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Tarifarchiv - Analysen Tarifarchiv

Tarifrunde 2006: Öffentlicher Dienst

Die Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst im Frühjahr 2006 markiert einen tiefen Einschnitt in der Entwicklung der Tarifpolitik und der Arbeits- und Einkommensbedingungen in diesem Sektor und darüber hinaus. Erstmals nach 14 Jahren sahen sich die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu einem breit angelegten Streik zur Durchsetzung ihrer tarifpolitischen Ziele gezwungen.

In den Ländern wollte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst durchsetzen, wie er bereits im Februar 2005 mit dem Bund und den Kommunen vereinbart worden war. In den Kommunen ging es der Gewerkschaft um die Abwehr einer Verlängerung der gerade erst tariflich festgeschriebenen Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden und mehr. Parallel dazu verhandelte der Marburger Bund mit Kommunen und Ländern über Tarifverträge für die KrankenhausärztInnen.

Die Bedeutung des Tarifkonflikts war nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Die Arbeitgeber wollten mit ihrem Projekt "40 plus" im öffentlichen Sektor festschreiben, was in den vergangenen Jahren bereits in zahlreichen Branchen der Privatwirtschaft auf der tarifpolitischen Agenda stand: Die tarifliche Arbeitszeit sollte substanziell verlängert und die Tarifstandards sollten auch in anderen Bereichen deutlich abgesenkt werden. Die Verlängerung der Wochenarbeitszeit um "nur" 18 Minuten täglich [1] wäre deswegen aus gewerkschaftlicher Sicht einem weitreichenden Dammbruch gleichgekommen.

Ausgangslage

Am 9.2.2005 hatten sich die Tarifparteien des Bundes und der Kommunen mit ver.di nach rund zweijährigen Verhandlungen auf die Neugestaltung des Tarifrechts für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst West und Ost geeinigt (vgl. dazu ausführlich Bispinck/WSI-Tarifarchiv 2006a). Es folgten langwierige Redaktionsverhandlungen, die erst im September 2005 abgeschlossen wurden. Die neuen Tarifverträge traten zum 1.10.2005 mit folgenden Kernregelungen in Kraft:

  • Die bis dahin getrennten Lohn- und Gehaltstabellen für ArbeiterInnen und Angestellte wurden durch ein einheitliches Entgeltsystem mit 15 nach Tätigkeitsjahren gestaffelten Entgeltgruppen ersetzt.
  • Ab dem Jahr 2007 wird eine variable leistungsorientierte Bezahlung eingeführt, die schrittweise auf 8,0 % der Entgeltsumme ausgeweitet werden soll.
  • Die Arbeitszeit für die Beschäftigten in den Kommunen von 38,5/40 Stunden/Woche (West/Ost) wird unverändert beibehalten. Für die Beschäftigten des Bundes wird sie im Westen von 38,5 auf 39 Stunden/Woche erhöht, im Osten wird sie von 40 auf 39 Stunden/Woche abgesenkt, die Entgelthöhe ändert sich dadurch nicht.

Für den Fortgang der tarifpolitischen Entwicklung waren zwei weitere Vereinbarungen von zentraler Bedeutung. Die eine betrifft die Arbeitszeit. Durch eine Öffnungsklausel wurde eine Arbeitszeitverlängerung bis zu 40 Stunden/Woche auf kommunaler Ebene im Westen möglich. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung auf landesbezirklicher Ebene (§ 6 Abs. 1 b TVöD). Den kommunalen Arbeitgebern auf Landesebene wurde dazu ein Kündigungsrecht zur tariflichen Wochenarbeitszeit von einem Monat zum Monatsende frühestens zum 30. November 2005 eingeräumt (§ 39 Abs. 3 TVöD).

Bei der anderen Vereinbarung handelt es sich um eine so genannte Meistbegünstigungsklausel. In einem gesonderten Tarifvertrag vom 9.2.2005 wurde vereinbart: Wenn ver.di für ein oder mehrere Bundesländer einen Tarifvertrag abschließt, der in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlung (Zuwendung, Urlaubsgeld u.Ä.) abweichende Inhalte hat oder beim Entgelt für die Arbeitgeber günstigere Regelungen enthält, dann gilt dies zugleich als nicht widerrufbares Angebot an Bund und Kommunen. Dieser TV Meistbegünstigung kann erstmals Ende 2007 gekündigt werden und hat keine Nachwirkung.

