Quelle: HBS
WSI-MitteilungenLenze, Anne : Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt
Die nach langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum 1.1.2011 rückwirkend in Kraft getretene Reform der Regelbedarfe hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht, ohne an der zentralen Vorgabe der Bundesregierung, die Geldleistungen nicht wesentlich zu erhöhen, etwas ändern zu können. Der Beitrag beschreibt im ersten Teil, wie dieses Ziel erreicht wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben könnte, weil im Zusammenwirken der unterschiedlichen Restriktionen die Regelbedarfe nicht ausreichend sein könnten, um die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Im zweiten Teil des Beitrags werden die Motive ausgeleuchtet, die hinter der Strategie der Bundesregierung stehen, das Niveau der Grundsicherung möglichst niedrig zu halten. Neben offensichtlichen fiskalischen Gründen treten hier politisch-strategische Motive zutage. Die Tatsache, dass selbst einzelne effektive Verbesserungen des Leistungsniveaus nach außen nicht kommuniziert wurden, lässt zudem den Schluss zu, dass verfassungskonforme Regelleistungen derzeit politisch nicht vermittelbar erscheinen. Nimmt man noch die mit Haushaltsbegleitgesetz 2011 gerade bei den Grundsicherungsempfängern realisierten Einsparungen hinzu, so setzt diese Politik sowohl die Umverteilung von unten nach oben fort als auch die Vertiefung der Kluft zwischen West und Ost.
in: WSI-Mitteilungen 10/2011, Seiten 534-540