WSI GenderDatenPortal: Einkommen: Durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen und Männern 2023
Grafiken, Analyse, Tabellen (pdf)
Frauen erhalten in Deutschland im Jahr 2023 deutlich niedrigere Altersrenten als Männer. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit liegen Frauen und Männer 2023 relativ gleich auf. Bei den Hinterbliebenenrenten fallen die Witwenrenten der Frauen höher aus als die Witwerrenten der Männer (vgl. Grafik 1).
Frauen beziehen 2023 durchschnittlich 440 Euro weniger Altersrente (formale Bezeichnung: Renten wegen Alters) als Männer.
- Die Rentenhöhe beträgt bei allen Frauen in Altersrente (im Bestand) mit ca. 908 Euro nur rund zwei Drittel von dem, was Männer durchschnittlich als Altersrente beziehen (1.348 Euro). Damit beträgt die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern hier 33 Prozentpunkte.
- Für alle Personen mit Neuzugang in die Altersrente im Jahr 2023 fällt der Geschlechterabstand hingegen kleiner aus: Die geschlechterbezogene Rentenlücke für Neuzugänge in Altersrente beträgt hier „nur“ 28 Prozentpunkte. Allerdings ist auch dieser Unterschied zwischen Frauen und Männern in Höhe von 358 Euro pro Monat weiterhin erheblich.
Die unterschiedlich große geschlechterbezogene Rentenlücke lässt sich einerseits auf höhere Rentenbeträge bei jüngeren Rentnerinnen zurückführen, d.h. bei Frauen die im Jahr 2023 gerade erst neu in den Rentenbezug eintreten, zum anderen auf etwas geringere Rentenbeträge bei jüngeren Rentnern. Die leichte Annäherung der Rentenniveaus in der jüngeren Generation von Rentner*innen gründet sich somit auf veränderte Erwerbs- und Einkommensverläufe im Leben von Frauen als auch Männern.
Bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erweist sich die Differenz in der Rentenhöhe von Frauen und Männern als vergleichsweise klein. Im Bestand beziehen Frauen mit 983 Euro hier sogar einen minimal höheren Betrag als Männer (971 Euro). Bei den Neuzugängen des Jahres 2023 beträgt die geschlechterbezogene Rentenlücke hingegen 77 Euro pro Monat bzw. 7 Prozentpunkte zu Gunsten der Männer.
Im Falle der Hinterbliebenenrenten (Witwer- und Witwenrenten) sind Witwen grundsätzlich deutlich bessergestellt als Witwer. So beziehen hinterbliebene Frauen im Jahr 2023 insgesamt fast doppelt so hohe Rentenbeträge wie hinterbliebene Männer. Die geschlechterbezogene Rentenlücke beträgt bei den Hinterbliebenenrenten 45 Prozentpunkte zu Gunsten aller Witwen (im Bestand) – und fällt damit besonders groß aus.
Betrachtet man lediglich die Neuzugänge in Hinterbliebenenrenten des Jahres 2023 erweist sich die geschlechterbezogene Rentenlücke zwischen Witwer- und Witwenrenten sogar als noch größer (48 Prozentpunkte zu Gunsten der Witwen). Dies hängt auch damit zusammen, dass Neuzugänge in Hinterbliebenenrenten, sowohl Frauen als auch Männer, ein höheres Durchschnittsalter aufweisen als Neuzugänge in Altersrenten. Daher spiegeln sich für erstere noch deutlicher – d.h. stärker als bei den im Schnitt 10 Jahre jüngeren Neuzugängen in Altersrenten – die ausgeprägten Geschlechterunterschiede in den Erwerbsverläufen älterer Generationen wider. (1)
Im Ost-West-Vergleich zeigt sich, dass Frauen in Ostdeutschland durchgängig höhere Renten als Frauen in Westdeutschland beziehen (vgl. Grafik 2 und 3). Dies gilt für alle drei Rentenarten und dabei sowohl für den Rentenbestand als auch für den Renten-Neuzugang im Jahr 2023. Am deutlichsten wird der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland für die Altersrenten:
- Zwar beziehen auch in Ostdeutschland Frauen im Rentenbestand geringere Altersrenten als Männer (um 198 Euro weniger), jedoch fällt die geschlechterbezogene Rentenlücke in Ostdeutschland mit 14 Prozentpunkten fast dreimal geringer aus als in Westdeutschland (38 Prozentpunkte).
- Für Neuzugänge in Altersrenten im Jahr 2023 gilt: Die geschlechterbezogene Rentenlücke beträgt in Ostdeutschland lediglich 5 Prozentpunkte; in Westdeutschland ist sie jedoch mit 32 Prozentpunkten hingegen mehr als sechsmal so groß. Frauen in Ostdeutschland, die 2023 neu mit dem Bezug einer Altersrente begonnen haben, beziehen nur noch 65 Euro weniger Altersrente als Männer.
Hintergründe zur Rentenhöhe: Die deutlich unterschiedlich hohen durchschnittlichen Rentenbeträge von Frauen und Männern lassen sich aus den unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern erklären. Frauen leisten nach wie vor den Großteil der unbezahlten (Fürsorge-)Arbeit und Kinderbetreuung. (2) Aus diesem Grund unterbrechen sie ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiten auch häufiger in Teilzeit als die Männer. (3) Im hohen Alter haben sie dadurch (vor allem in Westdeutschland) häufig deutlich weniger Jahre in Erwerbstätigkeit – und mit geringerem Erwerbsumfang – verbracht als Männer. (4) Somit erzielen sie schließlich nicht nur durchschnittlich niedrigere Erwerbseinkommen als die Männer, sondern zahlen auch deutlich weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Nur die Witwenrenten der Frauen fallen erkennbar höher aus als die Witwerrenten der Männer. Dies erklärt sich dadurch, dass ihre Berechnung meist auf die (im Durchschnitt höheren) Altersrenten der verstorbenen Ehemänner bzw. Lebenspartner zurückgeht. Andersrum gehen die niedriger ausfallenden Witwerrenten meist auf die (im Durchschnitt niedrigeren) Altersrenten der verstorbenen Ehefrauen bzw. Lebenspartnerinnen zurück. (5) Außerdem werden bei Witwen vergleichsweise geringere eigene Einkünfte (z.B. Einkommen, eigene Renten, Kapitalerträge) auf die Höhe des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente gegengerechnet – als umgekehrt bei Witwern vergleichsweise höhere eigene Einkünfte gegengerechnet werden. Personen mit hohen eigenen Einkommen (tendenziell häufiger: Witwer) können so häufiger nur eine gekürzte oder unter Umständen auch gar keine Hinterbliebenenrente beziehen.
Die geschlechterbezogene Rentenlücke (speziell bei den Altersrenten) ist auch im Hinblick auf drohende Altersarmut von besonderer Bedeutung. Denn für die meisten Menschen im Rentenalter stellen die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung den wichtigsten Absicherungsbeitrag dar. Bedingt durch ihre eigenen, eher niedrigeren eingezahlten Rentenbeiträge und ihre kürzeren Versicherungszeiten weisen Frauen in der Altersgruppe über 65 Jahre zugleich ein deutlich höheres Altersarmutsrisiko auf als gleichaltrige Männer. (6)
Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen
Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Maike Wittmann
Literatur
Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024): Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen, letzter Zugriff: 19.09.2024.
Deutsche Rentenversicherung Bund (2024): Hinterbliebenenrente. Hilfe in schweren Zeiten, 19. Auflage, Berlin.
Lott, Yvonne (2024): Alles beim Alten: Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI): WSI Policy Brief, Nr. 83, 09/2024, Düsseldorf, letzter Zugriff: 19.09.2024.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022. In: WSI GenderDatenPortal.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024b): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022. In: WSI GenderDatenPortal.
Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Wittmann, Maike (2023): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2021. WSI GenderDatenPortal.
Statistik der Deutschen Rentenversicherung (2024): Statistikband Rente 2023, Berlin. https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/statistikbaende/documents/Rente_2023.pdf, letzter Zugriff: 18.09.2024.
Wagner, Alexandra/Klenner, Christina/Sopp, Peter (2017): Alterseinkommen von Frauen und Männern. Neue Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, WSI-Report, letzter Zugriff: 19.09.2024.
(1) Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn für die Neuzugänge 2021 lag für Altersrenten bei 64 Jahren. Frauen und Männer, die ab 2021 neu eine Hinterbliebenenrente erhalten sind hingegen im Schnitt 75 Jahre alt. Vgl. Statistik der Deutschen Rentenversicherung (2024): Statistikband Rente 2023, S. 47, 61.
(2) Vgl. Lott, Yvonne (2024): Alles beim Alten: Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung sowie Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024a): Zeitaufwand für bezahlte und unbezahlte Arbeit 2022 und Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen (2024b): Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit (inkl. Fürsorgearbeit und Ehrenamt) 2022.
(3) Im Jahr 2021 arbeitete fast jede zweite abhängig beschäftigte Frau (45 Prozent) in Teilzeit mit unter 32 Stunden. Bei den Männern waren dagegen nur 12 Prozent in Teilzeit beschäftigt. Vgl. Pfahl, Svenja/Unrau, Eugen/Wittmann, Maike (2023): Teilzeitquoten der abhängig Beschäftigten 1991-2021. WSI GenderDatenPortal.
(4) Wagner, Alexandra/Klenner, Christina/Sopp, Peter (2017): Alterseinkommen von Frauen und Männern. Neue Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, WSI-Report.
(5) Bei gleichgeschlechtlichen Ehe-/Lebenspartner*innen entfallen die geschlechterspezifischen Unterschiede in Hinblick auf Erwerbsbeteiligung, Einkommen und Rentenhöhe weitgehend. Die Hinterbliebenenrente für Witwer mit verstorbenem Ehemann/Lebenspartner ist daher im Schnitt deutlich höher als für Witwer mit verstorbener Ehefrau/Lebenspartnerin (640 Euro im Vergleich zu 397 Euro, jeweils bei Renten-Zugängen). Dieser „angleichende“ Effekt gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist aufgrund sehr geringer Fallzahlen jedoch nicht stark genug, um die ausgeprägten Unterschiede in der Höhe von Witwer- und Witwenrenten nennenswert abzumildern.
(6) Für Frauen in der Altersgruppe der Über-65-Jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 20 Prozent, bei gleichaltrigen Männern nur bei 16 Prozent. Vgl. Destatis (2024): Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen.