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Serife Erol-Vogel, 17.09.2021: Weiterbildungsoffensive für eine gerechte Transformation der Arbeitswelt

Eine neue Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung, Bildungsteilzeit, Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgelt, flexibles BAföG, mehr Mitbestimmung – Weiterbildung ist Thema in den Programmen zur #btw21.

Die Bewältigung der sozialen und ökologischen Transformation gehört zu den Mammutaufgaben der nächsten Regierung. Mit den Umstrukturierungen auf dem Arbeitsmarkt verändern sich die Anforderungen an die Beschäftigten: Neue Tätigkeitsfelder entstehen, an anderen Stellen gehen Arbeitsplätze verloren. Daher braucht es ein besseres Angebot und einen besseren Umgang mit Weiterbildung und Qualifizierung. Die Relevanz des Themas findet auch in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl ihren Widerhall. Um Weiterbildung fest im Erwachsenenleben zu verankern, haben die Parteien eine breite Palette von Vorschlägen entwickelt: Von einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung, dem Ausbau finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten bis hin zu einem Umbau der Bundesagentur für Arbeit in eine „Bundesagentur für Arbeit und Qualifikation“ ist die Rede. Aber welche Forderungen stecken im Einzelnen dahinter und welche Probleme in der Weiterbildungslandschaft adressieren sie?

Eine neue Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

Angesichts des laufenden Wandels der Arbeitswelt ist es unwahrscheinlich, dass die Ausübung eines einmal erlernten Berufes für alle Beschäftigtengruppen bis zum Rentenalter möglich ist. Sicherlich können sich einige Arbeitnehmer:innen über niedrigschwellige Weiterbildungskurse das nötige Wissen für veränderte Tätigkeitsanforderungen aneignen, z.B. durch das Erlernen eines neuen Softwareprogramms. Andere werden jedoch stärker von Änderungen am Arbeitsplatz oder von Rationalisierungen betroffen sein und eine grundlegende Umqualifizierung benötigen, weil bestimmte Arbeitsprozesse überflüssig werden. So prognostiziert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in einem Beruf mit hohem Ersetzbarkeitspotenzial tätig sind, bei rund 34 Prozent (11,3 Millionen) liegt (Dengler/Matthes 2021). Gleichzeitig entstehen neue Arbeitsplätze. Die Aufgabe lautet also, die Menschen rechtzeitig für veränderte Tätigkeitsprofile und neu entstehende Arbeitsbereiche zu qualifizieren.

Die SPD will eine Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung schaffen, die ein individuelles und präventives Beratungsangebot für Qualifizierung – unabhängig von Betriebsinteressen – sicherstellt. Im Idealfall soll damit ein Ausstieg aus dem Erwerbsleben von vornherein verhindert werden. Zugleich will die SPD die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln. In diesem Kontext ist Weiterbildung am Arbeitsplatz ein bewährtes Konzept, denn Erwerbstätige nehmen deutlich häufiger an Weiterbildung teil (56 Prozent) als Nicht-Erwerbspersonen (29 Prozent) und Arbeitslose (27 Prozent) (Bilger et al. 2017). Es macht also Sinn, Beschäftigte rechtzeitig und schon im Betrieb für zukünftige Tätigkeiten zu qualifizieren.

Eine solche neue Bundesagentur bietet vor allem eine große Chance für Geringqualifizierte, die ein besonders hohes Arbeitslosigkeitsrisiko tragen. Sie üben in der Regel einfache und wenig komplexe Helfertätigkeiten aus, für die im Großteil der Fälle keine Ausbildung nötig ist (Seibert et al. 2021). Daher werden sie auch zukünftig auf der Suche nach einfachen Helfertätigkeiten sein, und Stellen mit höherem Anforderungsniveau kommen für sie als Jobangebot gar nicht in Frage. Aufgrund dieser fehlenden Qualifikationen sind sie deutlich häufiger von Langzeitsarbeitslosigkeit betroffen (Seyda 2019). Wird eine berufliche Umorientierung nötig, müssen sich Geringqualifiziete auf staatliche Förderung verlassen können, da sie bei Arbeitsmarktumbrüchen eher entlassen werden, als Möglichkeiten zur betrieblichen Weiterbildung zu erhalten: Nach den Betriebslogiken werden eben genau diejenigen, die eine Qualifizierung am meisten brauchen, gerade nicht gefördert. Für eine gerechte Verteilung der Weiterbildungschancen unabhängig vom betrieblichen Kosten-Nutzungs-Kalkül ist es notwendig, finanzielle Förderung und fachkompetente Unterstützung denjenigen anzubieten, die sie benötigen. Eine gerechte Transformation der Arbeitswelt braucht daher ein staatlich regulierendes Gegengewicht gegenüber den Betriebslogiken.

Rechtsanspruch auf Weiterbildung, Freistellung und Entgeltsicherung

Im Kontext des Erwerbslebens fordern Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD ein individuelles Recht auf Weiterbildung. Davon können bisher benachteiligte Beschäftigtengruppen profitieren, wie Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder einem geringeren Bildungsniveau (Bilger et al. 2017). Zwar kann ein solcher Rechtsanspruch allein noch keine Wunder bewirken, denn die Beschäftigten brauchen für eine berufliche Umorientierung auch Zeit und für diesen Zeitraum eine soziale Absicherung. Eine vollständige Kostenübernahme, die Anrechnung der Weiterbildungszeit auf die Arbeitszeit sowie finanzielle Belohnung  z.B. mit Gehaltserhöhungen oder Prämien stellen wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung dar (Osiander/Stephan 2018). Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung mit entsprechender finanzieller Absicherung incl. Freistellungsanspruch ist daher ein Erfolg versprechender Ansatz.

