Antworten der Betriebs- und Personalräte 2021: Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt?
Anhand der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021 wird untersucht, wie der individuelle Auskunftsanspruch sowie die betrieblichen Prüfverfahren des Entgelttransparenzgesetzes in den Jahren 2019 bis 2021 umgesetzt wurden. Die Mehrheit der privaten Betriebe mit Betriebsrat, in denen Beschäftigte den gesetzlichen Anspruch haben, Auskunft über Vergleichsentgelte zu verlangen, waren bisher nicht mit der Nutzung dieses individuellen Auskunftsanspruchs konfrontiert. Doch ist der Anteil der betroffenen Betriebe zwischen 2018 (unmittelbar nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes) und 2021 von 17 auf 26 Prozent deutlich gestiegen. Im Öffentlichen Dienst berichten nur zehn Prozent der befragten Dienststellen, dass Beschäftigte Anfragen zur Überprüfung ihres Entgelts gestellt haben. Eine betriebliche Prüfung der Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit wurde nach Angaben der Betriebsräte in nahezu der Hälfte der mitbestimmten Betriebe durchgeführt. Der Aufforderung, solche Prüfungen durchzuführen, die im Entgelttransparenzgesetz verankert sind, ist somit nur knapp jeder zweite Betrieb nachgekommen.
Überdurchschnittliche Anteile von hochqualifizierten und jungen Beschäftigten an der Belegschaft begünstigten die Nutzung der Instrumente des Entgelttransparenzgesetzes. Ein deutlicher Zusammenhang besteht zwischen der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes und der Geltung von Betriebsvereinbarungen zu einschlägigen Themen wie Antidiskriminierung oder Gleichstellung der Geschlechter. Sind solche Betriebsvereinbarungen im Betrieb vorhanden, liegen die Anteile von Entgeltgleichheit prüfenden Betrieben deutlich und signifikant höher als in anderen Betrieben.
Quelle
Emmler, Helge; Klenner, Christina:
Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt?
WSI Report, Düsseldorf, 20 Seiten