelt hat, auch wenn die Beschäftigtenzahl steigt. So bietet sich gerade eine Chance für Unternehmen, kurz vor Erreichen der deutschen Arbeitnehmerschwellenwerte eine Umwandlung in eine SE vorzunehmen. Auch das gerade beschlossene Unternehmensrechtspaket, das die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Unternehmen sowie die Verschmelzung und Spaltung regelt, kann das Problem des „Einfrierens“ der Mitbestimmung nicht lösen. Die einzig positive Nachricht ist: wenn es Mitbestimmung vor der Sitzverlegung gab, wird es sie ebenfalls nach der Sitzverlegung geben. Gesichert ist sie dann aber nur für vier Jahre. Langfristig werden europäische Standards für Information, Konsultation und Mitbestimmung benötigt, um die Unternehmensmitbestimmung zu schützen und zu stärken.

Gleichzeitig steht auf nationaler Ebene die betriebliche Mitbestimmung unter Druck. Eine Befragung des WSI zeigt, dass es in Betrieben, in denen erstmalig ein Betriebsrat gegründet werden soll, häufiger zu Behinderungsversuchen kommt. Bei der Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter wurde deutlich, dass insbesondere die Einschüchterung möglicher Kandidat*innen für den Betriebsrat sowie die Verhinderung der Bestellung eines Wahlvorstandes als Instrumente genutzt werden, um Betriebsratswahlen zu verhindern, oft mit der Unterstützung einschlägiger Anwaltskanzleien. In vielen Fällen bleiben die Unternehmen straffrei, obwohl das Betriebsverfassungsgesetz in §119 eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht, denn viele Anzeigen verlaufen im Sande und führen nicht zu einer Anklage. Die Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft sowie die Einführung eines Offizialdeliktes „Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“ wären wichtige Schritte zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten.

Der Schutz von Beschäftigten spielt ebenso bei der Bekämpfung von Briefkastenfirmen eine Rolle. Diese werden oft gegründet, um Mitbestimmungsrechte, Sozialgesetzgebung sowie Steuergesetzen zu vermeiden. Ähnlich wie bei der Unternehmensmitbestimmung ist die liberale Auslegung der Niederlassungsfreiheit auch für die Gründung von Briefkastenfirmen entscheidend. Von künstlichen (Firmen-)Gestalten (artifical arrangements) kann dann gesprochen werden, wenn behauptet wird, es gäbe eine wirtschaftliche Tätigkeit, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Eine wirksame Bekämpfung dieser Konstrukte ist immer noch Fehlanzeige, oftmals scheitert es an mangelnder Zuständigkeit und Koordinierung nationaler Behörden. Merkmale von künstlichen Unternehmen können eine fehlende physische Existenz unter dem registrierten Unternehmenssitz, keine Belegschaft am Hauptsitz sowie die Registrierung einer Vielzahl von Unternehmen unter derselben Adresse sein. Neben der Umgehung von Steuern werden Briefkastenfirmen im sozialen Bereich zur Beschäftigung günstiger Arbeitskräfte genutzt, die dann ggf. als „entsandte“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für tatsächlich existierende Unternehmen Dienstleistungen erbringen.

Die effektive Regulierung des Arbeitsmarktes und der Schutz von Arbeitnehmer*innen ist eine weitere Herausforderung, die nicht länger nur auf nationaler Ebene zu lösen ist. In vielen europäischen Mitgliedstaaten ist zu beobachten, dass bezahlte Arbeit zunehmend prekärer wird, etwa durch die Reduzierung des Kündigungsschutzes oder auch Restrukturierungen von Unternehmen. Aktive Arbeitsmarktpolitik führt auch dazu, dass unbezahlte oder gering bezahlte Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, um die Kürzung von staatlicher Unterstützung zu vermeiden. Neue Arbeitsformen etwa im digitalen oder kreativen Bereich sowie im Rahmen der Plattformökonomie schließen bezahlte sowie unbezahlte Aktivitäten ein. Mögliche Erscheinungsweisen unbezahlter Arbeit sind vorbereitende aber nicht bezahlte Arbeit, unbezahlte Praktika sowie häusliche Arbeit. Häufig wird unbezahlte Arbeit als notwendig erachtet, um etwa einen bezahlten Arbeitsplatz zu sichern. Über die mangelnde Regulierung bezahlter Arbeit hinaus, gerade im Bereich der digitalen Plattformökonomie, führen die fehlenden Mitbestimmungsrechte (in Beug auf bezahlter sowie unbezahlter Arbeit) von Arbeitnehmenden zu einem weiteren Kontrollverlust. Formelle und verbindliche Partizipationsstrukturen müssen eingeführt werden, um dem entgegenzutreten.

Abschließend bleibt festzustellen, dass mangelnde europäische und nationale Regulierung von Unternehmen sowie fehlender Schutz für Arbeitnehmende und Mitbestimmung dazu führt, dass gerade transnationale Unternehmen zunehmend zu sozialpolitischen Akteuren werden, die das durch die Politik gelassene Vakuum füllen. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Entwicklungen in der Mitbestimmung, im Gesellschaftsrecht sowie in der Regulierung des Arbeitsmarktes zusammen gedacht werden. Briefkastenfirmen werden genutzt, um über Arbeitnehmendenentsendungen Tarifvertrags- und Sozialversicherungssysteme zu unterlaufen. Europäische und global tätige Unternehmen ohne Sitz in Deutschland unterliegen durch Nutzung ausländischer Rechtsformen trotz mehreren tausend Beschäftigten nicht der Unternehmensmitbestimmung und entziehen sich dem etablierten System der industriellen Beziehungen in Deutschland. Auf europäischer oder globaler Ebene gibt es aber kein adäquates funktionales Element, das das Unterlaufen der nationalen Systeme auffangen könnte.

Die unterschiedlichen Herausforderungen für Arbeit, Beschäftigung und Mitbestimmung in Deutschland und Europa zeigen deutlich, dass politische Maßnahmen nötig sind, um Arbeitnehmer*innen eine Stimme zu geben. Vorschläge zur Stärkung von Mitbestimmungsstrukturen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Stimme geben, gibt es. Was (bisher) fehlt, ist der politische Veränderungswille.

Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der Diskussionen im Panel „Lücken in der Wirtschaftsregulierung in Europa – schlechte Karten für Arbeit, Beschäftigung und Mitbestimmung“ während des WSI Herbstforums 2019.

Autor/innen

Maxi Leuchters, I.M.U.der Hans-Böckler-Stiftung
Jan Cremers, Universität Tilburg
Valeria Pulignano, University of Leuven/ETUI
Sebastian Sick, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung

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