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WSI-Mitteilungen: Ihr Kontakt zur Redaktion

E-mail, Telefon und Postanschrift

Dr. Claudia Czingon (Redaktionsleitung)
claudia-czingon [at] boeckler.de
+49 211 7778 103

Dr. Neva Löw (Wiss. Redakteurin)
neva-loew [at] boeckler.de
+49 211 7778 104

Nadine Goertz (Redaktionsassistentin)
nadine-goertz [at] boeckler.de
+49 211 7778 156

Postanschrift:
Redaktion WSI-Mitteilungen
WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
Institut der Hans-Böckler-Stiftung
Georg-Glock-Str. 18
40474 Düsseldorf

Bitte senden Sie Ihr Manuskriptangebot/Ihr Buchbesprechungsangebot an die Redaktionsleitung:
claudia-czingon [at] boeckler.de

Das eingereichte Manuskript darf im deutschsprachigen Raum weder veröffentlicht sein noch einer anderen Zeitschrift gleichzeitig angeboten werden. Auch sind Originalbeiträge erwünscht.

Urheber- und Verlagsrechte

Die Zeitschrift „WSI Mitteilungen“ sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Nomos Verlags. 

1. Rechtseinräumung

Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt die Autorin/der Autor dem Verlag an ihrem/seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elek­tro­nischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Die vorge­nannten Rechte sind, soweit bei der veröffentlichenden Publikation Autorenhonorare gezahlt werden, mit der vereinbarten einmaligen Pauschalzahlung sämtlich abgegolten. 

2. Gesetzliche Vergütung (VG Wort)

Autor/Autorin und Verlag gehen von einer gemeinsamen Rechtewahrnehmung durch die VG WORT aus, wie sie durch das Gesetz vom 20.12.2016 in § 27a Verwertungsgesellschaftengesetz ermöglicht wurde. Voraussetzung einer gemeinsamen Rechtewahrnehmung ist nach heutiger Gesetzeslage, dass der Autor/die Autorin gegenüber der VG WORT bei der Anmeldung des Zeitschriftenbeitrags der Beteiligung des Verlages zustimmt. 

3. Zweitverwertungsrecht

Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht der Autorin/des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt: Nach Ablauf eines Jahres kann die Autorin/der Autor anderen Verlagen eine einfache Abdruck­genehmigung erteilen; das Recht an der elektronischen Version verbleibt beim Verlag. 

4. Recht zur Selbst-Archivierung und „Green Publishing“

Der Nomos Verlag ist ein „grüner Verlag“. Die Details zum Recht auf Selbst-Archivierung auf der eigenen Internetseite oder der Internet-Seite derjenigen Institution, an der die Au­to­rin/der Autor beschäftigt ist, ergeben sich aus der SHERPA/RoMEO-Liste. Nach Ablauf von 24 Monaten nach Erscheinen einer Heftausgabe der WSI-Mitteilungen veröffentlicht der Nomos Verlag die jeweilige Heftausgabe frei zugänglich (Open Access) in der Nomos eLibrary (www.nomos-elibrary.de).


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