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Reinhard Bispinck, 01.03.2021: Tarifrunde 2021 in der Metall- und Elektroindustrie

In der aktuellen Metalltarifrunde geht es nicht nur um mehr (oder weniger) Geld. Die Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität des Flächentarifvertrags. Ein Zauberwort lautet „Automatische Differenzierung“. Damit droht dem Flächentarif eine weitere Auszehrung.

Die Tarifrunde 2021 in der Metall- und Elektroindustrie kommt langsam in die entscheidende Phase: Nach drei bzw. vier Verhandlungsrunden in den regionalen Tarifbezirken ist noch kein Durchbruch in Sicht. Die Friedenspflicht läuft Anfang März aus, die IG Metall hat Warnstreiks angekündigt. Worum geht es? Die IG Metall fordert ein Tarifvolumen von 4 Prozent, das zur Einkommenserhöhung oder auch zur Beschäftigungssicherung, etwa durch eine Vier-Tage-Woche mit Teilentgeltausgleich, eingesetzt werden soll. Außerdem will sie einen tariflichen Rahmen für „betriebliche Zukunftstarifverträge“ durchsetzen, die Regelungen zur Sicherung von Standort und Arbeitsplätzen für die beginnende Transformationsphase festlegen.

Die Arbeitgeber hielten von Anfang an hart dagegen: Es gebe keinen Verteilungsspielraum, erforderlich sei eine Nullrunde, hieß es zunächst seitens Gesamtmetall. Neue Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung seien überflüssig und ein Teilentgeltausgleich nicht darstellbar. Die Arbeitgeber forderten stattdessen ihrerseits mehr Flexibilität des Tarifvertrages und die Vereinbarung einer dauerhaften automatischen Differenzierung von Tarifregelungen zur Kostenentlastung für Betriebe in Schwierigkeiten. Damit greifen die Metallarbeitgeber auf, was sie in ihrem „Tarifpolitischen Leitbild“ aus dem Jahr 2019 als Ziel bereits formuliert haben: „Die Vereinbarung einer wirksamen und dauerhaften Möglichkeit zur Differenzierung durch die Betriebsparteien innerhalb des Flächentarifvertrags, auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen, ist notwendig. Die bisher in der M+E-Industrie angewandten Differenzierungsmöglichkeiten müssen weiterentwickelt werden. Hierzu bedarf es belastbarer, die Differenzierung auslösender Kriterien (z.B. negatives Betriebsergebnis).“ (Gesamtmetall 2019) Was hier etwas technisch daherkommt, hat gravierende Folgen für den Tarifvertrag und seine Regelungsqualität.

Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend – von Ausnahmen abgesehen

Die Tarifparteien – nicht nur in der Metallindustrie – streiten seit Jahrzehnten um die Flexibilität des Tarifvertrages. Eine zentrale Funktion des Flächentarifvertrages ist die verbindliche (!) Festlegung von tariflichen Regelungen und Leistungen einer Branche. Im Paragraf 4 des Tarifvertragsgesetzes heißt es glasklar: „Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen…“ Der große Vorteil dieser Regelung ist ein doppelter: Zum einen gelten in Flächentarifverträgen für alle tarifgebundenen Betriebe einer Branche hinsichtlich der Arbeits- und Einkommensstandards dieselben Bedingungen. Wettbewerbsvorteile können Unternehmen nicht durch betriebliche Unterschreitung der Tarifstandards erreichen. Zum andern unterliegen diese kollektiv ausgehandelten Standards nicht dem oft ungünstigen betrieblichen Kräfteverhältnis zwischen Belegschaft und Betriebsrat einerseits und Geschäftsführung anderseits. Die betriebliche Interessenvertretung kann nicht unmittelbar unter Druck gesetzt und zur Absenkung von tariflichen Regelungen und Leistungen bewegt werden. Ein Betriebsrat hat schlicht und einfach nicht das Recht dazu. Allerdings sieht das Tarifvertragsgesetz die Möglichkeit zur Abweichung vor: „Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind.“ Und genau diese gestatteten Abweichungen, auch bekannt als tarifliche Öffnungsklauseln, haben eine lange Geschichte.

