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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2014: Deutsche Bahn AG

Die Tarifrunde 2014 bei der Deutschen Bahn AG verlief besonders konfliktreich und war zum Jahresende auch noch nicht abgeschlossen. Ursache dafür waren die besonderen (tarif)-politischen Rahmenbedingungen in diesem Tarifbereich. Seit über zehn Jahren streiten zwei Gewerkschaften bei der Deutschen Bahn um Einfluss und Zuständigkeiten. Anders als in anderen Wirtschaftszweigen gibt es keine funktionierende Tarifkooperation, sondern lediglich einen seit 2008 befristet festgeschriebenen „Waffenstillstand“, der die Tarifkonkurrenz zwischen den beiden Gewerkschaften EVG (bis 2010: Transnet/GDBA) und GDL aber nicht befriedet hat.

Der Grundlagentarifvertrag, der nach der langwierigen und ebenfalls sehr konfliktorischen Tarifrunde 2007/2008 abgeschlossen worden war (Bispinck/WSI-Tarifarchiv 2008), war Ende Juni 2014 ausgelaufen. Damit war die Aufteilung der Tarifzuständigkeit zwischen der EVG und der GDL hinfällig, wonach die GDL für die DB-Lokomotivführer und die EVG für alle anderen Beschäftigtengruppen zuständig war. Die GDL trat in dieser Tarifrunde erneut mit dem Anspruch an, nicht nur für die Lokomotivführer sondern auch für Lokomotivrangierführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten und Instruktoren/Trainer zu verhandeln. Die EVG ihrerseits erklärte, dass sie künftig einen eigenständigen Tarifvertrag für die bei ihr organisierten EVG-Lokomotivführer abschließen wolle. Damit stellte sich erneut die Frage, ob und wie einheitliche Tarifregelungen für die einzelnen Beschäftigtengruppen bei der Deutschen Bahn AG vereinbart werden könne.

Diese Konstellation war auch deshalb brisant, weil zeitgleich in der Politik über ein Tarifeinheitsgesetz diskutiert und auch gestritten wurde, das als Vorhaben bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verbindlich vereinbart worden war (siehe Punkt 4.1 im Tarifpolitischen Jahresbericht 2014). Mit ihm sollten exakt solche Fälle von Tarifkonkurrenz und unterschiedlichen Tarifregelungen wie bei der Deutschen Bahn AG verhindert werden. Aus Sicht der GDL war daher die Tarifrunde 2014 die womöglich letzte Chance vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes, ihre Tarifzuständigkeit auch für solche Beschäftigtengruppen durchzusetzen, in denen sie bislang nur den kleineren Teil der ArbeitnehmerInnen organisiert.

Forderungen, Verhandlungen, Streiks

Die Tarifforderungen der beiden Gewerkschaften fielen unterschiedlich aus. Die GDL forderte für die von ihr vertretenen Beschäftigten u. a.:

  • Entgelterhöhung um 5,0 %
  • Arbeitszeitverkürzung von 39 auf 37 Stunden/Woche, Senkung der maximalen Fahrzeit auf Triebfahrzeugen
  • Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Schichtdienst
  • Mitarbeiterbeteiligung am Konzerngewinn.

Die Forderungen der EVG beinhalteten nach einer ausführlichen Mitgliederbefragung folgende Punkte:

  • Erhöhung der Entgelte um 6,0 %, mindestens 150 € monatlich
  • Weiterentwicklung verschiedener Tätigkeits- und Berufsgruppen im Unternehmen
  • Gültigkeit der EVG-Regelungen für die bei ihr organisierten Lokführer.

Die Verhandlungen gestalteten sich sehr schwierig. Zum einen versuchte die Deutsche Bahn AG die beiden Gewerkschaften für eine langfristige Kooperationsvereinbarung zu gewinnen, die sicherstellen sollte, dass es nicht mehrere Tarifverträge für dieselbe Beschäftigtengruppe gibt, „die zu gleichen Inhalten Unterschiedliches oder gar Widersprüchliches regeln“ (Deutsche Bahn AG 2014). Dazu hatte es nach Angaben der DB AG monatelang Gespräche gegeben. Zum anderen wurden (getrennte) Verhandlungen zu den inhaltlichen Tarifmaterien geführt.

Nachdem im August die Verhandlungen über eine Kooperationsvereinbarung vorläufig gescheitert waren, bot die Deutsche Bahn am 20.8.  eine Übergangsregelung mit einer Einmalzahlung in Höhe von 350 € (rund 1,9 %) für das 2. Halbjahr 2014 an. Die Verhandlungen sollten bis zur Klärung der offenen Organisationsfragen ausgesetzt werden.

Die Verhandlungen von DB AG und GDL wurden von mehreren Warnstreiks und regulären Arbeitsniederlegungen begleitet (siehe untenstehende Übersicht). Erhöhung der Entgelte der Lokführer in drei Stufen um insgesamt 5,0 % bei einer Laufzeit von 30 Monaten

  • 2,1 % zum 1.12.2014
    1,5 % zum 1.7.2015
    1,4 % zum 1.7.2016
  • Zahlung eines Einmalbetrages von rund 325 € für den Zeitraum vom 1.7.2014 - 30.11.2014
  • Einstellung von 200 zusätzlichen Lokführern im Jahr 2015 zum Abbau von Mehrarbeit
  • Ausbau laufender Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Schichtplanung.

Die GDL lehnte dies als „mediengerechtes Scheinangebot“ ab. Die Bahn wolle lediglich darüber reden, „wie die GDL für andere Berufsgruppen verhandeln könnte.“ Der GDL gehe es jedoch um konkrete inhaltliche Verhandlungen für ihre Mitglieder. Die Wunschträume nach Tarifeinheit werde es mit der GDL nicht geben (GDL-Pressemitteilung - 17.10.2014). Dies wurde vom Arbeitgeber vehement bestritten. Zu keiner Zeit habe die Bahn inhaltliche Verhandlungen verweigert, vielmehr habe sie beständig ihre Bereitschaft erklärt, mit der GDL „ohne jede Vorbedingung“ Verhandlungen „über alle ihre Forderungen für Lokomotivführer“ zu führen (Schreiben Agv-MoVe 17.10.2014). Die GDL rief zu einem mehrtägigen Streik auf. Die DB AG warf der GDL einen „Amok-Lauf“ vor, der „nur wegen Machtgelüsten“ angesichts der beginnenden Herbstferien Millionen von Menschen die Ferien verderben würde (Pressemeldung 17.10.2014).

Übersicht: Streiks der GDL bei der Deutschen Bahn AG im Jahr 2014

01.09.

3-stündiger Warnstreik

06.09.

3-stündiger Warnstreik

07.10. - 08.10. (21:00 - 06:00 Uhr)

Streik

15.10. – 16.10. (14:00 - 04:00 Uhr)

Streik

17.10. – 20.10. (15:00 - 04:00 Uhr)

Streik im Güterverkehr

18.10. – 20.10. (02:00 - 04:00 Uhr)

Streik im Fern- und Regionalverkehr

05.11. – 08.11. (15:00 - 18:00 Uhr)

Streik im Güterverkehr

06.11. – 08.11. (02:00 - 18:00 Uhr)

Streik im Personenverkehr

Quelle: WSI-Tarifarchiv

Anfang November lehnte die GDL nach mehreren vertraulichen Gesprächen mit der DB AG einen Tarifvertrag zur Regelung tariflicher Verfahrensfragen der DB AG sowie ein Angebot zur Schlichtung ab und rief erneut vom 5.11., 15 Uhr, im Güterverkehr und vom 6.11., 2 Uhr, im Personenverkehr bis 10.11., 4 Uhr, auf. Der Streik wurde dann vorzeitig am 8.11., 18 Uhr, beendet. Ein Versuch, den Streik vorab gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (6.11.) und das Landesarbeitsgericht Hessen (7.11.) erklärten die Arbeitsniederlegung für rechtmäßig.

Der Vorsitzende der EVG Alexander Kirchner begrüßte die beiden Urteile, die Konflikte der Tarifparteien ließen sich nicht juristisch lösen. Er wandte sich gegen jeden Versuch, das Streikrecht einzuschränken, aber er kritisierte zugleich, dass die GDL-Führung weiterhin jegliche faire Kooperation ablehne. Der Vorstandsvorsitzende der DB AG, Rüdiger Grube, bezifferte den Schaden auf 100 Mio. €, der sich auch in der Bilanz entsprechend niederschlagen werde (Frankfurter Rundschau v. 10.11.2014).

