Pfarr, Heide
: Arbeits- und Sozialrecht - Eine bürokratische Beschäftigungsbremse?
In der aktuellen Reformdiskussion sehen sich das Sozialrecht wie auch das Arbeitsrecht der pauschalen Forderung nach Deregulierung und nach Entbürokratisierung ausgesetzt. Diese beiden Begriffe werden aber austauschbar und irreführend verwandt. Das Sozialrecht ist tatsächlich auf erheblichen bürokratischen Aufwand angewiesen, der allerdings im Prinzip unverzichtbar ist. Die Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren, bedürfen hier dringend unterstützender und beratender Dienstleistungen. Grundlegend anders ist die Ausgangslage im Arbeitsrecht, wo es im Wesentlichen um den unmittelbaren Interessenausgleich der betroffenen Arbeitgeber und Beschäftigten geht. Abbau bedeutet hier Deregulierung. Für den gesetzlichen Kündigungsschutz lässt sich klar belegen, dass Deregulierung weder die Anwendungsprobleme nachhaltig verringern noch Beschäftigung schaffen könnte. Das Arbeitsrecht ist allerdings insgesamt schwer zu handhaben, insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben. Hilfreich und empfehlenswert wäre ein effektiver Beratungsservice, der den Unternehmen konkrete und praxisnahe Lösungen kostengünstig zur Verfügung stellt.