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Report

Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen: Frauen und Männer in Betriebsräten

Der vorliegende Report analysiert die Repräsentanz von Frauen in Betriebsräten mit Daten der WSI-Betriebsrätebefragung 2015. In der aktuellen Amtsperiode sind Frauen - im Durchschnitt aller Betriebe - nahezu ihrem Anteil an den Beschäftigten entsprechend in den Betriebsratsgremien repräsentiert. Sie machen 42 Prozent der Beschäftigten in deutschen Betrieben mit Betriebsrat aus und nehmen 39 Prozent aller Sitze in den Betriebsratsgremien ein. Verglichen mit der Zeit vor der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat sich die Repräsentanz von Frauen in Betriebsräten erheblich erhöht.
Die Analysen zeigen allerdings auch, dass eine anteilige Repräsentanz der Frauen in den Betriebsräten nicht in allen Betrieben gegeben ist. Frauen sind häufig dann im Betriebsrat unterrepräsentiert, wenn sie das Mehrheitsgeschlecht in der Belegschaft stellen. Anders formuliert: Sie sind dann unterrepräsentiert, wenn der Minderheitenschutz des BetrVG nicht greift. Das gleiche Phänomen zeigt sich jedoch nicht bei Männern. Diese sind auch ohne Minderheitenschutz entsprechend ihrer Belegschaftsanteile und darüber hinaus in den Betriebsräten vertreten.
Im vorliegenden Report wird die Erfüllung der Minderheitenquote im Betriebsrat mit zwei unterschiedlichen Kriterien gemessen: dem Anteilsvergleich (Anteile eines Geschlechts an der Belegschaft und im Betriebsrat werden verglichen) und den Mindestsitzen, die dem Minderheitengeschlecht im Betrieb nach Wahlordnung zustehen. Die empirischen Befunde weisen auf Defizite der bisherigen gesetzlichen Regelungen für die betriebliche Interessenvertretung in der Wahlordnung im Betriebsverfassungsgesetz hin. Um eine adäquate Repräsentanz von Frauen und Männern im Betriebsrat zu erreichen, wären Regelungen zur anteiligen Vertretung beider Geschlechter (statt der bisherigen Mindestquote) besser geeignet. Auch das Verfahren zur Bestimmung der Mindestsitze, das derzeit in der Wahlordnung zum BetrVG festgelegt ist, sollte durch ein geeigneteres Verfahren ersetzt werden

Quelle

Baumann, Helge; Brehmer, Wolfram; Hobler, Dietmar; Klenner, Christina; Pfahl, Svenja: Frauen und Männer in Betriebsräten
WSI Report, Düsseldorf, 24 Seiten

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