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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2011: Einzelhandel

Die Tarifrunden im Einzelhandel waren in den vergangenen Jahren oftmals langwierig und nur mäßig erfolgreich. Angesichts einer anhaltend schwächelnden Branchenentwicklung verbunden mit einer zunehmend von Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern geprägten Belegschaftsstruktur erwies sich die Durchsetzung der gewerkschaftlichen Tarifforderungen immer wieder als außerordentlich schwierig. Die Tarifentwicklung im Einzelhandel verlief im letzten Jahrzehnt sehr gedämpft: Während die Tarifvergütungen im Einzelhandel von 2000 bis 2010 um 18,7 % stiegen, betrug die Steigerung im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt immerhin 24,2 % und erreichte in der chemischen Industrie sogar ein Plus von 30,1 %. Der letzte Tarifabschluss im Einzelhandel aus dem Jahr 2009 hatte eine Laufzeit von zwei Jahren und sah nach vier Nullmonaten eine zweistufige Tariferhöhung von 2,0 und 1,5 % sowie eine Einmalzahlung von 150 € vor.

In diesem Jahr ergab sich eine komplizierte tarifpolitische Gemengelage für die Branche: Zum einen stand eine normale Lohn- und Gehaltsrunde an, weil die regionalen Tarifverträge in diesem Frühjahr ausliefen. Außerdem stellte ver.di in einigen Regionen die Forderung auf, LeiharbeitnehmerInnen künftig nach den Einzelhandelstarifverträgen zu bezahlen und so den Equal-Pay-Grundsatz durchzusetzen. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf entstand nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom Januar 2011, wonach die tariflichen Urlaubsregelungen in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Altersstaffelung nicht vereinbar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind. Die Tarifparteien strebten eine Klärung aller rechtlich strittigen manteltariflichen Regelungen1 an und richteten dazu eine Arbeitsgruppe ein.

Schließlich stand auch die Absicht der Tarifparteien auf der Tagesordnung, eine Art einheitlichen tariflichen "Basislohn" zu vereinbaren, der als Mindestlohn für die gesamte Branche allgemeinverbindlich erklärt werden sollte. Bereits seit geraumer Zeit verhandelten Arbeitgeberverband und Gewerkschaft über dieses Thema, das im Rahmen einer angestrebten grundlegenden Entgeltstrukturreform geregelt werden sollte. Bekannt wurden diese Pläne im Zusammenhang mit der Diskussion um Praktiken des Lohndumpings im Einzelhandel wie z.B. bei Schlecker und anderen Discountern (vgl. "HDE: Tariflicher Mindestlohn für alle im Handel", Pressemeldung vom 17.2.2010).

Forderungen
Die Lohn- und Gehaltsforderungen fielen in den regionalen Tarifgebieten des Einzelhandels unterschiedlich aus. In den westdeutschen Bundesländern forderte ver.di eine Tarifanhebung zwischen 6,0 %, mindestens 120 € (z.B. in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saar) und 6,5 % (Baden-Württemberg) und mindestens 130 € (Nordrhein-Westfalen, Berlin). In den meisten ostdeutschen Ländern und in Rheinland-Pfalz wurde eine Vorweganhebung von 50 bzw. 65 € der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen zuzüglich einer prozentualen Steigerung um 4 % für alle Beschäftigten gefordert. In Hamburg forderte ver.di einen Festbetrag von 120 €. Die Laufzeit sollte 12 bzw. 10 Monate betragen. In einzelnen Bereichen wurde ausdrücklich der Verzicht auf "Nullmonate" und pauschale Einmalzahlungen gefordert. In Niedersachsen sowie im Bereich Nordsee/Bremen wurde ein Mindeststundensatz in den Lohn- und Gehaltsgruppen von 10 € gefordert.

Zur Begrenzung der Leiharbeit forderte ver.di eine tarifliche Begrenzung auf kurzfristigen Personalbedarf zum Abbau von Arbeitsspitzen und Arbeitsausfällen, der nicht durch arbeitsvertragliche Beschäftigte abgedeckt werden kann. Bei der Prüfung anderer Möglichkeiten sollte der Betriebsrat einbezogen und Streitfälle von einer betrieblichen Einigungsstelle entschieden werden. Ähnlich wie in der Tarifregelung zur Leiharbeit in der Stahlindustrie vom September 2010 sollten die Einzelhandelsarbeitgeber verpflichtet werden, darauf hinzuwirken, dass die Leiharbeitnehmer pro Einsatzstunde ein mindestens gleiches Arbeitsentgelt wie die Stammbeschäftigten bei vergleichbarer Tätigkeit erhielten. Dabei soll das entleihende Unternehmen haften, falls der Leiharbeitnehmer eine geringere Bezahlung als die Stammbelegschaft nachweisen kann.