Verhandlungen

Kernpunkt der Verhandlungen war der Streit um die tarifliche Wochenarbeitszeit, bei den Ärzten überlagert von der Frage der geforderten Einkommensverbesserungen und der Arbeitszeitgestaltung. Dem Arbeitgeberargument, bei der geforderten Arbeitszeitverlängerung gehe es gerade mal um 18 Minuten täglich ("eine S-Bahn später", TdL-Verhandlungsführer Möllring), hielt ver.di entgegen, dass diese 18 Minuten beispielsweise einer Verkürzung des Jahresurlaubs um zwei Wochen entspräche. Dies bedeute umgerechnet in Stellen rechnerisch etwa 250.000 Arbeitsplätze. Die Arbeitgeber zogen sich letztlich ausschließlich auf das Argument der leeren Kassen zurück und bestätigten damit indirekt die gewerkschaftliche Befürchtung, dass es ihnen um eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich mit negativer Beschäftigungswirkung ging.[2] Die Tarifverhandlungen verliefen sehr unübersichtlich, weil phasenweise fünf verschiedene Verhandlungsprozesse parallel stattfanden. Den vorläufigen Schlusspunkt bildeten der Abschluss des neuen Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 19.5. sowie die Einigung zwischen der TdL und dem Marburger Bund am 16.6.

Stationen der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst
 

2003

 

17.6.

TdL beschließt Kündigung der Tarifverträge über Urlaubs- und Weihnachtsgeld

2004

 

26.3./2.4.

TdL kündigt Arbeitszeitregelungen in Westdeutschland

ver.di bricht Verhandlungen über TVöD ab

2005

 

9.2.

Tarifabschluss des TVöD für Bund und Kommunen

14.4.

Verhandlungsbeginn TdL und ver.di

1.10.

Inkrafttreten des TVöD

Okt./Nov./Dez.

Kündigung der Arbeitszeit durch Kommunale Arbeitgeberverbände in Baden-Würt-temberg, Niedersachsen und Hamburg

5.10.

Streikbeginn Unikliniken Baden-Württemberg

12.10.

Beginn der Verhandlungen TdL - Marburger Bund

16.10.

Tarifabschluss Unikliniken Baden-Württemberg

2006

 

6.2.

Streikbeginn in Baden-Württemberg (Kommunen)

13.2.

Bundesländer: Beginn der Streiks zunächst in 10 Ländern

14.2.

Streikbeginn in Hamburg (Kommuen)

20.2.

Erstes Spitzengespräch auf Länderebene

28.2.

Tarifabschluss in Hamburg (städtische Betriebe)

9.3.

Abbruch der Sondierungsgespräche in Baden-Württemberg (Kommunen)

Beginn der Verhandlungen VKA-Marburger Bund

10./11.3.

Ergebnisloses Spitzengespräch ver.di und TdL

15.3.

Tarifeinigung mit Kommunen in Niedersachsen

16.3.

Streikbeginn des Marburger Bundes an den Unikliniken

19.3.

Scheitern der Schlichtung in Baden-Württemberg (Kommunen)

5.4.

Tarifabschluss für Kommunen in Baden-Württemberg

18./19.5.

Tarifeinigung zwischen TdL und ver.di auf den neuen Tarifvertrag der Länder (TV-L)

16.6.

Tarifeinigung zwischen TdL und Marburger Bund

Quelle: ver.di, WSI-Tarifarchiv

 

Unikliniken Baden-Württemberg

Nach dem Ausstieg der Universitätskliniken aus dem Arbeitgeberverband im Sommer 2004 und fünf ergebnislosen Verhandlungsrunden rief ver.di Anfang Oktober 2005 zum Streik auf: Nach eineinhalb Wochen Streik gelang am 16.10.2005 eine Tarifeinigung: Statt der geforderten 40-Stunden-Woche gilt ab 1.12.2005 eine 39-Stunden-Woche für Beschäftigte unter 40 Jahren, für 40- bis 55-Jährige eine 38,5-Stunden-Woche und für Ältere eine 38-Stunden-Woche. Statt Wegfall des Urlaubsgeldes und Kürzung des Weihnachtsgeldes werden beide Leistungen ab 2006 zusammengelegt und auf 88 % der Monatsvergütung festgelegt. Dieses Ergebnis wurde indirekt zum Bezugspunkt für die weiteren Verhandlungen auf kommunaler und Länderebene.

Kommunale Verhandlungen

Hamburg


In Hamburg erklärte ver.di die Verhandlungen mit der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg (AVH) für die städtischen Betriebe mit rund 20.000 Beschäftigten zur Arbeitszeitfrage am 3.2.2006 als gescheitert. Nach rund zwei Wochen Arbeitskampf wurde am 28.2.2006 folgendes Ergebnis erzielt: Die tarifliche Wochenarbeitszeit wird nach Alter, Entgeltgruppe und dem Vorhandensein von Kindern zwischen 38 und 40 Std. differenziert. Die Wochenarbeitszeit beträgt in den unteren Gruppen (1-9) 39 Stunden, in den Gruppen 10-11 steigt sie auf 39,5 und in den Gruppen 12-15 beträgt sie 40 Stunden. In den beiden erstgenannten Gruppen sinkt die Arbeitszeit altersabhängig (ab 50 bzw. ab 56 Jahren) um eine bzw. eine halbe Stunde auf 38,5 bzw. 39 Std. Für alle drei Gruppen gilt, dass Beschäftigte mit Kindern bis 12 Jahren eine halbe Stunde weniger arbeiten müssen. Die Umsetzung dieser Regelung soll durch Einführung von Arbeitszeitkonten realisiert werden. Des Weiteren wurde vereinbart, dass aufgrund des Abschlusses kein Stellenabbau erfolgen darf.


Tarifliche Wochenarbeitszeit in Hamburg (Arbeitsrechtliche Vereinigung)

Entgeltgruppe

Alter

Arbeitszeit

mit Kind

1-9

bis 49

39

38,5

 

ab 50

38

38

10-11

bis 55

39,5

39

 

ab 56

39

39

12-15

bis Ausscheiden

40

39,5

Quelle: WSI-Tarifarchiv

In der unmittelbar nach Abschluss des Tarifvertrages durchgeführten zweiten Urabstimmung sprachen sich lediglich 42 % der ver.di-Mitglieder für die Annahme des Ergebnisses aus.[3]

Niedersachsen

In Niedersachsen hatte der Kommunale Arbeitgeberverband Anfang Dezember 2005 die Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen nach dem TVöD beschlossen und die 40-Stunden-Woche gefordert. Nach dem Scheitern der Verhandlungen begann auch hier der Arbeitskampf, der nach viereinhalb Wochen am 15.3., zwei Wochen nach der Einigung in Hamburg, zum Ergebnis führte. Anders als in Hamburg wurde keine Differenzierung der Arbeitszeit nach Entgeltgruppen, Alter und Kindern vereinbart. Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit beträgt künftig 39 Std. In einigen Beschäftigungsbereichen bleibt es allerdings bei der 38,5-Stunden-Woche. Dazu gehören Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Betriebsdienste und die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, für die bereits im Dezember 2004 ein Beschäftigungssicherungstarifvertrag abgeschlossen wurde. Beschäftigte mit der 38,5-Stunden-Woche sind zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen auf Verlangen des Arbeitgebers ohne Entgeltanspruch im Umfang von 3/2/1 Arbeitstag(en) in Kindertagesstätten/Krankenhäusern/Betriebsdiensten verpflichtet. Das Gesamtvolumen der wöchentlichen Arbeitszeit liegt nach ver.di-Angaben bei 38,9 Std. Für "weit mehr als die Hälfte aller Beschäftigten" gilt die 38,5-Stunden-Woche.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg verliefen die Auseinandersetzungen am härtesten, weil die Arbeitgeber trotz der im Bundesvergleich relativ günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und finanziellen Situation der Kommunen hier einen kompromisslosen Konfliktkurs verfolgten. Sie hatten die Arbeitszeit bereits im Oktober 2005 unmittelbar nach Inkrafttreten des TVöD zum 30.11.2005 gekündigt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen begann der Streik am 6.2.2006. Ein Schlichtungsversuch scheiterte, der Streik wurde fortgesetzt. Erst am 5.4. wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, der folgende Regelungen umfasst: Die tarifliche Wochenarbeitszeit wird ab 1.5.2006 von 38,5 auf 39 Stunden für alle Beschäftigten erhöht; eine Differenzierung nach Alter, Entgeltgruppe oder Familiensituation erfolgt nicht. Auszubildende arbeiten weiterhin 38,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Arbeitszeit, um finanzielle Einbußen vermeiden zu können. Vereinbart wurde ferner, dass keine "1 zu 1"-Umsetzung des Abschlusses zum Stellenabbau erfolgen darf. In der zweiten Urabstimmung, die bis zum 11.4. lief, sprachen sich 68,7 % der Streikenden für den Abschluss aus.

Länder

Die TdL lehnte die Übernahme des TVöD bereits unmittelbar nach Abschluss im Februar 2005 rundweg ab. Er könne kein Muster sein, weil wichtige Fragen wie die Arbeitszeitverlängerung nicht ausreichend und die Ermöglichung von eigenständigen Regelungen in den Ländern beim Weihnachts- oder Urlaubsgeld überhaupt nicht gelöst worden seien. Überdies seien das Reformpaket und der Abschluss von Potsdam insgesamt von den Ländern nicht finanzierbar. Erst zwei Monate später, am 14.4.2005, begannen Gewerkschaften und TdL mit offiziellen Verhandlungen, die dann auf den 24.4.2005 vertagt wurden. Bundesweit gab es zahlreiche Protestaktionen und Warnstreiks, an denen sich zehntausende Beschäftigte beteiligten. Die Verhandlungsführung der Länder beharrte auf einer längeren Arbeitszeit für alle seit Mai 2004 neu eingestellten Beschäftigten auf bis zu 42 Stunden sowie einer Öffnungsklausel, um die Arbeitszeit für alle regional auf bis zu 42 Stunden verlängern zu können.

Der ver.di-Vorschlag, die längeren Arbeitszeiten in Stufen bis Ende 2007 auf das tarifliche Niveau von 38,5 Stunden zurückzuführen, stieß auf Ablehnung. Weitere Kompromissvorschläge der Gewerkschaft bei den Einmalzahlungen im Hochschul- und Lehrerbereich führten nicht zum gewünschten Erfolg. Am 25.4.2005 erklärte die Bundestarifkommission von ver.di die Verhandlungen für gescheitert. In den folgenden Monaten gab es auf Länderebene zahlreiche Protestaktionen und Warnstreiks von ver.di. Am 28.9.2005 einigten sich die Tarifparteien in einem Spitzengespräch darauf, erneut Verhandlungen aufzunehmen. Zu einzelnen Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet. Bis zum Jahresende konnte jedoch kein Durchbruch erzielt werden.

Die Verhandlungen wurden zu Jahresbeginn 2006 wegen der Arbeitszeitkündigungen im Kommunalbereich zunächst ausgesetzt. Nach dem Beginn der Streiks im Länderbereich am 13.2. wurden in einem Spitzengespräch von ver.di und TdL am 20.2. die vier bestehenden Arbeitsgruppen zu Einzelthemen wieder eingesetzt. Doch trotz Fortschritten im Detail scheiterte auch das nächste Spitzengespräch am 10./11. März. Ver.di hatte vorgeschlagen, die Arbeitszeit nach Entgeltgruppen zu staffeln (Entgeltgruppen 1-10: 38,5 Std., Gruppen 11-14: 39,5 Std., Gruppe 15: 40 Std.). Auch bei Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung wurde ein Entgegenkommen angeboten, was jedoch von der TdL als unzureichend abgelehnt wurde. Ver.di kritisierte dies als "Arroganz der Macht" und warf der TdL vor, aus den Ländern eine "tariflose Zone" machen zu wollen.

Auch die Einigung für die Kommunen in Baden-Württemberg am 5.4.2006 brachte die Länderverhandlungen nicht weiter. Das dortige Ergebnis wurde - wie bereits die Abschlüsse zuvor in Hamburg und Niedersachsen - von der TdL nicht als Grundlage akzeptiert. Als ein zentrales Problem bei der Suche nach einer akzeptablen Lösung kristallisierte sich die Meistbegünstigungsklausel heraus. Jede pauschale oder auch nach festen Kriterien differenzierte Arbeitszeitverlängerung wäre zugleich ein nicht rückholbares Tarifangebot an Bund und Kommunen.[4] Deswegen suchten die Tarifparteien auch nach Möglichkeiten, diese Klausel, die bis Ende 2007 läuft, zu umgehen. Erst im dritten Spitzengespräch am 18./19. Mai erreichten Gewerkschaften und TdL nach 14 Wochen Streik einen Abschluss. Das Verhandlungsergebnis umfasste u.a. folgende Bestandteile:

Arbeitszeit

Die Wochenarbeitszeit wird nach Ländern differenziert angehoben. Dazu wird je Land die Differenz zwischen der tariflichen und der tatsächlichen Arbeitszeit ermittelt, diese verdoppelt und zu der bisherigen tatsächlichen Arbeitszeit addiert. Die Differenz wird bei 0,4 Std. gedeckelt. Daraus ergeben sich für die alten Bundesländer folgende Arbeitszeiten:

Neue durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit in Stunden

Bundesländer

Tatsächliche Arbeitszeit

Neue durchschnittliche Arbeitszeit

Baden-Württemberg

38,95

39,35

Bayern

39,33

39,73

Bremen

38,86

39,22

Hamburg

38,71

38,92

Niedersachsen

38,92

39,32

Nordrhein-Westfalen

39,28

39,68

Rheinland-Pfalz

38,75

39,00

Saarland

38,80

39,10

Schleswig-Holstein

38,60

38,70

Quelle: ver.di-tarifinformation vom 20.5.2006


Im Durchschnitt der Länder ergibt sich daraus nach ver.di-Angaben eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 39,22 Std. Diese komplizierte Berechnungsweise soll verhindern, dass Bund und Kommunen per Meistbegünstigungsklausel die verlängerten Arbeitszeiten übernehmen können. Für die Beschäftigten in folgenden Bereichen bleibt es bei der 38,5-Stunden-Woche: 

  • Unikliniken, Landeskrankenhäuser u.a.
  • Straßen- und Autobahnmeistereien, Kfz-Werkstätten, Theater, Bühnen, Hafenbetriebe, Schleusen, Küstenschutz
  • Kindertagesstätten, Einrichtungen für Schwerbehinderte, heilpädagogische Einrichtungen
  • Beschäftigte in ständiger Wechselschicht- oder Nachtarbeit

Unikliniken, Landeskrankenhäuser u.a.

Die Liste kann durch landesbezirkliche Vereinbarung auf weitere Beschäftigtengruppen ausgedehnt werden. Um die neue durchschnittliche Arbeitszeit einzuhalten, erhöht sich entsprechend die Arbeitszeit für die anderen Beschäftigten. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass die tarifliche Arbeitszeit für einen Teil der Belegschaften erkennbar über den o.g. neuen tariflichen Durchschnittsarbeitszeiten liegt. In den Bundesländern, in denen die rechnerische Durchschnittsarbeitszeit bereits nahe bei 40 Stunden liegt, kann ein Überschreiten dieser Tabumarke für einen Teil der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden.

Im Tarifgebiet Ost bleibt es bei der 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeiten können von den Ländern einzeln frühestens zum 31.12.2007 gekündigt werden.  Im Bundesgebiet Ost wurden die Regelungen zur besonderen regelmäßigen Arbeitszeit bis 31.12.11 verlängert (Laufzeit der Anwendungen bis 31.12.14).

Jahressonderzahlung

Es wurde eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung vereinbart, die ab dem 1.11.2006 an die Stelle des bisherigen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung tritt.

Sonderzahlung in % eines Monatsentgelts

Entgeltgruppen

West

Ost

E 1 - 8

95

71,5

E9 - 11

80

60

E 12 - 13

50

45

E 14 - 15

35

30

Quelle: ver.di-Tarifinfo.


Entgelt

Wie bereits für den Bund und die Kommunen wird ab dem 1.11.2006 auch für die Länder eine einheitliche Entgelttabelle für ArbeiterInnen und Angestellte mit 15 Entgeltgruppen und bis zu 6 Stufen eingeführt. Allgemeine Zulage und Ortszuschläge fallen weg. Das am kalendarischen Alter orientierte Senioritätsprinzip wird durch eine Staffelung entsprechend der Berufserfahrung ersetzt. Zur Entgeltsteigerung vereinbarten die Tarifparteien Folgendes: Nach 11 Nullmonaten (Februar - Dezember 2005), erhalten die Beschäftigten drei Pauschalzahlungen gestaffelt nach Entgeltgruppen.

Pauschalzahlungen nach Entgeltgruppen

Entgeltgruppen

Juli 2006

Januar 2007

September 2007

E 1 - 8

150

310

450

E 9 -12

100

210

300

E 13 - 15

50

60

100

Quelle: ver.di-Tarifinfo.



Die Vergütungstabelle wird zum 1.1.2008 (West) bzw. zum 1.5.2008 (Ost) um 2,9 % aufgerundet auf volle 5 € angehoben. Durch die Rundung ergibt sich ein durchschnittliches Erhöhungsvolumen von 3,0 %. Die Laufzeit geht bis 31.12.08.

Analog zum TVöD gibt es ein zusätzliches Leistungsentgelt ab 2007. Es beginnt mit einem Volumen von 1 % der Entgeltsumme ab dem 1.1.2007, die Zielgröße liegt bei 8 %. Darüber können landesbezirkliche Tarifverträge abgeschlossen werden. Wenn diese nicht zustande kommen, besteht Anspruch auf eine Zahlung von 12 % des Septemberentgelts ab Dezember 2007.

Die Tarifparteien wollen darauf hinwirken, dass die Ausgebildeten zumindest befristet für zwölf Monate übernommen werden. Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung sollen Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 2007 eine Prämie von 400 € erhalten.

Die Gewerkschaften haben sich schließlich verpflichtet, die Meistbegünstigungsklausel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

ÄrztInnen an Unikliniken

Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätskliniken wurden folgende besondere Regelungen vereinbart: Die Entgelttabelle enthält vier nach Beschäftigungszeiten gestaffelte Gruppen: Ärzte (3.600 - 4.500 €), Fachärzte (4.750 - 5.500 €), Oberärzte (5.950 - 6.800 €), ständige Vertreter des leitenden Arztes (7.000 - 7.900 €). Die Wochenarbeitszeit beträgt regelmäßig 42 Stunden. Einzeln können aber auch 38,5 Stunden im Westen und 40 Stunden im Osten - bei entsprechend weniger Entgelt - verabredet werden. Die tägliche Arbeitszeit wird auf bis zu zwölf Stunden begrenzt. In unmittelbarer Folge dürfen nicht mehr als vier Zwölf-Stunden-Schichten und innerhalb von zwei Kalenderwochen nicht mehr als acht Zwölf-Stunden-Schichten geleistet werden. Solche Schichten dürfen nicht mit Bereitschaftsdienst kombiniert werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdienst beträgt 58 Stunden in Stufe I (bis zu 25 % Arbeitsleistung) und 54 Stunden in Stufe II (mehr als 25 bis 49 % Arbeitsleistung).

Das Gesamtergebnis wurde nach fünfstündiger Diskussion in der Bundestarifkommission, die sich vor allem um die Differenzierung der Arbeitszeit drehte, mit 75 gegen 13 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen und den Streikenden zur Annahme empfohlen. In der Urabstimmung sprachen sich 83,5 % der Mitglieder für das Ergebnis aus.

