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Tarifrunde 2024: Aktueller Überblick

Die DGB-Gewerkschaften verhandeln 2024 neue Vergütungstarifverträge für knapp zwölf Millionen Beschäftigte. Mehr zu den Verhandlungen in den einzelnen Bereichen auf dieser Seite.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2024 für knapp zwölf Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. Wann in welchem Bereich verhandelt wird, zeigt der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI. Alle Forderungen und Abschlüsse der Tarifrunde 2024 für wichtige Branchen hier auf einen Blick (pdf).

Ver.di Mitglieder im privaten Bankgewerbe konnten bis zum 22.03. an einer Umfrage zur Erhebung der Forderungen teilnehmen. Auf dieser Basis beschloss ver.di die Forderungen für die diesjährige Tarifrunde. Gefordert wird eine Erhöhung der Entgelte um 12.5 %, mind. jedoch 500 €/Monat, Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 €/Monat in allen Ausbildungsjahren, jeweils mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Der aktuell gültige Entgelttarifvertrag läuft Ende Mai aus. Ver.di möchte auch erste Verhandlungen zum Thema „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ aufnehmen.

In der 1. Verhandlungsrunde am 06.06. wiesen die Arbeitgeber die Forderungen als zu hoch zurück, brachten aber lt. ver.di keine eigenen konkreten Vorschläge ein. Der ver.di Verhandlungsführer erklärte, dass der Kaufkraftverlust für die Beschäftigten aufgefangen werden müsse und bis zur 2. Verhandlung zu ersten Aktionen und Warnstreiks aufgerufen werde. 

Die Arbeitgeber legten in der 2. Verhandlungsrunde am 17.06. ein erstes Angebot vor. Es sah nach 4 Nullmonaten (Juni bis September) eine Erhöhung von 4,5 % ab 01.10., eine Stufenerhöhung von 2,5 % ab 01.10.25 sowie eine weitere Stufenerhöhung von 1,5 % ab 01.10.26 mit einer Laufzeit von 36 Monaten bis 31.05.27 vor.
Ver.di wies dieses Angebot als zu niedrig zurück, die lange Laufzeit sei zudem inakzeptabel. Um in der 3. Verhandlungsrunde am 03.07. ein abschlussfähiges Angebot von den Arbeitgebern zu bekommen, will ver.di die Streikaktivitäten ausweiten. 

500 €/Monat Erhöhung für alle Gruppen mit einer Laufzeit von 12 Monaten fordert die IG BAU für die Beschäftigten im Bauhauptwerbe. Laut IG BAU wird ein Festbetrag gefordert, damit die unteren Lohn-/Gehaltsgruppen stärker profitieren. Rund 2/3 der Beschäftigten seien in den unteren Gruppen. Die Schere zu den oberen Gruppen öffne sich immer mehr, es müsse eine Annäherung der Löhne und Gehälter zu diesen geben. Es müsse auch im Sinne der Arbeitgeber sein, die Branche attraktiv zu halten, auch mit höheren Einkommen. Die derzeit gültigen Verträge laufen zum 31.03.24 aus.

In der 1. Verhandlungsrunde am 22.02. legten die Arbeitgeber kein Angebot vor. Laut IG BAU bestritten die Arbeitgeber einen massiven Reallohnverlust, der in der Spitze seit dem letzten Abschluss bei 10,4 % gelegen habe. 

In der 2. Verhandlungsrunde am 05.03. legten die Arbeitgeber ein Angebot vor, welches die IG BAU zurückwies. Es sah eine Erhöhung von 3,0 % für die ersten 12 Monate und eine Stufenerhöhung von 3,0 % für die nächsten 12 Monate vor. Des Weiteren schlugen die Arbeitgeber vor, Leiharbeit im Bauhauptgewerbe und baunahen Branchen einzuführen. Dies lehnt die IB BAU strikt ab. Die IG BAU bezeichnet dieses Angebot als respektlos gegenüber den Beschäftigten und fordert die Arbeitgeber auf, in der 3. Verhandlungsrunde ein deutlich verbessertes Angebot vorzulegen.  

