Quelle: WSI
TarifarchivTarifrunde 2010: Öffentlicher Dienst - Bund und Gemeinden
Im öffentlichen Dienst finden die Tarifrunden für die Länder einerseits bzw. Bund und Gemeinden andererseits seit einigen Jahren immer im Wechsel statt - als Folge der getrennten Abschlüsse des TVöD für Bund und Gemeinden im Jahr 2005 und des TVL für die Länder im Jahr 2006 und ihrer jeweiligen Laufzeiten. Im vergangenen Jahr hatte es einen Abschluss für die Länder mit einer Laufzeit bis Ende 2010 gegeben.
Ende 2009 lief der Abschluss für Bund und Gemeinden aus, den die Tarifparteien im März 2008 vereinbart hatten. Dieser Wechsel führte gelegentlich dazu, dass der jeweils letzte Abschluss eine gewisse Rolle in der Vordiskussion der anstehenden Tarifrunde spielte. Der Länder-Abschluss sah u. a. eine Tarifanhebung von 1,2 % im März 2010 vor - eine bescheidene Größenordnung, die den öffentlichen Arbeitgebern durchaus zu Pass kam.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes [1] hatten jedoch ganz andere Vorstellungen hinsichtlich des Umfangs und der Struktur ihrer Tarifforderungen. Anfang Oktober 2009 führte die Bundestarifkommission von ver.di eine erste Forderungsdiskussion. Dabei wurde deutlich, dass neben einer reinen Entgeltforderung auch strukturelle Verbesserungen Gegenstand der Tarifrunde 2010 sein sollten. In den ver.di-Bezirken wurden unterschiedliche Akzente gesetzt. Es wurden Tariferhöhungen zwischen 3 und 7 % sowie Mindest-, Sockel- oder Festbeträge zwischen 100 und 200 € gefordert. Hinzu kamen qualitative Forderungen: In Baden-Württemberg wurde zusätzlich eine Arbeitszeitverkürzung in Form von zusätzlichen 5 freien Tagen gefordert. Am 15.12.2009 beschloss die Bundestarifkommission von ver.di ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von 5 %, bestehend aus einer spürbaren Gehaltserhöhung (mit einer sozialen Komponente) und verschiedenen qualitativen Tarifverbesserungen:
- Wiedereinführung von Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen bis zum Abschluss der immer noch ausstehenden Entgeltordnung zum TVöD
- Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages
- verbindliche Übernahmeregelungen für Auszubildende für mindestens 24 Monate
- keine Ausweitung der Leistungsvergütung
- Zusatzforderungen für die Bereiche Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe
- Laufzeit von 12 Monaten
- zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten
Außerdem hielt die Bundestarifkommission tarifliche Differenzierungsklauseln zugunsten gewerkschaftlich organisierter Beschäftigter "für geeignet".
Ein wichtiges Argument von ver.di zur Begründung der (Gehalts-)Forderung war der Rückstand der Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur durchschnittlichen Entwicklung aller anderen Branchen (vgl. nachstehende Abbildung). Spürbare Lohnerhöhungen seien gerade angesichts der schwachen Binnennachfrage nötig, um die beginnende wirtschaftliche Erholung zu stabilisieren. "Sozial ist, was Kaufkraft schafft", formulierte ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Die öffentlichen Arbeitgeber lehnten die Forderung ab. Der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Thomas Böhle, verwies auf die extreme Belastung der kommunalen Haushalte durch die Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Tarifforderungen ließen jedes "Augenmaß" vermissen. Die kommunalen Arbeitgeber sahen einen Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung als vorrangiges Ziel der Tarifrunde an (VKA-Presseinformation vom 15. Dezember 2009).
Verhandlungen und Arbeitgeber-Positionierung
Am 13.1.2010 fand die 1. Verhandlungsrunde statt, sie brachte erwartungsgemäß keine Annäherung. Die Arbeitgeber machten deutlich, dass aus ihrer Sicht für lineare Zuwächse kein Geld verfügbar und ein Abschluss ohne Erhöhung des "Leistungstopfes" nicht denkbar sei. Auch in der 2. Verhandlungsrunde am 31.1. und 1.2.2010 legten die Arbeitgeber kein Angebot vor.
Die Gewerkschaften riefen angesichts dieser "Verweigerungshaltung" zu Warnstreiks ab dem 3.2.2010 auf, an denen nach Gewerkschafts-Angaben rund 115.000 Beschäftigte in allen Bundesländern teilnahmen. Die 3. Verhandlungsrunde am 10. und 11.2. brachte dann eine erste "Positionierung" der Arbeitgeber, wonach ein Abschluss folgende Bestandteile haben sollte:
- Laufzeit: 2 Jahre
- Gesamtvolumen 1,5 %, darin enthalten:
- Aufstockung des Leistungsentgelts um 1 Prozentpunkt
- Einmalzahlungen
- strukturelle Verbesserungen
Aus Sicht der Gewerkschaften war diese Position "in Größenordung und Struktur völlig unzureichend". Für ver.di wäre ein Gesamtvolumen von 3,5 % für zwölf Monate mit einer Entgelterhöhung von 2,5 bis 2,8 % und rund 1 % für strukturelle Fragen eine Basis für eine Einigung gewesen. Die Gewerkschaften erklärten daher das Scheitern der Verhandlungen. Beide Seiten riefen dann die Schlichtung an.