Verhandlungen
Die regionalen Verhandlungen begannen am 2.3.2011 in Hessen. Die Verhandlung endete ergebnislos. Dort legten die Arbeitgeber in der 2. Verhandlungsrunde am 09.03.2011 auch ein erstes Angebot vor. Danach sollten die Vergütungen nach 3 Nullmonaten (April bis Juni) um 1,5 % steigen, bei einer Laufzeit von insgesamt 12 Monaten. Darüber hinaus wurde eine zweite Komponente in Aussicht gestellt, deren Höhe erst beziffert werden sollte, wenn es zu einer kostenneutralen Angleichung tariflicher Mantelbestimmungen an das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gekommen wäre. Eine Regelung zur ver.di-Forderung zur Leiharbeit lehnen die Arbeitgeber ab. Ver.di wies das Angebot zurück, u. a. weil dieses bei der aktuellen Inflationsentwicklung für die Beschäftigten einen Reallohnverlust von 1,3 % bedeutet hätte. Die anderen Regionen begannen ebenfalls mit den Verhandlungen. In den zwischen Ende März und Anfang Mai regional geführten Tarifverhandlungen im Einzelhandel legten die Arbeitgeber ver.di das bereits aus der 2. Verhandlungsrunde in Hessen bekannte Angebot vor, zum Teil verbunden mit der betrieblichen Möglichkeit, die Erhöhung vorzuziehen oder zu verschieben. In der 4. Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg am 9.5.2011 präsentierten die Arbeitgeber ein leicht modifiziertes Angebot, das als 2. Komponente eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von bis zu 180 € mit Fälligkeit in 2012 umfasste. Ver.di wies auch dies als völlig unzureichend zurück und rief verstärkt zu Warnstreiks und Streiks auf. Am 30.5.2011 besserten die Arbeitgeber bei den Verhandlungen in Hamburg ihr Angebot auf: Es sah nach drei Nullmonaten eine Anhebung von 2,5 % vor, und für das zweite Jahr eine nicht tabellenwirksame Erhöhung von 1,5 % bei 2 Nullmonaten. Diese sollte ggf. anrechenbar auf eine neue Entgelttabelle sein.

Ergebnis
In der 6. Verhandlungsrunde gelang dann am 10.6.2011 in Baden-Württemberg der Durchbruch. Das dort erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Elemente:

  • nach 2 Nullmonaten eine Tariferhöhung 3,0 % ab 01.06.2011 (Ausbildungsvergütungen ab 01.08.2011)
  • Stufenerhöhung von 2,0 % ab 01.06.2012 (Ausbildungsvergütungen ab 01.08.2012)
  • im April 2012 Einmalzahlung in Höhe von 50 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig), für Auszubildende in Höhe von 25 €

Außerdem wurde vereinbart, in einem Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag diskriminierungsfreie Neuregelungen zu treffen. Als Eckpunkte wurden verbindlich festgehalten u. a. 36 Werktage Urlaub für alle, durchgängige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, volles Urlaubsgeld auch für Arbeitnehmer unter 18 Jahre. Was den materiellen Gehalt des Abschlusses betrifft, sind diese Regelungen einzubeziehen, weil sie für Teile der Beschäftigten spürbare Verbesserungen bedeuten.

Ver.di bewertete den Abschluss als Erfolg der massiven Streikbewegung, ohne die das Ergebnis nicht erreichbar gewesen wäre. Die Arbeitgeberseite sprach von einem Abschluss, "der für unsere wirtschaftlich uneinheitlich laufende Branche gerade noch vertretbar ist".

1) Dazu gehörten neben der Urlaubsregelung der besondere Kündigungsschutz sowie die Verdienstsicherung für ältere Beschäftigte, Regelungen zu Teilzeitbeschäftigten, Berechnung von Kündigungsfristen, Teilanspruch auf Sonderzahlung/Urlaubsgeld u.a.

Quelle: WSI Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2011 - Stand Juli 2011

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