Marburger Bund

Der Marburger Bund (MB) verhandelte sowohl mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände als auch mit der TdL. Für die ÄrztInnen an den rund 700 kommunalen Krankenhäusern begannen die Tarifgespräche am 9.3.2006. Die Verhandlungen auf VKA-Ebene verliefen sehr schleppend, weil die VKA ganz offenkundig erst die Ergebnisse auf Länderebene abwarten wollte.

Für den Bereich der TdL wurden die Verhandlungen am 12.10.2005 aufgenommen. Der Marburger Bund hatte folgende Forderungen aufgestellt:

  • Einführung einer eigenen Gehaltsordnung für Ärzte
  • Erhöhung der Ärzteeinkommen um 30 %
  • Abschaffung überlanger Arbeitszeiten und Marathon-Dienste in den Krankenhäusern und bessere Arbeitsbedingungen durch praxisnahe Arbeitszeitregelungen
  • Abschaffung kurzzeitig befristeter Arbeitsverträge
  • Abbau bürokratischer patientenferner Tätigkeiten

Außerdem verlangte der MB die Rücknahme der Kündigung der Tarifverträge zur Arbeitszeit sowie zum Weihnachts- und Urlaubsgeld, die zu Einkommensverlusten von 15 bis 20 % geführt hätten. Nach mehreren Runden erklärte der MB am 14.3. die Verhandlungen für gescheitert. In einer Urabstimmung sprachen sich 98,4 % der MB-Mitglieder für Streiks aus. Sie begannen am 16.3. in zehn Universitätskliniken und wurden dann ausgeweitet. Nach weiteren ergebnislosen Verhandlungsrunden ging der MB ab Mitte Mai von Tagesstreiks zu kompletten Wochenstreiks über.

Eine völlig neue Situation ergab sich nach dem Tarifabschluss zwischen TdL und ver.di am 19.5.2006, der ja auch komplette Regelungen zu den Arbeitszeit- und Einkommensbedingungen der Ärzte enthielt. Die TdL vertrat die Auffassung, dieser Vertrag müsse auch für die ÄrztInnen gelten und lehnte weitere Verhandlungen mit dem MB ab. Ab dem 29.5. begann der MB daher, bundesweit an allen der TdL zugehörigen Kliniken wochenweise zu streiken. Nach einem Spitzengespräch des MB-Vorsitzenden Montgomery mit dem TdL-Vorsitzenden Möllring am 10.6.2006 kam es zu neuen Tarifgesprächen, die am 16.6. zu einer Einigung führten. Der neue Tarifvertrag basiert - nach Angaben von ver.di - im Wesentlichen auf der Einigung zwischen der TdL und ver.di vom 19.5.2006. Der MB hob folgende Punkte hervor: Die neuen Gehälter treten bereits zum 1.7. statt zum 1.11.2006 in Kraft, der Geltungsbereich wird auf andere Ärztegruppen (Radiologen, Laborärzte, Pathologen u.a.) ausgeweitet, Öffnungsklauseln erlauben um bis zu 25 % höhere Entgelte auf Länderebene und es besteht ein jährlicher Weiterbildungsanspruch von drei Tagen. Negativ wertete der MB, dass nach wie vor die Ost-West-Schere bei den Einkommen nicht geschlossen und auch die angestrebte Strukturverbesserung für die Berufsanfänger in der Gehaltstabelle nicht durchgesetzt werden konnte.

Fazit

Die materiellen Ergebnisse der Tarifauseinandersetzung lassen sich knapp folgendermaßen zusammenfassen: Es ist den Gewerkschaften gelungen, (1) die Tarifbindung im Bereich der TdL wieder herzustellen, (2) die Ausweitung der Arbeitszeit bei Kommunen und Ländern zu begrenzen und (3) auch die Kürzung bzw. Streichung von Vergütungsbestandsteilen weitgehend rückgängig zu machen. Bei allen inhaltlichen Regelungen diente der TVöD als Referenztarifvertrag, allerdings konnten die umkämpften Standards durchgängig nicht gehalten werden.

