Der „Tarifvertrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung“ aus dem Jahr 2004 war nicht die erste Vereinbarung, die eine (konditionierte) Abweichung von flächentarifvertraglichen Normen erlaubte, aber sie hatte eine große Ausstrahlungskraft.
Am Beispiel der Tarifverhandlungen 2023 der EVG untersucht das Projekt, vor welchen Herausforderungen Gewerkschaften in Zeiten multipler Krisen stehen. Dabei geht es auch um die Fragen, welche Effekte Gewerkschaftswettbewerb in einer Branche hat und wie es um die Sozialpartnerschaft in Deutschland steht.