Mitbestimmung

Quote wird umgesetzt – aber auch nicht mehr: Zwar hat sich der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten seit der Einführung der gesetzlichen Vorgaben deutlich erhöht, stagniert jedoch seitdem bei 32 Prozent. In den Vorständen in Unternehmen, für die bis 2020 keine Quote galt, fällt der Frauenanteil sogar noch viel geringer aus. In Betrieben sind Frauen auf der zweiten Führungsebene (fast) entsprechend ihres Anteils in der Belegschaft präsent, das gilt jedoch nicht für die erste Führungsebene. Auch in Betriebsratsgremien sind Frauen noch unterrepräsentiert. Sie sind zudem weitaus seltener gewerkschaftlich organisiert als Männer (trotz leicht steigender Tendenz).

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