In den Medien wurde eine gemischte Bilanz gezogen: Von Bsirskes "halbem Erfolg" sprach die "Welt am Sonntag" (21.5.2006) und konstatiert auf den zweiten Blick eine "magere Bilanz", weil der Verzicht auf die flächendeckende 40-Stunden-Woche mit "ziemlich bescheidenen Lohnerhöhungen" erkauft worden sei. Die Frankfurter Rundschau (20.5.2006) betonte die Defensivposition von ver.di. Wenn sie da rauskommen wolle, müsse sie "gründlich über ihre Strategie nachdenken". Die FAZ (22.5.2006) spricht von einem "vordergründigen Sieg" der Gewerkschaft, der ihr aber nur zu einer Atempause verhelfe. "Der Flächentarif im öffentlichen Dienst wird weiter erodieren".

Aus Sicht von ver.di war allerdings von vornherein klar, dass die Wiederherstellung des Status quo ante bei den Kommunen und die unveränderte Übertragung des TVöD auf die Länder kein realistisches Ziel der Tarifauseinandersetzung darstellten. Zugeständnisse erschienen angesichts der konkreten Machtverhältnisse unvermeidlich. Entscheidend war, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske, dass überhaupt wieder ein umfassender Tarifvertrag bei den Ländern durchgesetzt werden konnte. Dies sei gemessen an der Ausgangslage "ganz sicher ein Erfolg" (Bsirske 2006b). Zwar sei es nicht gelungen, die Arbeitszeitverlängerung vollständig abzuwehren, aber eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 39,22 Std. über alle Länder hinweg sei ein Erfolg. Außen vor bleibt bei dieser Bewertung, dass das Bundesland Hessen sich nach wie vor außerhalb der TdL befindet und eine tarifliche Lösung nicht in Sicht ist. Eine dauerhafte und länderübergreifende Ruhe an der Tariffront ist auch deswegen nicht absehbar, weil die Länder verschiedene Regelungen einzeln kündigen können. Ab Ende 2007 stehen insbesondere die Arbeitszeitregelungen wieder zur Disposition.

Dass ein arbeitszeitpolitischer Durchmarsch im öffentlichen Dienst zunächst verhindert werden konnte, wird nicht nur ver.di, sondern allen Gewerkschaften in künftigen Tarifauseinandersetzungen helfen. Im öffentlichen Dienst sind die erreichten Ergebnisse gleichwohl nur ein Kompromiss auf Zeit. Die bereits seit Jahren zu beobachtende Ausdifferenzierung der Tariflandschaft in diesem Sektor hat sich fortgesetzt. Die Auseinandersetzung um die Tarifstandards ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Als zusätzliche Konfliktdimension ist die Konkurrenz zwischen ver.di und dem Marburger Bund zu beachten, deren längerfristige Auswirkungen derzeit nur schwer abgeschätzt werden können.

Quelle: WSI-Tarifarchiv - Auszug aus dem Tarifpolitischen Halbjahresbericht 2006 

[1] Die Verlängerung um 90 Minuten von 38,5 auf 40 Stunden/Woche entspricht bei fünf Arbeitstagen einem täglichen Plus von 18 Minuten. 

[2] Vgl. exemplarisch zur Argumentation von ver.di etwa die Rede von Frank Bsirske am 16.3. 2006 vor Streikenden in Mannheim (Bsirske 2006a)

(http://www.verdi.de/rhein-neckar/tarifrunden_tarifergebnisse/streik/rede_bsirske/data/Bsirske_Rede.pdf) 

[3] Diese Zustimmung war ausreichend, weil bereits ein Quorum von 25 % für die Annahme eines Verhandlungsergebnisses genügt. Ursache dafür ist, dass jede Urabstimmung über ein Verhandlungsergebnis zugleich auch eine Entscheidung über eine Fortführung des Streiks beinhaltet. Dafür bedarf es aber in der Regel eines Votums von 75 %.

[4] Die rechtliche Zulässigkeit dieser Klausel ist umstritten. Kernpunkt der Kritik ist, dass die Tarifautonomie der durch die Klausel verpflichteten Gewerkschaft preisgegeben wird (Rieble/Klebeck 2006).

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