WSI Verteilungsbericht 2019: Arbeitnehmerentgelte und Gewinne
Download Grafik (png)
Download Daten (xls)
Download Grafik, Daten, Erläuterungen (pdf)
Seit 1991 hatten sich die Arbeiternehmerentgelte und Gewinneinkommen zunächst – bis zum Jahr 2003 – parallel entwickelt, wobei die Arbeitnehmerentgelte meist etwas über den Gewinneinkommen lagen. Danach war ein sprunghafter Anstieg der Unternehmens- und Vermögenseinkommen zu beobachten: Sie schossen zwischen 2003 und 2007 um fast 60 Prozentpunkte in die Höhe. Die Arbeitnehmerentgelte stiegen in demselben Zeitraum lediglich um knapp 6,5 Punkte. Mit dem Einsetzen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde das starke Wachstum der Gewinneinkommen zunächst unterbrochen. Zum Jahr 2009 fielen sie auf das Niveau von 2005 zurück. Nur zwei Jahre später (2011) hatten sie allerdings bereits wieder ihr Vorkrisenniveau erreicht. Die Arbeitnehmerentgelte wuchsen nach 2009 wieder etwas kräftiger als noch zu Beginn des neuen Jahrtausends. Seit 2013 steigen beide Werte gleichermaßen durchschnittlich um etwa 6 Prozentpunkte pro Jahr an und entwickeln sich damit wieder, wie in den 1990er Jahren, parallel. Insgesamt sind die Unternehmens- und Vermögenseinkommen aber seit 1991 mit 106,8Prozentpunkten deutlich stärker angestiegen als die Arbeitnehmerentgelte, die lediglich um 94,9 Punkte zugelegt haben.
Weitere Erläuterungen
Arbeitnehmerentgelte: Die Arbeitnehmerentgelte setzen sich aus den Bruttolöhnen und Bruttogehältern und den Sozialbeiträgen zusammen, die Arbeitnehmer von Arbeitgebern erhalten. Zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen ergeben sie das Volkseinkommen.
Unternehmens- und Vermögenseinkommen: Die Gewinneinkommen umfassen Unternehmensgewinne sowie Vermögenseinkommen. Zu den Vermögenseinkommen zählen Einkommen aus Kapitalvermögen wie etwa Zinsen, aber auch Dividenden oder Ausschüttungen aus Unternehmensbesitz sowie Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung. Zusammen mit den Arbeitnehmerentgelten ergeben sie das Volkseinkommen.
Quellen
Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)