Die Tarifverhandlungen wurden am 09.04. in der 3. Verhandlungsrunde von der IG BAU für gescheitert erklärt, da die Arbeitgeber lt. IG BAU wiederum kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegten. Sie boten 2 Erhöhungen von
3,3/3,2 % in 2024/2025 mit einer Laufzeit von 24 Monaten an. Diese Erhöhungen glichen die immens gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren nicht aus. 
Die Verhandlungsrunde wurde bundesweit von vielen Beschäftigten im Rahmen einer aktiven und kämpferischen Mittagspause begleitet.
Nun wird die Schlichtung angerufen und Streiks wären damit erst nach einer gescheiterten Schlichtung möglich.

Am 18.04. begann die Schlichtung, am 19.04. legte der Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, einen Schlichterspruch vor. Dieser sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 01.05. um 250 €/Monat sowie eine Stufenerhöhung von 4,15/4,95 % West/Ost ab 01.04.25 vor, bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30.04.26. Die Verhandlungskommission der IG BAU hat dem Vorschlag zugestimmt und wird der Bundestarifkommission die Annahme empfehlen. Der Schlichterspruch sähe nicht das vor, was sich die IG BAU ursprünglich vorgestellt habe, aber man gehe nie aus den Verhandlungen mit einem Ergebnis, das den ursprünglichen Forderungen entspräche.
Die Schlichtungskommission der Arbeitgeber lehnte den Schlichterspruch ab. Die entsprechenden Gremien der Arbeitgeberseite sowie die Bundestarifkommission der IG BAU haben jetzt 14 Tage Zeit ihre Zustimmung zu erklären. Sollte von der Arbeitgeberseite keine Zustimmung erfolgen, wird die IG BAU zum Arbeitskampf aufrufen. 
Die Bundestarifkommission der IG BAU hat den Schlichterspruch nach intensiven Diskussionen angenommen. Die Arbeitgeber lehnten den Schlichterspruch am 03.05. ab.
Die IG BAU erklärte daraufhin, dass jetzt bundesweit massiv gestreikt werde. Dies betrifft die Bauindustrie als auch das Baugewerbe. Die Stimmung der Beschäftigten sei „weit unter null“, sie vermissen Respekt und Anerkennung. Die IG BAU stellte klar, dass jetzt nicht für den Schlichterspruch, sondern für die ursprüngliche Forderung gestreikt werde.

Am 08.05. empfehlen die Arbeitgeberverbände des Baugewerbes den Unternehmen in einer gemeinsamen Presseerklärung freiwillige Lohn-
erhöhungen. Sie schlagen Erhöhungen von 5,0/6,0 % West/Ost ab 01.05. vor. Die unterste Lohngruppe soll von 12,85 € auf bundeseinheitlich 14,00 € angehoben werden. Die Ausbildungsvergütungen sollen im 1. Ausbildungsjahr auf 1.000 € (gewerbliche Auszubildende), ebenfalls bundeseinheitlich, steigen. Im 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr sind unterschiedliche Erhöhungen vorgesehen.

Die IG BAU erklärte dazu, das sei mit ihr nicht zu machen. Die Arbeitgeber-
empfehlung läge unterhalb des Schlichterspruchs und man stehe nicht für Verhandlungen über Pressemitteilungen bereit. Wenn ein Angebot im Volumen oberhalb des Schlichterspruchs erfolge, sei man zu Verhandlungen bereit. Zu ersten bundesweiten Streiks rief die IG BAU am13. und 14.05. auf. Die IG BAU stellt sich auf einen längeren Arbeitskampf ein und bedauert, dass dies auch an der Gesellschaft nicht spurlos vorbeigehen wird. Denn die Streiks werden Auswirkungen auf die Fertigstellung von Straßen, Brücken und Gebäuden aller Art haben.

In der 3. Warnstreikwoche haben die Tarifvertragsparteien nach einer ersten Sondierung und intensiven Verhandlungen einen Einigungsvorschlag erarbeitet. Er sieht nach einem Nullmonat (April) eine Erhöhung von 1,2/2,2 % West/Ost (Lohngruppe 1 jew. 2,2 %) sowie einen tabellenwirksamen Fest-
betrag von 230 €/Monat
ab 01.05. vor. Ab 01.04.25 folgt eine Stufenerhöhung von 4,2/5,0 West/Ost (Lohngruppe 1 jew. 5,0 %). Eine weitere Stufenerhöhung von 3,9 % im Westen sowie die Anhebung der Löhne und Gehälter Ost auf das Westniveau soll ab 01.04.26 folgen. Damit wäre die Ost-West-Angleichung vollzogen.

Die Ausbildungsvergütungen sollen ab 01.05.24 im 1. Ausbildungsjahr bundeseinheitlich auf 1.080 € steigen. Damit soll die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden. Die weiteren Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls erhöht. Ab 01.04.26 soll dann eine weitere Erhöhung von 3,9 % im Westen sowie auch hier die endgültige Angleichung Ost an das Westniveau folgen. Die Laufzeit wäre jeweils 3 Jahre, bis zum 31.03.27.

Laut IG BAU liege dieses Ergebnis im Volumen oberhalb des Schlichterspruchs, was ja auch ihre Forderung war und wofür gestreikt wurde. 

Die zuständigen Gremien haben nun bis zum 14.06. Zeit diesem Vorschlag zuzustimmen bzw. ihn abzulehnen. Bis dahin werden die Streiks ausgesetzt.

Die Bundestarifkommission der IG BAU stimmte am 05.06. dem Einigungsvorschlag mit großer Mehrheit zu
Am 14.06. sprachen sich auch die Arbeitgeber für die Annahme des Einigungsvorschlages aus. Somit können die Tarifverträge rückwirkend zum 01.04. in Kraft treten. 

Die am 30.01.24 vom Hauptvorstand der IG BCE einstimmig beschlossene Forderungsempfehlung für die diesjährige Tarifrunde der Beschäftigten in der Chemischen Industrie liegt bei einer Erhöhung der Entgelte von 6,0 bis 7,0 %, mehr tariflichem Schutz für Gewerkschaftsmitglieder sowie einer Modernisierung des Bundesentgelttarifvertrages. Die Entgelttarifverträge laufen zum 30.06.24 aus, damit endet auch die Friedenspflicht.

Nach den Forderungsdiskussionen in den Betrieben wurde die endgültige Forderung durch die Bundestarifkommission der IG BCE, am 10.04., beschlossen. Sie beinhaltet eine Anhebung der Entgelte um 7,0 %, eine Besserstellung und Wertschätzung von Mitgliedern sowie die ebenfalls in der Empfehlung ausgesprochene Modernisierung des Bundesentgelttarifvertrages nach einem von der IG BCE entwickelten 8-Punkte-Plan. Dieser soll u.a. gewährleisten, dass zukünftig veränderte Tätigkeiten, Anforderungen und Qualifikationen im Entgeltgruppenkatalog aufgenommen werden und für mehr Fairness, bessere Entwicklungsmöglichkeiten und weniger Bürokratie sorgen.

Im April und Mai fanden die ersten Verhandlungen in den Regionen statt. Diese endeten ebenso ergebnislos wie die erste Verhandlung auf Bundesebene am 14. und 15.05. Die zweite Verhandlungsrunde brachte erneut keine Annäherung, so dass die IG BCE zu bundesweiten Aktionstagen am 18./19.06. aufrief. Tausende Beschäftigte machten sich bei Kundgebungen in den Betrieben für die Forderungen stark und verlangten ein Einlenken der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen.

In der dritten Verhandlungsrunde am 27.06. kam es zu einem Ergebnis. Nach 2 Nullmonaten (Juli und August) steigen die Entgelte um 2,0 % ab 01.09.24 und um weitere 4,85 % ab 01.04.25. Möglichkeit zur Verschiebung der Stufenerhöhung aus wirtschaftlichen Gründen bis zu 3 Monaten möglich. Die Laufzeit beträgt 20 Monate bis zum 28.02.26. Der Bundesentgelttarifvertrag wird schrittweise bis 2030 modernisiert. Für IG BCE Mitglieder gibt es ab 2025 dauerhaft einen Freistellungstag pro Jahr, zusätzlich erhalten langjährige Mitglieder einen zusätzlichen freien Tag bei Jubiläen.

 

Am 11.03.24 fand in Berlin die erste Verhandlung in der Tarifrunde für die Beschäftigten in der Druckindustrie statt. Ver.di ging mit einer Forderung von 12,0 % mehr Lohn und Gehalt in die Verhandlung. Die Arbeitgeber legten kein Angebot vor und die Verhandlung endete ergebnislos.

In der zweiten Verhandlungsrunde am 21.03. legten die Arbeitgeber ein Angebot vor. Laut diesem sollten die Löhne und Gehälter zum 01.06.24 um 2,0 % und zum 01.06.25 um weitere 1,0 % steigen. Die Laufzeit sollte 24 Monate betragen. Die ver.di-Verhandlungskommission wies dieses Angebot als völlig unzureichend zurück, da es massiven Reallohnverlust bedeutet hätte.

Die Friedenspflicht endete am 31.03.24 und seitdem gab es zahlreiche Warnstreiks.

Die dritte Verhandlungsrunde am 16.04. in Berlin brachte keine Bewegung – die Arbeitgeberseite legte kein weiteres Angebot vor und ver.di blieb bei ihrer Forderung. Die Verhandlungen wurden auf die vierte Tarifrunde am 07.05. vertagt, welche ebenfalls ohne Ergebnis endete. Ver.di erhöhte den Druck durch weitere Streiks in den Betrieben.

Die fünfte Verhandlungsrunde am 03.06. brachte abermals keinen Abschluss. Die Forderung der Beschäftigten nach einer deutlichen und dauerhaft wirksamen Erhöhung der Vergütungen konnte nicht erreicht werden.

Am 21.06. konnte ver.di in der sechsten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielen: Nach vier Nullmonaten (März - Juni) steigen die Löhne und Gehälter ab 01.07.24 um 3,9 %. Ab 01.07.25 erfolgt eine weitere Anhebung um 2,0 % und ab 01.03.26 um 1,9 %. Erhöhung der Gehaltsgruppen auf mind. 13 €/Std. Die Laufzeit beträgt 29 Monate und endet am 31.07.2026. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in zwei Schritten um jeweils 6,0 %.

Bis zum Ende der Erklärungsfrist, am 19. Juli 2024, werden die ver.di-Mitglieder befragt und die Tarifkommission entscheidet abschließend über eine Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses.

 

Bisherige Berichterstattung unter Tarifrunde 2023 - Aktueller Überblick

Der letzte Einigungsversuch in 2023 fand am 28.12. in Hamburg statt und endete ohne Ergebnis. Das vorliegende, unveränderte Arbeitgeberangebot bedeutet lt. ver.di für die Beschäftigten einen Reallohnverlust und ist damit nicht abschlussfähig.
Aufgrund des weiter andauernden Tarifkonflikts empfehlen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände ihren tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen die Vergütungen um bis zu 10,0 % anzuheben (Pressemeldung vom 06.03.24). Die freiwillige Erhöhung soll dann mit einem späteren Tarifabschluss verrechnet werden. Für Mitgliedsunternehmen, die bereits im vergangenen Jahr auf Grundlage einer vorhergehenden Verbandsempfehlung die Vergütungen erhöht haben, gilt, dass dann dort nur noch eine Anhebung in Höhe der Differenz zulässig ist.

Nach mehr als 12 Monaten haben sich ver.di und Arbeitgeber am 8. Mai für die Einzelhandelsbeschäftigten in Hamburg auf einen ersten Abschluss verständigen können. Dieser sieht bei einer Laufzeit von 36 Monaten bis zum 30.04.26 eine dreistufige Erhöhung der Vergütungen vor: nach 5 Nullmonaten (Mai - September 2023) 5,3 % ab 01.10.23, 4,7 % Stufenerhöhung ab 01.05.24, 40 €/Mon in allen Gr. zzgl. 1,8 % weitere Stufenerhöhung ab 01.05.25. Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional angehoben. Des Weiterern erhalten die Beschäftigten zum 01.06.24 eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 € (Teilzeit-AN anteilig) und ab Januar 2025 erhöht sich der AG-Beitrag zur Altersvorsorge um 120 € auf 420 €/J. Mit dem Abschluss, so ver.di, werden nun hoffentlich auch die Arbeitgeber in den anderen Tarifgebieten ihre Blockadehaltung aufgeben.
Bei den Verhandlungen am 17.05. in Rheinland-Pfalz konnte ver.di ebenfalls eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielen, analog dem Ergebnis in Hamburg, jedoch abweichend mit einem materiell besseren Ergebnis bei der Inflationsausgleichszahlung für Teilzeitbeschäftigte. Aufgrund dieser Abweichung haben die Arbeitgeber tagsdrauf den Abschluss widerrufen. Ver.di vermutet dahinter die Befürchtung der Arbeitgeber der Bundesländer, in denen es noch keinen Abschluss gibt, die materielle Besserstellung aus Rheinland-Pfalz übernehmen zu müssen.
Zwischen dem 21. Mai und dem 12. Juni konnte der Hamburger Abschluss in weiteren Tarifgebieten übernommen werden, u. a. in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

Die nächsten Verhandlungstermine, u. a.: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen (alle am 28.06.), Berlin, Brandenburg (beide am 03.07.).

