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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2016: Leiharbeit / Zeitarbeit

Die Tarifverträge im Bereich der Leih-/Zeitarbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) liefen zum Jahresende 2016 aus. Der letzte Abschluss vom September 2013 hatte eine Anhebung der Tarife in drei Stufen (Januar 2014, April 2015 und Juni 2016) umfasst. Im Juni 2016 betrugen die untersten Tarifgruppen im Westen 9,00 € und im Osten inkl. Berlin 8,50 €.

Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit entschied sich zu einer Kündigung der Entgelttarifverträge zum 31.12.2016 und zu neuen Tarifforderungen. Sie stellte sich damit auch gegen den Vorschlag, Tarifverträge in der Leiharbeit nicht mehr abzuschließen und so der gesetzlichen Equal-Pay-Regelung zur Geltung zu verhelfen. Sie begründete dies u. a. mit der Rechtsunsicherheit, die dann entstehen würde. Eine sofortige Umsetzung der gesetzlichen Equal-Pay-Regelung sei nicht gewährleistet, die Leiharbeitsbeschäftigten müssten sich ggf. auf langwierige Rechtsverfahren einlassen und zudem gelte der Grundsatz in der verleihfreien Zeit nicht (ausführlich: DGB 2016b, Körzell 2017, vgl. kritisch Krüsemann 2016). Nach einer Beschäftigtenbefragung im Juli/August 2016 (DGB 2016c) forderte die DGB-Tarifgemeinschaft für die Beschäftigten in der Leih-/Zeitarbeit eine Tariferhöhung um 6,0 %, mindestens 70 Cent/Stunde bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine Tarifniveauanpassung der Ost- an die West-Entgelte. Der Mindestbetrag von 70 Cent pro Stunde sollte die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben, um die absolute Differenz zwischen den Entgeltgruppen nicht zu vergrößern.

In der 1. Verhandlungsrunde am 07.10. bot die Arbeitgeberseite eine Tarifsteigerung von 2,0 % pro Jahr ab 2017 bei einer Laufzeit von 48 Monaten sowie eine Ost-West-Angleichung für alle Entgeltgruppen frühestens nach 48 Monaten an. Die DGB-Gewerkschaften lehnten diesen Vorschlag ab.

In der 2. Verhandlungsrunde am 11.11. legten die Leiharbeitsverbände ein modifiziertes Angebot vor. Für das Tarifgebiet West: 2,2 % ab Juli 2017, weitere 2,0 % jährlich, jeweils im Juli, bei einer Laufzeit bis Ende Juni 2021; für das Tarifgebiet Ost: Anhebung der Entgeltgruppe 1 auf 8,94 € ab Juli 2017 (= 1,13 % über dem gesetzlichem Mindestlohn), Angleichung der Ost- an die Westentgelte nach 54 Monaten. Eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgelte lehnten die Arbeitgeber ab. Die DGB-Gewerkschaften wiesen dieses Angebot zurück und forderten eine deutliche Nachbesserung.

Am 30.11. konnte die DGB-Tarifgemeinschaft in der 3. Verhandlungsrunde einen Abschluss mit einer Erklärungsfrist bis zum 31.01.2017 erzielen:

  • nach 2 Nullmonaten (Januar und Februar 2017) Erhöhung der Entgelte
    um 2,5/4,0 - 4,82 % (West/Ost) ab 01.03.2017,
  • 2,8/4,0 % (West/Ost) Stufenerhöhung ab 01.04.2018,
  • 3,0 - 3,2/3,5 % (West/Ost) Stufenerhöhung ab 01.04.2019,
  • Laufzeit 36 Monate bis 31.12.2019
  • weitere Anpassungsstufen der Entgeltgruppen 1 (Mindestlohn) und 2
  • vollständige Angleichung der Ost- an die West-Entgelte mit bundesweit einheitlicher Tabelle
    ab 01.04.2021.

Die DGB-Tarifgemeinschaft stellte als positive Elemente des Abschlusses insbesondere heraus: die überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen, die definitive Regelung der Ost-West-Angleichung zu einem festgelegten Zeitpunkt sowie der deutliche Abstand der unteren Entgeltgruppe zum gesetzlichen Mindestlohn am Ende der Laufzeit. Die unterste Entgeltgruppe beträgt zum 01.10.2019 im Westen 9,96 € und im Osten 9,66 €. Die Arbeitgeberverbände stellten in ihrer Bewertung vor allem die lange Laufzeit des Abkommens bis Ende 2019 und die damit verbundene Planungssicherheit heraus. Mit der Ost-West-Angleichung sei man an die „äußerste Grenze“ der Leistungsfähigkeit gegangen (BAP/iGZ 2016).

Quelle: Tarifpolitischer Jahresbericht 2016 (pdf)

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