Arbeitsmarkt im Wandel: Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (520-Euro-Minijobs) ist eine umstrittene Form der Beschäftigung, da die Beschäftigten oftmals nur einen Niedriglohn erhalten (Grabka/Schröder 2019). In Deutschland gibt es rund 7,6 Millionen Beschäftigte, die einen 520-Euro-Minijob ausüben. Neben den 4,26 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten gehen viele Menschen diesen Tätigkeiten im Nebenjob nach. Die Zahl dieser Mehrfachbeschäftigungen hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen und lag im Juni 2023 bei über 3,35 Millionen. Seit Oktober 2022 orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Im Zuge der Anhebung des Mindestlohnes stieg die Geringfügigkeitsgrenze auf aktuell 538 Euro.
Während die Unterschiede hinsichtlich der Verbreitung von Nebenjobs zwischen den Geschlechtern weniger ausgeprägt sind als bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, bestehen beachtliche regionale Unterschiede: Im Westen haben 9,4 Prozent der Beschäftigten einen Nebenjob, im Osten sind es nur 4,7 Prozent. Die drei Kreise, in denen die meisten Menschen mit einem 520-Euro-Nebenjob wohnen, liegen alle in Bayern. Von den Beschäftigten, die in Memmingen wohnen haben 14,0 Prozent einen Nebenjob, in Garmisch-Partenkirchen 13,9 Prozent und in Kempten 13,3 Prozent.
Die Daten zu geringfügig entlohnter Beschäftigung im Nebenerwerb (am Wohnort) nach Geschlecht stehen für alle Kreise der Bundesrepublik seit 2022 zum Download zur Verfügung.
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Literatur
Grabka, M./Schröder, C. (2019): Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bisher angenommen, in: DIW Wochenbericht 86 (14), S. 250–257
Kontakt
Ansprechpartner für alle Fragen zum WSI Datenportal "Arbeitsmarkt im Wandel" ist Dr. Eric Seils.