Die ver.di-Tarifkommission hat am 08.01. auf Basis u. a. der Mitgliederbefragung die Forderung für die Beschäftigten der Energiewirtschaft NRW (GWE-Bereich) beschlossen. Erhöhung der Entgelte/ Ausbildungsvergütungen um 13,5 %, mind. jedoch 550 €/Monat bzw. 275 €/Monat in allen Ausbildungsjahren mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag läuft Ende Januar aus. Weiterhin wird eine ver.di-Mitgliedervorteilsregelung sowie die Wahlmöglichkeit zwischen einer Vergütungserhöhung und Reduzierung der Arbeitszeit gefordert. Als Verhandlungstermine wurden der 02./13.und 26.02. vereinbart. 

In der 2. Verhandlungsrunde am 13.02. konnte eine Einigung erzielt werden. Erhöhung von 6,5 % ab 01.02, 3,7 % Stufenerhöhung ab 01.01.25, Laufzeit 23 Monate bis 31.12.25. Die Ausbildungsvergütungen werden um 3.0 % in allen Ausbildungsjahren erhöht. Ver.di wird nun in einer Mitgliederbefragung über die Annahme/Ablehnung entscheiden lassen.

73 % der ver.di-Mitglieder stimmten für die Annahme des Ergebnisses

 

Gebäudereinigerhandwerk, 489.300 Arb., (IG BAU)

Die Bundestarifkommission der IG BAU hatte Ende April ihre Forderung für die folgenden Tarifverhandlungen vorgestellt. Demnach soll der Lohn in allen Lohngruppen um 3,00 €/Std. erhöht werden, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Weiterhin soll es ein 13. Monatsgehalt für alle Gewerkschaftsmitglieder geben. Der derzeit gültige Lohn-TV ist kündbar zum 31.12.2024.

Die 1. Verhandlungsrunde am 18.06. endete ergebnislos. „Maßlos, unverschämt und realitätsfern“ seien die Forderungen, so die Arbeitgeberseite, die vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertreten wurde. Die Inflation normalisiere sich und die Auftragslage für Reinigungsdienstleistungen sei merklich zurückhaltend. Im Gegenzug argumentierte die IG BAU, die Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks hätten bis dato im Vergleich zu anderen Branchen keine Inflationsausgleichsprämie erhalten und rund 500.000 Beschäftigte, vorwiegend Frauen, erhielten lediglich den Branchenmindestlohn von 13,50 €. Der 2. Verhandlungstermin ist für Mitte September vorgesehen. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Bisherige Berichterstattung unter Tarifrunde 2023 - Aktueller Überblick

Der letzte Einigungsversuch in 2023 fand am 01.12. in Nordrhein-Westfalen statt, wo die Arbeitgeberseite in Sondierungen eine Erhöhung von 7% ab Dezember 2023 plus eine Inflationsausgleichsprämie von 1000 € unterbreitet hatten. Für Mai 2024 wäre dann noch eine Erhöhung von 3,1% und eine Inflationsausgleichsprämie von 200 € angedacht. Die Gewerkschaft lehnt dies ebenfalls ab und die Arbeitgeberseite brach die Gespräche in den anderen Bundesländern vorerst ab.

Trotz langer Gesprächspause erbrachte die neunte Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen (25.01.) keinen fortschrittlichen Durchbruch. Das Angebot blieb dasselbe, welches die Gewerkschaft erneut ablehnte.

Seitdem führte die Gewerkschaft bundesweit regelmäßige Streikaktionen durch, die die Arbeitgeberseite wieder zurück an den Verhandlungstisch führen sollen.

In Bayern fand am 22.03.24 die zehnte Verhandlungsrunde statt. Erneut lehnte die Arbeitgeberseite mögliche Lösungsvorschläge ab und beharrte weiterhin auf dessen Angebot vom Juli 2023. Die Gewerkschaft weitete die Streikwelle daraufhin aus.