Schlichtung und Ergebnis
Das Schlichtungsverfahren verlief nach der Schlichtungsvereinbarung aus dem Jahr 2002. Vorsitzende waren der von den Arbeitgebern bestellte ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) und der von Gewerkschaftsseite benannte (und in dieser Schlichtung stimmberechtigte) ehemalige Oberbürgermeister von Hannover Herbert Schmalstieg (SPD). Von Seiten der Tarifparteien waren jeweils 12 Mitglieder benannt. Die Schlichtung fand vom 21. bis 25.2.2010 statt. Die beiden Schlichter legten am Ende einen gemeinsamen Schlichtungsspruch vor, der folgende Punkte beinhaltete
Entgelt:
- Tarifanhebung um 1,2 % ab 01.01.10, 0,6 % Stufenerhöhung ab 01.01.11, 0,5 % Stufenerhöhung ab 01.08.11,
- 240 € (Auszubildende 50 €) zusätzliche Einmalzahlung im Januar 2011,
- Laufzeit bis 29.02.12,
- Erhöhung des Leistungsentgelts für die Gemeinden in vier Schritten um jeweils 0,25 % von 2010 bis 2013 auf dann insgesamt 2,0 %,
- Ausgleich für Bewährungsaufstiege als Pauschale von 250 € für 2010 für ab dem 01.10.05 eingestellte Beschäftigte in Entgeltgruppen 2-8 oder übergeleitete ArbeitnehmerInnen (nicht für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst),
- Erhöhung der Garantiebeträge von 30/60 auf 50/80 € in Entgeltgruppen 1-8/9-15 bei Höhergruppierung.
Altersteilzeit:
- Für 2,5 % der Beschäftigten Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab 60. Lebensjahr, Aufstockungsbetrag von 20 %, Laufzeit bis 31.12.2016,
- Möglichkeit für ältere Beschäftigte zum gleitenden Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben,
Auszubildende:
- Bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf befristete Übernahme für 12 Monate von Ausgebildeten, die ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden haben,
- Bei anderen Ausgebildeten Daraufhinwirken der TV-Parteien zur befristeten Übernahme von 12 Monaten.
Entgeltordnung und Tarifpflege:
- Abschluss einer Prozessvereinbarung zur Erarbeitung einer neuen Entgeltordnung,
- Verabredung der Tarifparteien zu regelmäßigen Termingesprächen (mindestens 1 x jährlich).
Die Schlichtungskommission stimmte dem Spruch mit Stimmen der Gewerkschaften und Arbeitgeber zu. In der Bundestarifkommission von ver.di gab es kritische Stimmen u.a. zur Ausweitung der Leistungsvergütung, zu den (konditionierten) Übernahmeregelungen für Ausgebildete, zur materiellen Ausgestaltung der Altersteilzeit sowie zur Prozessvereinbarung. Am 27.2. fanden die Tarifverhandlungen zu diesem Schlichtungsspruch statt, die zu kleineren Änderungen führten und noch am selben Tag erfolgreich abgeschlossen wurden. Dieses Ergebnis wurde von der Bundestarifkommission mit großer Mehrheit bei 24 Gegenstimmen zur Annahme empfohlen. Wie bereits in den vergangenen Jahren führten die Gewerkschaften eine Mitgliederbefragung durch. Bei ver.di sprachen sich bundesweit 75,4 % der teilnehmenden Mitglieder für eine Annahme der Tarifeinigung aus. Bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stimmten sogar 82,8 % der befragten Mitglieder für den Abschluss.
Nach Darstellung von ver.di beliefen sich die mit dem Tarifabschluss erzielten Verbesserungen auf ein Volumen von 3,5 %. In der grundsätzlich positiven Bewertung des Abschlusses räumten die Gewerkschaften aber auch ein, dass sie "einige Kröten schlucken" mussten (Tarifbewegung extra 04/10). Was den Entgeltbereich betrifft, hob ver.di hervor, dass für 2010 und 2011 die erwartete Preissteigerung ausgeglichen werde, allerdings habe ver.di sich mit der sozialen Komponente nicht durchsetzen können. Die Steigerung beim Leistungsentgelt sei ein saurer Apfel, hier sei lediglich das Schlimmste verhindert worden. Die Regelung zur Übernahme der Ausgebildeten sei ein erster Schritt, der nicht zufrieden stellend sei.
Aus Sicht von Bundesinnenminister de Maizière handelte es sich um einen "verantwortbaren Gesamtkompromiss", er kündigte eine zeitgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten des Bundes an. Nach Auffassung der kommunalen Arbeitgeber war der Abschluss "gerade noch tragbar" (VKA Presseinformation vom 27.9.2010). Als positiv hoben sie neben der Vereinbarung zur Leistungsvergütung die lange Laufzeit von 26 Monaten hervor, die den Kommunen Planungssicherheit gebe.
[1] Neben ver.di sind aus dem Kreis der DGB-Gewerkschaften die GEW, die GdP und die IG BAU vertreten. Hinzu kommt die dbb Tarifunion aus dem Deutschen Beamtenbund, die seit einigen Jahren gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften verhandelt.
Quelle: WSI Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2010 - Stand Juli 2010