zurück

WSI Verteilungsmonitor: Reale Bruttostundenverdienste nach Leistungsgruppen, 2010-2021

Im Bundesdurchschnitt sind die realen Bruttostundenverdienste (inkl. Sonderzahlungen) der Vollzeitbeschäftigten im vergangenen Jahrzehnt (2010-2019) um erfreuliche 9,0 Prozent gestiegen. Eine Gliederung nach den Leistungsgruppen lässt ein interessantes Muster zu Tage treten, wonach die Reallohngewinne von Beschäftigten in leitender Stellung über die (herausgehobenen) Fachkräfte [1] bis zu den Angelernten sinken. So stiegen die preisbereinigten Stundenlöhne der Beschäftigten in leitender Stellung pro Jahr durchschnittlich um 1,3 Prozent, während sich der durchschnittliche jährliche Zuwachs bei den herausgehobenen Fachkräften immerhin noch auf ein Prozent belief. Die jährliche Wachstumsrate der realen Stundenlöhne von Fachkräften und Angelernten betrug im vergangenen Jahrzehnt hingegen nur 0,8 bzw. 0,5 Prozent. Auffällig ist nun der höhere Reallohnanstieg in der Leistungsgruppe der Ungelernten um jährlich knapp 0,7 Prozent. Ursächlich dürfte hier der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn sein.

Während in Westdeutschland (inkl. Berlin) kaum ein Mindestlohneffekt sichtbar ist, tritt das skizzierte Muster bei den Un- und Angelernten in den ostdeutschen Bundesländern deutlich hervor (Bossler/Fitzenberger/Seidlitz 2020, S.15). Hier betrug die durchschnittliche Erhöhung der beiden unteren Leistungsgruppen fast das Doppelte derjenigen in den alten Bundesländern (0,70 gegenüber 0,36 Euro), so dass sich die Lohnentwicklung in Ostdeutschland trotz der geringeren Bevölkerungszahl auch im Bundesdurchschnitt bemerkbar macht. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Entwicklung stark von der Corona-Pandemie beeinflusst.


Detaillierte Daten und Analysen

Download WSI Policy Brief 46, 09/2020 (pdf)

Download Daten für Deutschland, Ost/West und Bundesländer, mit Angaben nach Leistungsgruppen (xlsx)

Literatur

Bossler, M./Fitzenberger, B./Seidlitz, A. (2020): Neues zur Lohnungleichheit in Deutschland, in: ifo Schnelldienst 73 (2), S. 12–16

 


Anmerkung: Die Leistungsgruppen stellen eine grobe Einteilung der Arbeitnehmertätigkeit nach der erforderlichen Qualifikation dar. Beschäftigte in „leitender Stellung“ sind mit Führungsaufgaben betraut oder Arbeitnehmer mit Fachkenntnissen, die in der Regel ein Hochschulstudium erfordern. Die „herausgehobenen Fachkräfte“ sind Arbeitnehmer mit sehr schwierigen Aufgaben, die mehr als nur eine Berufsausbildung erfordern, wie z.B. Meister. Eine Tätigkeit als „Fachkraft“ setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. „Angelernte“ führen einfache Tätigkeiten aus, die innerhalb von maximal zwei Jahren erlernt werden können. Die für die Arbeit von „Ungelernten“ erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können in weniger als drei Monaten erlernt werden. Vgl. hierzu Statistisches Bundesamt (Arbeitnehmerverdienste - Fachserie 16 Reihe 2.3 - 2019, Wiesbaden2020).

[1] Bei den herausgehobenen Fachkräften handelt es sich um Arbeitnehmer mit sehr schwierigen Aufgaben, die mehr als nur eine Berufsausbildung erfordern. Dies sind etwa Meister.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen