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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2006: Metallindustrie

In der Metall- und Elektroindustrie wurde in diesem Jahr erstmals nach dem Tarifabschluss von Pforzheim im Februar 2004 wieder über Lohn und Gehalt verhandelt.

Dieser Abschluss enthielt neben der berühmten Öffnungsklausel, die unter bestimmten Voraussetzungen ein Unterschreiten von Tarifstandards zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen erlaubt, eine zweistufige Tariferhöhung: Nach zwei Nullmonaten wurden die Tarifvergütungen ab 1.3.2004 um 1,5 % plus einer Einmalzahlung von 0,7 % als ERA-Strukturkomponente angehoben. Ein Jahr später folgte eine weitere Anhebung um 2,0 % zuzüglich einer erneuten Einmalzahlung von 0,7 % als ERA-Struk-turkomponente. Die Vergütungstarifverträge liefen Ende Februar 2006 aus.

Mitte Dezember 2005 legte der IG Metall-Vorstand seine traditionelle Forderungsempfehlung vor, die den Rahmen für die innerverbandliche Diskussion abstecken sollte. Sie umfasste folgende Punkte:

  • Anhebung der Tarifentgelte um 5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Wiederinkraftsetzung des Tarifvertrags über die vermögenswirksamen Leistungen
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur Qualifizierung und Innovation

Der IG Metall-Vorsitzende Peters bezeichnete die Forderungen als "volkswirtschaftlich geboten und sozial gerechtfertigt". Den gesamtwirtschaftlich neutralen Verteilungsspielraum aus Inflation und Produktivitätsanstieg, auf den sich die Forderungsempfehlung der IG Metall stütze, bezifferte er für 2006 auf bis zu 4 %. Die Situation in der Metallwirtschaft sei demgegenüber noch günstiger. Seit Jahren seien Lohnquote und Lohnstückkosten in der Metall- und Elektroindustrie rückläufig (vgl. auch IG Metall 2006a). Am 20.1.2006 bestätigte der Vorstand dieses Forderungspaket.

Gesamtmetall stellte demgegenüber seine tarifpolitischen Ziele auf folgende Punkte ab (Kannegießer 2006):

  • Sicherung einer kostenneutralen Lohnentwicklung
  • Eröffnung neuer betrieblicher Gestaltungsoptionen
  • tarifpolitische Anreize für den Aufbau von Arbeitsplätzen
  • Förderung von Beschäftigungschancen in den "Randbereichen" der Metallindustrie

Hinter dem Begriff der "kostenneutralen" Lohnentwicklung verbarg sich die strategische Absicht von Gesamtmetall, die Preisentwicklung gänzlich aus den Lohnverhandlungen herauszuhalten und lediglich die allgemeine Produktivitätsentwicklung als (zu unterschreitende) Obergrenze für mögliche Tariferhöhungen zu akzeptieren. Die Rede war von 1,2 %. Als Hauptbegründung für seine Positionierung gab Gesamtmetall die härter werdende Konkurrenz an, in der sich der deutsche Produktionsstandort angesichts einer globalisierten Wirtschaft befinde. Aufgrund der deutlich gesteigerten "Streubreite der Leistungsfähigkeit" innerhalb der Branche müsse der betriebliche Spielraum, "angedockt an den Flächentarif", erweitert werden. Ein eigener Tarifvertrag für die "produktionsfernen Bereiche" sollte Tätigkeiten jenseits der M&E-Kernkompetenz kostengünstiger machen.

Ein weiterer Konflikt kam hinzu: Im Oktober 2005 hatte der Arbeitgeberverband Südwestmetall den Lohnrahmentarifvertrag II zum Jahresende gekündigt . Dies zielte auf die (nur) im Tarifgebiet Nordwürttemberg-Nordbaden geltenden Erholpausen für Beschäftigte im Leistungslohn von 5 Minuten/Stunde. Die Arbeitgeber argumentierten, dass diese Regelung mehr als dreißig Jahre nach ihrer Vereinbarung in dieser Form nicht mehr haltbar sei. Die sog. "Steinkühler-Pause" war 1973 in einem Arbeitskampf durchgesetzt worden und stellt für die IG Metall eine zentrale tarifpolitische Errungenschaft dar. Bereits auf ihrer tarifpolitischen Konferenz im Oktober 2005 in Mannheim hatte der zweite Vorsitzende der IG Metall Berthold Huber deutlich gemacht, dass die IG Metall in der Tarifrunde 2006 keinen Abschluss ohne Wiederinkraftsetzung des Lohnrahmen II unterschreiben werde.

Die Verhandlungskonstellation war alles in allem sehr konträr: Die IG Metall sah sich in der Verantwortung, die insgesamt problematische Tariflohnentwicklung zumindest für ihre Kernbranche ins Positive zu drehen. Gesamtmetall hingegen sah dagegen offenkundig gute Chancen, den verteilungspolitischen Rollback fortzusetzen und zugleich eine stärkere konjunktur- und betriebsbezogene Differenzierung der Lohngestaltung durchzusetzen.

Verhandlungen, Warnstreiks und Ergebnis

Die regionalen Verhandlungen begannen am 8.2.2006 für die Tarifgebiete der Mittelgruppe, am 9.2. für Bayern, Nordrhein-Westfalen und für die Tarifgebiete der Küste, am 13.2. für Thüringen und Sachsen, am 14.2. für Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg, am 17.2. für Sachsen-Anhalt. Wie üblich wurden nach der Begründung der Tarifforderung durch die IG Metall ausführlich die Lagebeurteilungen der Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der M+E-Branche ausgetauscht. Die zweite Verhandlungsrunde begann Anfang März. Es blieb beim detaillierten Austausch der Grundpositionen. Die Arbeitgeber betonten ihre Absicht, einen Abschluss mit einer 24-monatigen Laufzeit abzuschließen, zudem müssten die tariflichen Regelungen eine unterschiedliche Lohnentwicklung in den Betrieben ermöglichen und die Anwendung von "Pforzheim" müsse flexibler werden. Für den Bereich von Qualifizierung und Innovation bestehe kein tariflicher Regelungsbedarf. Ein Tarifvertrag zu den vermögenswirksamen Leistungen müsse neu verhandelt werden. Dabei sei ein Kostenvolumen von 0,8 % anzusetzen. Auch die dritte Verhandlungsrunde blieb in allen regionalen Tarifgebieten ohne konkrete Ergebnisse. Die IG Metall kritisierte, dass die Arbeitgeber vor Ablauf der Friedenspflicht kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegten.

Bereits Anfang März kam es in Baden-Württemberg zu ersten Warnstreiks im Zusammenhang mit der Kündigung des Lohnrahmen II. Die zunächst separat geführten Verhandlungen zu diesem Thema am 14.12.2005 und 23.1.2006 hatten zu keinerlei Fortschritten geführt. Auf breiter Front setzten die Warnstreiks zur Lohnrunde unmittelbar nach Ablauf der Friedenspflicht Ende März ein. Allein in der ersten Woche beteiligten sich nach Angaben der IG Metall über 370.000 Beschäftigte an Protestaktionen.

In der vierten Runde am 6.4. legten die Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg ein gleich lautendes erstes Angebot vor: Rückwirkend zum 1. März sollten die Tarifeinkommen um 1,2 % angehoben werden, ab März 2007 bis Februar 2008 noch einmal um 1,2 %. Ergänzend schlugen die Metallarbeitgeber zusätzliche monatliche Einmalzahlungen vor. Sie sollten sich rückwirkend von März an für die zwölf folgenden Monate auf 0,6 % belaufen. Für die anschließenden zwölf Monate ab März 2007 wurden 0,4 % angeboten. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung sollte von den Einmalzahlungen nach unten abgewichen werden dürfen. Außerdem schlugen die Arbeitgeber als beschäftigungsfördernde Regelung vor, die Betriebe bei Neueinstellungen zu entlasten, indem für jedes Prozent mehr eingestellte Mitarbeiter die Arbeitszeit in der ausgewählten Betriebseinheit um wöchentlich 10 Minuten ohne Lohnausgleich verlängert wird. Damit könnten die Kosten für Neueinstellungen jeweils zur Hälfte von Unternehmen und Beschäftigten getragen werden, hieß es. Die IG Metall bezeichnete das Angebot als "völlig realitätsfern" und "nicht verhandelbar". Faktisch liefe es auf eine Reallohnsenkung für die Beschäftigten hinaus. Die vorgeschlagene Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich sei kontraproduktiv (IG Metall 2006b).

In der wenige Tage später folgenden fünften Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg (10.4.) und Nordrhein-Westfalen (11.4.) gab es in den Kernpunkten keine Veränderung. Lediglich bei den vermögenswirksamen Leistungen zeigten sich die Arbeitgeber bereit, sie in einen tariflich geregelten Rentenbaustein umzuwandeln. In der folgenden sechsten Runde am 18.4. in Nordrhein-Westfalen und am 19.4. in Baden-Württemberg legten die Arbeitgeber kein neues Angebot vor. Die IG Metall beschloss daraufhin, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und Urabstimmungen durchzuführen, wenn bis zum 24./25.4. keine Lösung gefunden werde.

