Oppolzer, Alfred : Menschengerechte Gestaltung der Arbeit durch Erholzeiten
Erholzeiten (stündliche Kurzpausen von 5-10 Minuten, die zur bezahlten Arbeitszeit gerechnet werden) sind aufgrund gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirksame Maßnahme zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie ermöglichen es, relevante Kriterien menschengerechter Arbeit zu erfüllen (vor allem Schädigungslosigkeit und Erträglichkeit, Beeinträchtigungsfreiheit und Zumutbarkeit). Nie waren Erholzeiten (Kurzpausen) so wertvoll wie heute. Denn seit ihrer Einführung durch Tarifvertrag (1973) haben sich sowohl die Leistungsanforderungen im Betrieb (infolge des technisch-organisatorischen Wandels) als auch die Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten (aufgrund des demografischen Wandels) derart verändert, dass zusätzliche Erholzeiten in besonderer Weise angebracht sind. Über die Einschaltung von Erholzeiten (Kurzpausen) entscheiden letztlich die Tarif- und Betriebsparteien - nicht primär die Wissenschaft oder der Gesetzgeber.