Quelle: HBS
WSI-MitteilungenAbsenger, Nadine : Die Reform von Leiharbeit und Werkverträgen: erfreuliche Neuregelungen, aber auch viele Schwächen
WSI-Mitteilungen 1/2017, Seiten 70–73
Zusammenfassung
Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen haben in Deutschland Ausmaße angenommen, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Leiharbeit und Werkverträge zu reformieren. Die Neuregelungen treten zum 1.4.2017 in Kraft. Sie enthalten positive Begrenzungen, gehen letztendlich aber nicht weit genug. Zudem bleiben sie hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und früherer Entwürfe des BMAS zurück. Die neuen Regelungen sind – wie die folgenden Ausführungen zeigen – letztendlich nur bedingt geeignet, Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen zurückzuführen und missbräuchliche Vertragskonstruktionen zu begrenzen.
Abstract
In Germany temporary agency work and the misuse of work contracts have increased to such an extent that the Federal Government felt compelled to initiate reforms in this sector. The readjustments will come into force on April 1, 2017. A number of these new legal limitations are welcome but overall they are not sufficient. Additionally, they fall short of stipulations in the coalition agreement and in former drafts of the Federal Ministry of Labour. The readjustments are only in a limited way appropriate to restoring temporary agency work to its core functions and to limiting abusive contract designs.