Zwischenzeitlich hatte die IG Metall die Warnstreiks in großem Umfang fortgeführt: Seit Ende März beteiligten sich rund 1 Mio. ArbeitnehmerInnen an Arbeitsniederlegungen, Demonstrationen und sonstigen Protestaktionen. Am 21.4. begann dann in Düsseldorf die siebte Verhandlungsrunde, die nach 19-stündigen Verhandlungen zum Durchbruch führte und folgendes Ergebnis brachte:

Entgelt

  •  Pauschalzahlung von 310 € (Auszubildende 90 €) für die Monate März bis Mai 2006
  • Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter um 3,0 % ab dem 1.6.2006 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2007

Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Pauschalbetrag bei unterdurchschnittlicher, schlechter Ertragslage zeitlich innerhalb der Laufzeit des Vertrags verschoben oder bis auf Null reduziert werden oder bei überdurchschnittlicher, guter Ertragslage bis auf das Doppelte erhöht werden. In einer ersten Bilanz für den Bezirk Niedersachsen stellte die IG Metall fest, dass 84 % der Betriebe diese Flexi-Möglichkeit nicht nutzten, 10 % der Betriebe mehr und 3 % weniger zahlten. Im Bezirk Frankfurt zeigte sich eine ähnliche Tendenz.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Jahr 2006 in den Metallbetrieben, die noch nicht auf die neuen einheitlichen Entgeltstrukturen umgestellt haben, die Beschäftigten den oben erwähnten sog. ERA-Zuschuss in Höhe von 2,79 % ausgezahlt bekommen.

Qualifizierung
Abschluss eines Tarifvertrages zur Qualifizierung u.a. mit folgenden Regelungen:

  • Informations-, Beratungs-, Vorschlags- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Feststellung des Qualifizierungsbedarfes und der Festlegung von Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Unterscheidung zwischen Erhaltungs-, Anpassungs-, Um- und Entwicklungsqualifizierung; Regelungen und Abgrenzung zur persönlichen beruflichen Weiterbildung.
  • Qualifizierungsgespräche der Beschäftigten mit dem Arbeitgeber regelmäßig oder Anlass bezogen mindestens einmal jährlich; Vereinbarung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen bei Vorschlagsrecht der Beschäftigten.
  • Berücksichtigung der besonderen Belange an- und ungelernter, älterer und Teilzeitbeschäftigter sowie von Beschäftigten mit Familienpflichten.
  • Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen.
  • Finanzierung der Qualifizierung durch den Arbeitgeber; bei Entwicklungsqualifizierung werden 50 % der Qualifizierungszeit vom Beschäftigten als Eigenanteil eingebracht (ggf. auch durch Arbeitszeitkonto).
  • Bei Streitigkeiten wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt, ggf. entscheidet bei betrieblich notwendiger Qualifizierung eine paritätische Kommission bzw. die tarifliche Einigungsstelle.

Vermögenswirksame Leistungen/Altersvorsorge
Die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen werden umgewandelt in altersvorsorgewirksame Leistungen:

  • Abschluss eines Tarifvertrages über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AWL) ab dem 1.10.2006, Laufzeit bis Ende 2012.
  • Jährliche altersvorsorgewirksame Leistung in Höhe von 319,08 € (Auszubildende: 159,48 €).
  • Anlagemöglichkeiten:
    - förderfähiger privater Altersvorsorgevertrag gem. §§ 10 a, 82 ff. EstG ("Riester-Rente"),
    - betriebliche Entgeltumwandlung nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung,
    - Annahme einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungszusage.
  • Übergangsregelung: Weiterzahlung der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen bei bestehenden vermögenswirksamen Verträgen bzw. bei Beschäftigten ab dem 57. Lebensjahr möglich.

M+E-nahe Dienstleistungen
Die Tarifvertragsparteien wollen prüfen, ob und in welcher Form besondere tarifliche Ergänzungsregelungen für diese Dienstleistungsbereiche geschaffen werden können. Ziel sei die tarifliche Regelung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten und der Erhalt der Arbeitsplätze sowie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Bereiche als Bestandteil der M+E-Industrie. Auch die begonnenen Gespräche über Anreize zur Beschäftigungsförderung sollen noch in 2006 fortgesetzt werden.

