Betriebsrätebefragung: Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Auszubildende und Jugendliche unter 18 Jahren können im Betrieb ihre eigene Vertretung wählen: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). In 36 Prozent der Betriebe mit Betriebsrat gibt es auch eine JAV. Da die JAV in die Betriebsratsarbeit eingebunden ist, kann sie auch nur in solchen Betrieben gewählt werden, in denen es einen Betriebsrat gibt: ohne Betriebsrat also auch keine JAV.
Die Angaben zeigen, dass Jugend- und Auszubildendenvertretungen eher in größeren als in kleineren Betrieben gebildet sind: umso größer der Betrieb und umso mehr Auszubildende und Jugendliche er beschäftigt, umso wahrscheinlicher wird auch eine JAV gewählt.
Auch im öffentlichen Dienst gibt es Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Dort richten sie sich mit ihren Belangen an die Personalräte. Beim Vergleich der Verbreitung von Jugend und Auszubildendenvertretungen zwischen gewerblicher Wirtschaft und öffentlichen Dienst zeigt sich, dass es im öffentlichen Dienst deutlich mehr als in der Privatwirtschaft gibt. Das ist keine Folge der unterschiedlichen Verbreitung von Betriebs- gegenüber Personalräten: Zwar gibt anteilig deutlich mehr Personalräte an Dienststellen als Betriebsräte an Betrieben. Aber die hier gemachten Angaben setzen ja jeweils entweder einen Betriebsrat im Betrieb oder einen Personalrat in der Dienststelle voraus. Mitbestimmung unterliegt im öffentlichen Dienst offenbar weniger Hürden als in der Privatwirtschaft, sowohl bei der Bildung von Personalräten als auch bei der von Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Literatur
Andreas Splanemann: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat. 2. neu bearbeitete Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt a. M. 2011
Anmerkungen zur Grafik: Angaben von 2.795 Betriebs- und 937 Personalräten (2021). Alle Angaben beziehen sich auf Betriebsstätten mit Betriebs- bzw. Personalrat und mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.