Quelle: WSI
TarifarchivTarifrunde 2018: Öffentlicher Dienst (Bund und Gemeinden)
Die Tarif- und Besoldungsrunde 2018 für Bund und Gemeinden des öffentlichen Dienstes stand unter dem Vorzeichen äußerst günstiger ökonomischer Rahmenbedingungen. Eine anhaltend gute Konjunkturlage bescherte den öffentlichen Haushalten immer neue Einnahmerekorde. Vor diesem Hintergrund hat die für den öffentlichen Dienst verhandelnde Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften, die sich aus den DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW, IG BAU und GdP sowie der Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes (dbb) zusammensetzt, für die 2,1 Millionen Tarifbeschäftigten einen umfassenden Forderungskatalog aufgestellt.
Forderung
Die Bundestarifkommission von ver.di hat als größte Gewerkschaft im öffentlichen Dienst in ihrer Sitzung am 8. Februar 2018 folgende Kernforderungen für die Verhandlungen mit dem Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) formuliert (verdi 2018a):
- Erhöhung aller Tabellenentgelte um 6,0 Prozent, mindestens aber um 200 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
- Anhebung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern auf 20 Prozent;
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um monatlich 100 Euro;
- Wiederinkraftsetzung der Vorschrift, wonach alle Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung übernommen werden.
Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsforderungen stand demnach eine kräftige Entgelterhöhung von 6,0 Prozent, die damit begründet wurde, den vielfach bestehenden Einkommensrückstand gegenüber der Privatwirtschaft zu verringern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitsfeld zu erhöhen. Zudem wurde mit der Mindestfestgeldforderung von 200 Euro eine soziale Komponente in das Forderungspaket mit aufgenommen, die bei einigen unteren Entgeltgruppen zu Tariferhöhungen von über 10 Prozent geführt hätte.
Darüber hinaus definierte die ver.di Bundestarifkommission zusätzliche „Erwartungen an den Arbeitgeber“, die sich auf folgende Forderungen beziehen:
Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit um 50 Prozent;
Angleichung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost der VKA an den des Tarifgebietes West;
Einrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen;
Erhöhung des Zuschlags für Samstagsarbeit in Krankenhäusern auf 20 Prozent;
Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit;
Verhandlungszusage zur Erweiterung der Regelungen bei Leistungsminderung;
Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten auf 30 Arbeitstage;
Verbesserung der Kostenübernahme beim Besuch auswärtiger Berufsschulen;
Übertragung der Regelungen zum Lernmittelzuschuss auf den Pflegebereich;
Einführung einer Öffnungsklausel für Verhandlungen über ein kostenloses Nahverkehrsticket.
Schließlich wurde der Bund wie bei allen Tarifforderungen im öffentlichen Dienst aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.
Die anderen Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft haben sich dem Forderungskatalog von ver.di angeschlossen und diesen teilweise noch durch eigene gruppenspezifische Forderungen ergänzt. So hat z. B. die GEW (2018) ihre bereits seit längerem bestehende Forderung nach einer tariflichen Eingruppierung für die angestellten kommunalen Lehrkräfte wieder in die Verhandlungen mit eingebracht.
Verhandlungen
Die Arbeitgeberseite stand den Forderungen der Gewerkschaften zunächst ablehnend gegenüber. Neben dem üblichen Verweis auf die „Nichtfinanzierbarkeit“ argumentierte sie insbesondere gegen die geforderte überdurchschnittliche Erhöhung der unteren Entgeltgruppen, die im Vergleich zur Privatwirtschaft im öffentlichen Dienst eher besser bezahlt seien. Stattdessen verwiesen sie auf das Problem, wonach im öffentlichen Dienst in bestimmten Bereichen (z. B. IT- und Ingenieurbereich) zunehmend Fachkräfte fehlen. Vor diesem Hintergrund bestünde nach Ansicht der Arbeitgeber eher bei den oberen Entgeltgruppen ein Handlungsbedarf, um die Beschäftigungsbedingungen für diese Gruppen attraktiver zu gestalten (VKA 2018).