Lohnrahmen II
In den anschließenden Verhandlungen wurde auch eine Lösung für den Streit um die "Steinkühler-Pause" gefunden: Im Tarifvertrag zur Fortführung der Bestimmungen des Lohnrahmen II wurde vereinbart, dass es für die Beschäftigten im Leistungslohn im Bereich der Produktion und produktionsnahen Bereiche (z. B. Staplerfahrer, Verpackung etc.) auch in Zukunft fünf Minuten Erholzeit pro Stunde. Der Anspruch gilt bei "überwiegend manuellen Arbeiten mit kurzen Arbeitszyklen bzw. Prüfaufgaben mit kurzen Arbeitszyklen, die eine Daueraufmerksamkeit mit hoher Konzentration erfordern". Regelmäßige, erholungswirksame Arbeitsunterbrechungen können angerechnet werden. Höhere Erholzeiten können vereinbart werden, "wenn dies arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gerechtfertigt erscheinen lassen".

Bewertung
Der Abschluss von Düsseldorf, der in kurzer Zeit auch von allen anderen Tarifbezirken übernommen wurde, wurde seitens der IG Metall positiv kommentiert. IG Metall-Vorsitzender Peters sprach von einem Abschluss, "der sich sehen lassen kann" und hob darüber hinaus den Tarifvertrag zur Qualifizierung hervor, der "auch gesellschaftspolitisch ein Erfolg" sei. Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen sei "ein positiver Beitrag für die Zukunft". NRW-Bezirksleiter Wetzel hob hervor, dass mit der variablen Einmalzahlung "ein sehr innovativer Ansatz" gefunden worden sei. Ein Urteil werde aber letztlich davon abhängen, ob "es in der Praxis nicht nur zu Abweichungen nach unten kommt, sondern auch nach oben".

Aus Sicht von Gesamtmetall war es die Variabilisierung der Pauschalzahlung, die diesen Abschluss akzeptabel gemacht hat. "Dies ist genau die Art der Öffnung, die im Prinzip notwendig ist", so Gesamtmetall-Präsident Kannegießer. Um eine solche Öffnung und Flexibilisierung hätten sich die Arbeitgeber seit vielen Jahren bemüht und dies sei nun erreicht worden. Der Verhandlungsführer der Metall-Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen Jäger bezeichnete den materiellen Teil des Abschlusses "als gerade noch tragbar". Positiv sei, dass eine Eskalation des Tarifstreits habe vermieden werden können. Südwestmetall strich heraus, dass der allgemeine Anspruch auf Erholpausen für Leistungslöhner mit der Neuregelung vom Tisch sei. BDA-Präsident Hundt monierte, die Erhöhung der Entgelte gehe "wesentlich über das hinaus, was beschäftigungspolitisch erforderlich ist". Scharfe Kritik an der Abschlusshöhe kam vom Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).

Die Volkswirte verschiedener Banken sahen den Tarifabschluss "gelassen" (Financial Times Deutschland vom 25.4.2006). So berechnete die Deutsche Bank eine effektive Tariferhöhung von 2,8 % gegenüber einer Produktivitätserhöhung von rund 5 %. Andere Institute bezweifelten, dass von dem Abschluss ein Anschub des Konsums zu erwarten sei, dazu sei der Anstieg "zu niedrig".

Die Reaktionen aus dem politischen Raum waren positiv. Kanzlerin Merkel begrüßte, dass ein Arbeitskampf vermieden worden sei und lobte den "zeitgemäßen Ansatz" der ertragsabhängigen Gestaltung der Einmalzahlung, Der kommissarische SPD-Vorsit-zende Kurt Beck sah einen "Sieg der Tarifautonomie". In den Medien reichte das Urteil von "Revolutionierung der Tarifverträge" (WamS) über "Teurer Fortschritt" (FAZ) bis zu "Organisierter Selbstbetrug" (Handelsblatt).

In einer ersten Bewertung bilanzieren Ehlscheid und Urban (beide IG Metall) die Tarifrunde als tarifpolitische Weichenstellung. Der Verteilungsspielraum sei weitgehend ausgeschöpft worden und auch in den vermeintlichen Nebenthemen habe sich die IG Metall weitgehend durchsetzen können. Bei der Variabilisierung setze die IG Metall auf eine Strategie der "flexiblen Kontinuität". Entscheidend sei, ob die Gewerkschaft in der Lage sei, den verteilungs- und innovationspolitischen Erfolg für eine gesellschaftspolitische Mobilisierung zu nutzen. Dann könnte die tarifpolitische Revitalisierung eine gesellschaftspolitische befördern (Ehlscheid/Urban 2006, vgl. auch Dünnemeier u.a. 2006).

Auszug aus: WSI-Tarifbericht 1. Halbjahr 2005

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