Das deutsche Tarifsystem im Wandel

Das deutsche Tarifvertragssystem befindet sich seit Mitte der ­1980er Jahre in einem anhaltenden Wandlungsprozess, der den inhaltlichen Regelungsbestand ebenso erfasst hat wie die institutionellen Strukturen. Der jahrzehntelang stabile gesellschaftliche Grundkonsens über Sinn und Nutzen des bestehenden Tarifvertragssystems löste sich zunehmend auf. Die Kritik an der (vermeintlichen) Überregulierung, mangelnden Flexibilität und unzureichenden Differenziertheit der Tarifverträge verschärfte sich. Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und auch die konservativen und liberalen politischen Kräfte forderten seit den 1990er Jahren eine nachhaltige Lockerung der Branchentarifverträge zugunsten betrieblicher und individueller Regelungen und Absprachen. Der Vorrang von Tarifverträgen sollte aufgehoben, die Unterschreitung von tariflichen Mindestbedingungen zugelassen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eingeschränkt werden. In den neuen Bundesländern führten die Konflikte um das Tempo der Tarifangleichung an das westdeutsche Niveau zur Aufnahme von zahlreichen Härtefall- und Öffnungsklauseln in Tarifverträgen. Die in den neuen Ländern zu beobachtende Tendenz zu Tarifbruch und Tarifflucht wirkte mit zeitlicher Verzögerung auf die alten Länder zurück und beschleunigte dort die beginnende Erosion des Flächentarifvertrags. Auch hier ging die Tarifbindung schrittweise zurück. Im Zusammenhang mit den Reformen der sozialen Sicherungssysteme („Agenda 2010“) wurden (auch seitens der rot-grünen Bundesregierung) Eingriffe in die Tarifautonomie durch Änderungen des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes diskutiert, aber nicht zuletzt aufgrund des massiven Protestes der Gewerkschaften nicht umgesetzt. Allerdings setzten die Arbeitgeber in den folgenden Jahren in vielen Branchen zum Teil weitreichende tarifliche Öffnungsklauseln durch.

Pforzheimer Abkommen

Ein Markstein dieser Entwicklung war das „Pforzheimer Abkommen“ der Tarifparteien in der Metallindustrie aus dem Jahr 2004, das unter bestimmten Voraussetzungen ein betriebliches Abweichen von den tarifvertraglichen Standards erlaubt. In der Folge setzte sich der bereits in den ­1990er Jahren begonnene Prozess der Verbetrieblichung der Tarifpolitik verstärkt fort. Betriebliche Standort- und Beschäftigungssicherungsvereinbarungen und tarifliche Ergänzungsregelungen entwickelten sich zu einem viel genutzten Instrument, das die Prägekraft und innere Verbindlichkeit der Branchentarifverträge abschwächte. Mit zwiespältigen Folgen: Positiv war zweifellos, dass die „wilde Dezentralisierung“, die in den 1990er Jahren typisch für die Aufweichung der Tarifverträge in der betrieblichen Praxis war, zurückgedrängt wurde. Die IG Metall setzte organisationsintern ein rigides Verfahren zur Begleitung und Kontrolle von betrieblichen Ergänzungstarifverträgen auf der Basis von „Pforzheim“ durch. Das sicherte vor allem, dass Zugeständnisse der Beschäftigten nur bei entsprechenden Gegenleistungen der Betriebe gemacht wurden. Die aktive Einbeziehung der betrieblichen Mitglieder führte oft zu einer stärkeren gewerkschaftlichen Verankerung. Nach zehn Jahren zog der damalige IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel deshalb ein außerordentlich positives Fazit und beschrieb das Pforzheimer Abkommen als „Musterbeispiel für gelungene interne Flexibilisierung“ (IG Metall 2014). Die Gewerkschaft hat gewissermaßen ihren Frieden mit der anfangs sehr umstrittenen Entwicklung gemacht.

Problematisch bleibt aber: Die Nutzung von tariflichen Abweichungsmöglichkeiten führt zu einer inneren Erosion des Flächentarifvertrags. Die Tarifstandards sind nicht mehr zwingend, sie werden (nach)verhandelbar. Das ist ein schleichender Prozess, dessen Risiken und Nebenwirkungen erst im Laufe der Zeit erkennbar werden. Auch wenn umfassende aktuelle Daten nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass für einen beachtlichen Teil der Mitgliedsfirmen irgendeine Form von abweichenden Regelungen angewendet wird.

Eine Hoffnung war, dass die betriebsspezifische Anpassung der Tarifverträge zu einer Stabilisierung der Tarifbindung führen würde. Sie ging leider nicht Erfüllung: In den Mitgliedsverbänden von Gesamtmetall geht die Zahl der tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen kontinuierlich zurück, die Zahl der Firmen ohne Tarifbindung (OT-Mitglieder) steigt stetig an.

Wie geht es weiter?

Seit der Tarifrunde 2018, in der die IG Metall kräftige Entgeltsteigerungen und eine Wahloption „Mehr Zeit oder Geld“ durchsetzen konnte, stellen die Metallarbeitgeber den aktuellen tarifpolitischen Status quo in Frage. 2019 drohte der damalige Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger gar mit dem Ende des Flächentarifvertrags. „Wenn alle Unternehmen die Tarifbindung verlassen, kann die Gewerkschaft zusehen, wie sie sich im Häuserkampf durchschlägt.“ In der aktuellen Tarifrunde konzentrieren sie sich auf eine weitere Lockerung des Flächentarifs: „Wir brauchen auch sehr viel mehr individuelle Möglichkeiten, um vom Flächentarifvertrag abweichen zu können.“ Die IG Metall konterte: So präsentierte zum Beispiel der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Johann Horn in den Tarifverhandlungen eine „Torte der Wahrheit“. Danach wurden in 70 Prozent der von den Arbeitgebern 2020 in Bayern gestellten Anträgen auf Differenzierung dem Begehren der Unternehmen Rechnung getragen. Der baden-württembergische Bezirksleiter Roman Zitzelsberger wies in einer Pressekonferenz im Dezember darauf hin, dass seit April 2020 etwa 193 Vereinbarungen nach dem Pforzheimer Abkommen verhandelt und 94 abgeschlossen seien. Doch das nützte bislang wenig.

Was die Arbeitgeber stört, ist der Verhandlungszwang mit der IG Metall. Viel lieber wäre ihnen die beschriebene „automatische Differenzierung“, die beim Erreichen einer bestimmten Kennziffer wirksam wird, oder aber Verhandlungen ausschließlich mit dem Betriebsrat ohne Einschaltung der IG Metall. Die radikale Fortschreibung einer derart verbetrieblichten Tarifpolitik würde die Prägekraft der Metalltarifverträge weiter schwächen. In dieser Tarifrunde geht es also nicht nur um die nächste Entgelterhöhung, es geht auch um die Zukunft des Flächentarifvertrages.


Zum Weiterlesen:

Reinhard Bahnmüller (2017): Von der Erosion des Flächentarifvertrags zur Chance der Erneuerung. Tarifdebatten in der IG Metall vor und nach dem „Pforzheimer Abkommen“, in: T. Schulten/H. Dribbusch/G. Bäcker/Ch. Klenner (Hrsg.), Tarifpolitik als Gesellschaftspolitik. Strategische Herausforderungen im 21. Jahrhundert, Hamburg 2017, S. 34-47

Reinhard Bispinck (2004): Kontrollierte Dezentralisierung der Tarifpolitik – Eine schwierige Balance, in: WSI-Mitteilungen 5/2004, S. 237-245

Gesamtmetall (2019): Tarifpolitisches Leitbild

Thomas Haipeter (2020): Flexibilität unter Kontrolle? Entwicklungen und Herausforderungen der Tarifabweichungen in der Metall- und Elektroindustrie, in:  I. Artus/R. Bahnmüller/R. Bispinck (Hrsg.), Industrielle Beziehungen 4/2020, Schwerpunktheft Tarifpolitik, S. 481-500

IG Metall (2014): 10 Jahre Pforzheimer Abkommen – Wie ein Abkommen Beschäftigung sichert, Frankfurt/Main

Thorsten Schulten (2018): Tarifrunde 2018 in der Metallindustrie, in: T. Schulten/WSI-Tarifarchiv, Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2018

 

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Autor

Dr. Reinhard Bispinck, Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln, Promotion 1986. Ab 1979 wissenschaftlicher Referent am WSI, von 1989 bis 2017 Leiter des WSI-Tarifarchivs, 2013 bis 2017 Abteilungsleiter des WSI der Hans-Böckler-Stiftung. Forschungsschwerpunkte: Tarifpolitik, Industrielle Beziehungen, Sozialpolitik.

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