Nachdem die Arbeitgeber in den ersten beiden Verhandlungsrunden Ende Februar und Mitte März kein konkretes Angebot vorlegten, organisierten die Gewerkschaften eine Welle von bundesweiten Warnstreiks, an denen sich nach Angaben von ver.di (2018b) insgesamt etwa 230.000 Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes beteiligten. Zugleich wurden jedoch weitere Gespräche zwischen beiden Seiten geführt, so dass in der dritten – insgesamt drei Tage andauernden – Verhandlungsrunde vom 15. bis 17. April schließlich ein Ergebnis erzielt werden konnte.
Ergebnis
Das Verhandlungsergebnis für Bund und Gemeinden besteht aus einem umfassenden Paket, das neben generellen Regelungen eine Vielzahl von spezifischen Neuerungen für einzelne Beschäftigtengruppen enthält. Anders als in früheren Jahren einigten sich die Tarifvertragsparteien nicht nur auf eine allgemeine Entgelterhöhung, sondern vereinbarten de facto eine weitreichende Reform der Vergütungsstruktur, bei der für jede Entgeltgruppe eine spezifische Tariferhöhung beschlossen wurde. Im Durchschnitt ergeben sich daraus folgende Entgelterhöhungen:
die Entgelte werden um ein Gesamtvolumen von 8,4 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten erhöht;
die Erhöhung erfolgt in drei Stufen um durchschnittlich 3,5 Prozent ab März, ab April 2019 um weitere 3,6/3,4 Prozent (Bund/Gemeinden) und ab März 2020 um 1,2 Prozent.
Überdurchschnittlich hohe Entgeltzuwächse von über die gesamte Laufzeit gesehen mehr als 10 Prozent erhalten sowohl die untersten Entgeltgruppen, Berufseinsteiger sowie bestimmte Facharbeitergruppen. Während alle Beschäftigten relativ hohe Entgeltzuwächse bekommen, ist es den Tarifvertragsparteien durch eine faktische Reform der Entgelttabelle gelungen, bestimmte Beschäftigtengruppen besonders zu fördern.
Neben den Entgelterhöhungen und der Reform der Entgelttabelle enthält das Tarifergebnis eine Vielzahl weiterer gruppenspezifischer Regelungen, zu denen u. a. folgende gehören:
zusätzliche Einmalzahlung von 250 Euro für alle Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 6;
eine schrittweise Anhebung der Jahressonderzahlung an das Westniveau für die
Beschäftigten in den Gemeinden Ostdeutschlands;
Erhöhung des Zusatzurlaubes bei Wechselschicht in den kommunalen Krankenhäusern zum 1. Januar 2019, 2020 und 2021 um jeweils einen Tag;
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1. März 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro in allen Ausbildungsjahren;
Ausdehnung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende von 29 auf 30 Tage;
Verlängerung der Regelungen zur Übernahme Ausgebildeter bis Oktober 2020;
Verlängerung der Tarifverträge zur Altersteilzeit und zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte bis August 2020.
Weitere Regelungen betreffen u. a. die Beschäftigten in einigen Bereichen des Bundes, im Sozial- und Erziehungsdienst, in der Pflege, der Fleischuntersuchung, in den Versorgungsunternehmen und in einigen regionalen Bereichen des Nahverkehrs.
In einer von ver.di (2018b) organisierten Mitgliederbefragung, an der sich rund 100.000 Beschäftigte beteiligten, haben sich 80,52 Prozent für die Annahme des Tarifergebnisses ausgesprochen. Nach Ansicht des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist mit dem aktuellen Tarifvertrag den Gewerkschaften „das beste Ergebnis seit vielen Jahren“ gelungen (zit n. Spiegel-Online, 18.4.2018).
WSI-Tarifarchiv, Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2018 (pdf)