Die Streiks der GDL führten zu einer sehr kontroversen öffentlichen Debatte. Zum einen wurden die Arbeitsniederlegungen als unverhältnismäßig kritisiert. Der GDL und speziell ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky wurde vorgeworfen, aus purem Organisations- und Machtinteresse heraus zu streiken („Der Größen-Bahnsinnige“ BILD vom 4.11.2014 und „Stoppt diesen Mann!“ FAZ Online 18.10.2014). Rufe nach einer Begrenzung des Streikrechts im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wurden laut. Auf der anderen Seite gab es auch explizit positive Stimmen, die die GDL für ihr Vorgehen ausdrücklich lobten („Ein Orden für den GDL-Chef“ Zeit Online 5.11.2014 und „Ein Dank an die Lokführer“ Spiegel Online vom 6.11.2014).

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann machte in der Debatte darauf aufmerksam, dass die Verursacher für das „Gerangel zwischen den Gewerkschaften“ letztlich die Arbeitgeber seien, die sich zunehmend aus der Tarifbindung zurückgezogen hätten und durch Fragmentierung der Betriebe für unterschiedliche Lohnniveaus bei gleicher Leistung gesorgt hätten. Die Folge sei die Herausbildung von Partikularinteressen gewesen („Eine Gefahr für den Frieden" Zeit Online vom 25.10.2014). Der GDL warf er einen aggressiven Abgrenzungs- und Konfliktkurs vor, der zu einem Imageschaden für die Gewerkschaften geführt habe.

DB AG und EVG vereinbarten zum Auftakt ihrer Verhandlungen am 15.9. den weiteren Fahrplan und setzten Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen ein, u. a. zur Integration der 5.000 bei der EVG organisierten Lokführer in das bestehende Tarifsystem der EVG. Die zweite Runde am 22.10. blieb ohne Ergebnis, die EVG forderte für die nächste Runde am 21.11. ein konkretes Entgeltangebot.

Die Deutsche Bahn AG unternahm einen neuen Anlauf, gemeinsame Verhandlungen aufzunehmen und schlug am 11.11. das „3G-Verfahren“ (Verhandlungen am gleichen Ort, zur gleichen Zeit mit dem gleichen Arbeitgeber) vor. Ein Spitzengespräch der drei Tarifparteien am 18.11. blieb in dieser Sache ohne Ergebnis. Daraufhin legte die DB AG am 20.11. beiden Gewerkschaften ein Tarifangebot zu allen Forderungsinhalten vor. Die EVG lehnte in der 4. Runde am 12.12. das Entgeltangebot (50 € als soziale Komponente und 5,0 % höheres mtl. Entgelt bei einer Laufzeit von 29 Monaten) ab. Die GDL forderte ebenfalls ein verbessertes Angebot und einigte sich dann mit der DB AG am 17.12. auf folgendes Zwischenergebnis:

  • Eine Einmalzahlung für 2014 von 510 € an die GDL-Mitglieder in den geforderten Berufsgruppen
  • Auszahlung im Februar 2015
  • weitere Verhandlungstermine am 19.1. und 28.1.2015.

Aus Sicht der GDL war mit dieser Vereinbarung ein entscheidender Durchbruch gelungen, denn die DB AG habe ihre bis dahin geforderte Vorbedingung der Tarifeinheit im Unternehmen vom Tisch genommen. Die GDL könne künftig für die von ihr vertretenen fünf Berufsgruppen spezifische Tarifverträge abschließen (GDL-Pressemitteilung vom 17.12.2014). Die DB AG begrüßte, „dass die GDL unser legitimes Interesse, konkurrierende Tarifabschlüsse zu vermeiden, akzeptiert“ (Presseinformation vom 17.12.2014).

Die DB AG machte der EVG ein inhaltsgleiches Angebot für ihre Mitglieder in den Funktionsgruppentarifverträgen. Die EVG lehnte das Angebot als „in der vorliegenden Form nicht ausreichend“ ab (Pressemeldung 17.12.2014). Denn es solle nicht für den Dienstleistungsbereich und den Bereich der Nachwuchskräfte gelten. Die nächste Verhandlungsrunde wurde auf den 14.1.2015 terminiert.

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