Quelle: HBS
WSI-MitteilungenHinz, Lieselotte : Minijobs im Einzelhandel
Im Einzelhandel sind die Spuren der Deregulierungspolitik und des Fehlens allgemeinverbindlicher Tarifverträge deutlich zu erkennen. Seit einem Jahrzehnt ist eine Absenkung der Standards für Arbeits- und Einkommensbedingungen zu beobachten. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden immer mehr zur Regel. Knapp ein Drittel der 3 Mio. Beschäftigungsverhältnisse im Einzelhandel sind Minijobs, in denen in der Regel ein Niedriglohn gezahlt wird. Minijobs haben deshalb eine besondere Bedeutung: nicht nur als Flexibilisierungsinstrument, sondern auch zur Durchsetzung von Kostensenkungen. Für Minijobs im Handel gelten in der betrieblichen Praxis andere Regeln als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Die Entgelte sind niedriger und eine tarifvertragliche Eingruppierung nach Tätigkeit und Qualifikation findet beim Minijob in der Regel nicht statt.
WSI-Mitteilungen, Seiten 58-60