Auf Grund des andauernden Tarifkonfliktes haben diverse Arbeitgeber die Vergütungen bis zu 10,0 % angehoben. Dabei handelte es sich um eine freiwillige Erhöhung, die mit einem künftigen Abschluss verrechnet wird.

Ein weiterer Einigungsversuch für den Groß- und Außenhandel in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (6. Verhandlungsrunde) endete am 30.04. ohne einen Abschluss.

Nach dreimonatiger Pause ging die Tarifverhandlung in Bayern (14.6.) mit der elften Runde zu Ende. Beide Parteien schienen gesprächsbereit, jedoch ergab dieser Termin noch keine Einigung. Die Verhandlungen wurden am 18.6.24 fortgesetzt werden.

Seit mehr als 12 Monate haben die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel auf einen Tarifabschluss gewartet. Am 18.06. wurde in Bayern der erste Abschluss erzielt. Dieser sieht bei einer Laufzeit von 36 Monaten bis zum 30.04.26 eine dreistufige Erhöhung der Vergütung vor:
nach 5 Nullmonaten (Mai – September 2023) 5,1 % ab 01.10.23, 5,0 % Stufenerhöhung ab 01.05.24, 2,0 % weitere Stufenerhöhung ab 01.05.25. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in jedem Jahr und Ausbildungsjahr um 60 €. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 € (Teilzeit-AN anteilig), die bis spätestens zum 30.09.24 ausgezahlt wird. Ab Mai 2025 erhöht sich der AG-Beitrag zur Altersvorsorge um 480 € auf 636 €/J. Mit dem Abschluss, so ver.di, werden nun hoffentlich auch die Arbeitgeber in den anderen Tarifgebieten ihre Blockadehaltung aufgeben.

Am 01.07.24 haben die Vertragsparteien in Nordrhein-Westfalen und Thüringen den bayrischen Tarifabschluss übernommen, der drei Stufenerhöhungen vorsieht. Die Laufzeit beträgt 36 Monate und ist zum 30.04.2026 kündbar.

In diesem Jahr hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, wobei der Einstiegslohn für Fachkräfte mindestens 3.000 €/Mon. betragen und alle anderen Tarifgruppen entsprechend prozentual steigen sollen. Ebenfalls soll die Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsjahr zwischen 150 und 200 €/Mon. steigen.

Am ersten Verhandlungstermin in Sachsen (07.02.) wurde Seitens des Arbeitgeberverbandes kein Angebot vorgelegt. Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 06.03.2024 in Leipzig angesetzt.

Seitens der Arbeitgeberverbände wurde in Sachsen (06.03.) ein Angebot am zweiten Verhandlungstermin vorgelegt, welches von der Gewerkschaft klar abgelehnt wurde. Dieses sah eine Erhöhung von 3% zum 01.06.24, weitere 4% jeweils zum 01.07.25 und 01.07.26 vor. Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages sollte 40 Monate betragen.

In Bayern (13.05.) wurde bereits kurz nach Beginn der ersten Verhandlungsrunde die Gespräche vorerst abgebrochen. Gründe dafür waren unter anderem die seitens DEHOGA gewünschte längere Laufzeit und die geforderte Lohnerhöhung von 14,5 % seitens der Gewerkschaft NGG, die als unverhandelbar zurückgewiesen wurde. Die Gewerkschaft bereite sich nun auf Aktionen bis hin zu Warnstreiks vor. Sobald eine verhandelbare Forderung vorläge, wäre der DEHOGA bereit an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Die NGG hat für die Beschäftigten in Sachsen in der dritten Verhandlungsrunde am 14.06. einen Tarifabschluss erzielt. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.12.2026 wurde unter anderem eine dreistufige Erhöhung abgeschlossen. Nach 5 Nullmonaten (Januar bis Mai) 7,0 % ab 01.06., 5,0 % ab 01.06.2025 und weitere 5,0 % ab 01.06.2026. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50/25/30 €/Mon. ab 01.06./01.06.2025/01.06.2026 in allen Ausbildungsjahren. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten für das Jahr 2024 einmalig zwei Urlaubstage.

Am 31.03. endet die Laufzeit der Entgelttarifverträge für die Beschäftigten in der Leiharbeit. Bereits am 15.12.23 fand die erste Tarifverhandlung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) für die neu auszuhandelnden Entgelte statt. Der GVP legte kein Angebot vor, mit Hinweis auf die derzeitig und zukünftig wirtschaftlich schlechte Situation. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert ab dem 01.04. eine Erhöhung von 8,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Am 29.01. fand die 2.Tarifverhandlung statt, in der der GVP folgendes Angebot machte: Erhöhung der Entgelte ab 1. Januar 2025 um 3,3 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende März 2026. Dies wiesen die 
Gewerkschaftsvertreter:innen als inakzeptables Angebot zurück, worauf die GVP einräumte, dass eine Erhöhung in 2024 nicht ausgeschlossen sei und sie sich einen Abschluss vorstellen könne, bei dem der Abstand zum Mindestlohn erhöht werden würde. 

Am 29.02. startete der Auftakt zur 3. Tarifverhandlung und führte am  01.03. zu folgendem Ergebnis: nach 6 Nullmonaten (April - September) gibt es eine Entgelterhöhung ab 1.10. von  3,7 %, gefolgt von einer Stufenerhöhung ab März 2025 von 3,8 %, jeweils im Durchschnitt. Die Laufzeit beträgt 18 Monate bis zum 30.09.25. Die Jahressonderzahlungen werden ab dem 01.01.24 und auch zukünftig tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppe 4 angepasst. Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 19.03.

Die am 17. Juni vom IG Metall-Vorstand beschlossene Forderungsempfehlung  für die weitere Diskussion in den regionalen Tarifkommissionen lautet: Erhöhung der Vergütungen um 7,0 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten, 170 Euro mehr für Auszubildende und dual Studierende sowie eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen. Des Weiteren soll eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Anspruchsmöglichkeiten  für die tarifliche Freistellungszeit erreicht werden. Die regionalen Tarifkommissionen folgten in ihrem Forderungsbeschluss am 21. Juni der Vorstandsempfehlung. Am 8./9. Juli wird der IG Metall-Vorstand die endgültigen Forderungen für die Tarifrunde beschließen. Die Verhandlungen starten im September, die Friedenspflicht endet am 28. Oktober.

Vereinbarte Verhandlungstermine: Bayern, Sachsen (beide am 11.09.), Thüringen (12.09.), Mittelgruppe, Berlin/Brandenburg (beide am 13.09.), Küste (16.09.).

Mit dem Ziel der Modernisierung der Manteltarifverträge zur Steigerung der Attraktivität der Branche sowie zur Entlastung der Beschäftigten durch verbesserte Arbeitsbedingungen ging ver.di am 06 .12 .23 in die erste Verhandlungsrunde. Die Forderungen umfassen eine Erhöhung des Urlaubsgeldes (auf 100 % eines ME) und der Urlaubsdauer (um 3 AT) sowie die Überarbeitung der Bestimmungen für Mehr-, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausweitung des Anspruchs und Erhöhung der Zuschläge). Die Verhandlung endete ergebnislos. Ver.di zeigte sich vom Angebot der Arbeitgeber enttäuscht und rief am 07 .12 .23 zu ersten Warnstreiks auf.

Aufgrund der zähen Terminfindung seitens der Arbeitgeber zur Fortsetzung der Verhandlungen, kündigte ver.di Ende Januar 2024 an, die Warnstreiks auszuweiten, um die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Dies gelang mit der 2. Verhandlungsrunde am 15.02.24, die ebenfalls ergebnislos verlief, da die Arbeitgeber lediglich ein marginal verbessertes Angebot vorlegten. Das Angebot umfasste lt. ver.di eine leichte Anhebung des Urlaubsgeldes. Zu allen weiteren Forderungen gab es kein Angebot.

In der 3. Verhandlungsrunde am 19.03., in der es ebenfalls zu keiner Einigung kam, ging es erstmals auch um die Erhöhung der Vergütungen, um die realen, inflationsbedingten Einkommensverluste der Beschäftigten auszugleichen. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag lief am 30.04. aus. Ver.di fordert 15,0  % mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 400 €/Mon., bei einer Laufzeit von 12  Monaten.

Vorbehaltlich einer Erklärungsfrist bis zum 22. Mai kam es mit der 6. Verhandlungsrunde am 30 .04. zu folgender Einigung: nach 5 Nullmonaten (Mai - September) Anhebung der Vergütungen um 5,7  % ab 01.10.24, 4,3 %, mind. aber 120 €/Mon. Stufenerhöhung ab 01.10.25, 4,0 %, mind. 120 €/Mon. weitere Stufenerhöhung ab 01.10.26. Die Laufzeit beträgt 34 Monate bis zum 28.02.27. Des Weiteren umfasst die Einigung Verbesserungen beim Urlaubsgeld, der Urlaubsdauer sowie bei den Zuschlägen: das Urlaubsgeld wird bis 2028 stufenweise erhöht, bis 100 % der Vergütung der Lohngruppe 3 (1 . Berufsjahr) erreicht sind, bereits in 2024 steigt es einheitlich auf 1.000 €; die Urlaubsstaffel wird ab 2025 auf 28/29/30 Tage im 1./2./7. Jahr der Betriebszugehörigkeit angehoben; Teilzeitbeschäftigte haben zukünftig bei Überschreitung der individuellen Arbeitszeit ebenfalls einen Anspruch auf den Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 %; der Nachtarbeitszuschlag wird ab 2025 auf den Zeitraum 22  -  6 Uhr ausgeweitet; Anhebung der Zuschläge für Sonntagsarbeit ab 2026 auf 75 % und der Feiertagsarbeit ab 2027 auf 125 %.

Für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie stellt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten wie auch im letzten Jahr eine bundesweite Forderung auf. Dabei wird eine Erhöhung um 9,9 %, jedoch mindestens 360 €/Mon. für alle Entgeltgruppen gefordert. Die Entgelttarifverträge sollen eine Laufzeit von 12 Monaten haben.

Auf Basis einer Beschäftigtenbefragung beschloss die IG Metall für die Textilindustrie Ost folgende Forderung für die diesjährige Tarifrunde: Erhöhung der Entgelte um 8,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung von Weihnachts- und Urlaubsgeld auf 100 Prozent, eine Inflationsausgleichsprämie als soziale Komponente, die Fortführung der Altersteilzeitregelung und mehr Geld für die Auszubildenden.

Die erste Verhandlung am 08. Mai ging ergebnislos zu Ende. Das Angebot der Arbeitgeber hätte auf das Jahr gerechnet, lediglich eine Lohnanpassung von 1 % vorgesehen. Die IG Metall lehnte das Angebot ab.

Die zweite Verhandlungsrunde am 22. Mai brachte keine Bewegung. Die Arbeitgeber blieben in ihrem Angebot im Volumen gleich wie bei der ersten Verhandlung Anfang Mai, nur die Reihenfolge war eine andere: 3 % für 2004 und zu Beginn des nächsten Jahres noch einmal 3,3 % sowie ein kleiner Schritt am Ende der Laufzeit. Aus Sicht der IG Metall stellt das keine Kompensation der Inflation dar und auch keinen Schritt in Richtung Angleichung von Ost und West. Die Verhandlung wurde von einer Protestaktion der Beschäftigten begleitet.

Im dritten Verhandlungstermin am 7. Juni kam es zu einer Einigung. Nach einem Nullmonat (Juni) und Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von jeweils 500 € im Juli und August sowie 250 € im September steigen die Entgelte um 5,0 % ab Oktober, gefolgt von drei Stufenerhöhungen von 2,0 % ab März 2025 und jeweils 1,5 % ab Oktober 2025 und Januar 2026. Die Laufzeit beträgt 22 Monate und endet am 31. März 2026. Für 2024, 2025 und 2026 wird das Urlaubsgeld von 720 € auf 730, 765 und 790 € erhöht und die Jahressonderzahlung erhöht sich durch ein Stufenmodell auf bis zu 100 % bis 2029. Der Altersteilzeit-TV wird verlängert, ergänzt um ein flexibles Ausstiegsmodell. Zudem werden die Ausbildungsvergütungen zum Ausbildungsstart 2024 um 120 € angehoben und um weitere 50 € ab 2025. 

Am 21. Juni beschloss die VW-Tarifkommission die Forderungen für die anstehende Tarifrunde 2024. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen die Entgelte um 7,0 % steigen und die Vergütungen für Auszubildende wie auch dual Studierende um 170 Euro/Monat. Des Weiteren soll das Ergebnis eine soziale Komponente zur Besserstellung der unteren Entgeltgruppen enthalten. Die relevanten Vergütungstarifverträge sollen zum 30.09. gekündigt werden; die Friedenspflicht bei VW endet am 30. November.

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