Die Linke schlägt eine Bildungsteilzeit vor und fordert dafür eine Fortzahlung von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Zudem soll ein „Weiterqualifizierungsgeld“ eingeführt werden, das anteilig aus einem Branchenfonds von Unternehmen und Arbeitsagentur finanziert wird, auch Qualifizierungsvorhaben für Berufs- und Branchenwechsel unterstützt und 90 Prozent des letzten Gehalts umfassen soll (Die Linke 2021: 59).

Bündnis 90/Die Grünen unterstreichen einen Freistellungsanspruch für abhängig Beschäftigte mit einem Rückkehrrecht zum vorherigen Stundenumfang und wollen ein „Weiterbildungsgeld als soziale Absicherung einführen“ (Bündnis 90/Die Grünen 2021: 153).

Die SPD will ein Modell zur „geförderten Bildungszeit und Bildungsteilzeit“ einführen: „Wer Bildungszeit oder Bildungsteilzeit beantragt, erhält ein Recht, sich von seinem Beruf freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Bildungszeiten werden wir mit einer finanziellen Förderung ausgestalten, die Lohneinbußen während der Weiterbildung oder Umschulung angemessen kompensiert – und zwar lange genug, um anerkannte Abschlüsse zu erwerben. Bei den Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden wir diejenigen unterstützen, die die Mittel nicht oder nicht vollständig aus eigener Tasche aufbringen können.“ (SPD 2021: 31). In welcher Höhe die Kompensation der Lohneinbußen vorgesehen ist, bleibt im Programm ungeklärt.

Um die Hemmnisse der Weiterbildungsbeteiligung abzubauen, sind institutionelle Veränderungen notwendig. Ein Freistellungsanspruch und eine angemessene Kompensation der Lohneinbußen während der Weiterbildung sind daher eine notwendige Bedingung für das Gelingen der Weiterbildung.

Flexibilisierung des BAföG für ein lebensbegleitendes Lernen

Fast alle Parteien – mit Ausnahme der AfD – sind sich einig, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) reformbedürftig ist. Bisher wird eine Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss bzw. bis zum Ende der Regelstudienzeit durch BAföG finanziell unterstützt. Die Förderung erstreckt sich somit lediglich auf die Erstausbildung. Außerdem ist eine Förderung in der Regel nur für diejenigen vorgesehen, die bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§10 BAföG – Altersgrenze). Angesichts des zunehmenden Bedarfs an lebensbegleitendem Lernen ist eine Beschränkung der finanziellen Förderung auf die Erstausbildung nicht mehr zeitgemäß und eine Reform des BAföG somit überfällig (DGB 2021).

Die einzelnen Parteien haben dazu recht unterschiedliche Vorstellungen, die teilweise aber plakativ und in der Gestaltung unkonkret bleiben. Die Unionsparteien wollen das BAföG flexibilisieren und das Aufstiegs-BAföG weiterentwickeln, um „Bildung und Weiterbildung im Lebensverlauf“ zu ermöglichen und den Lebensunterhalt während der Qualifizierungszeiten sicherzustellen. Der Zweck des BAföGs soll künftig um die Förderung einer zweiten Berufsausbildung ergänzt und die bestehenden Altersgrenzen durch Höchstgrenzen ersetzt werden (CDU/CSU 2021: 83). Dabei bleibt jedoch im Parteiprogramm unklar, was genau mit der Flexibilisierung gemeint ist und wie die Höchstgrenzen definiert werden.

Die SPD will die Altersgrenzen aufheben und plädiert für einen Neustart beim BAföG. Im Kern geht es darum, neue berufliche Wege im Erwachsenenalter unabhängig vom Alter zu öffnen. „Alle Erwerbstätigen [sollen sich] im Laufe ihres Erwerbslebens auf eigene Initiative und mit staatlicher Unterstützung unabhängig vom Betrieb weiterbilden oder umschulen können.“ (SPD 2021: 31).

Die Linke will ebenso die Altersgrenzen abschaffen und die Bezugsdauer anpassen an die reale durchschnittliche Studiendauer (Die Linke 2021: 53).

Für die Freien Demokraten steht ein „Midlife-BAföG“ von bis zu 1.000 Euro im Jahr im Fokus. Darüber hinaus setzt sich die FDP für ein persönliches Freiraumkonto ein, welches unabhängig vom Arbeitgeber das steuer- und abgabenfreie Ansparen für Weiterbildungsangebote und Bildungsauszeiten ermöglichen soll (FDP 2021: 16). Unklar bleibt an der Stelle allerdings, ob sich das persönliche Freiraumkonto auf das Sparen von Geld oder von (Arbeits-)Zeit bezieht.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für die Einführung eines „Weiterbildungs-BAföGs“ ein, welches eine altersunabhängige Finanzierung für all diejenigen sichern soll, die sich beruflich entwickeln oder neu orientieren möchten. Dadurch wollen die Grünen eine soziale Absicherung für arbeitsmarktbedingte Weiterbildung und Qualifizierung anbieten.

Abgesehen von der Abschaffung der Altersgrenze des BAföGs (SPD, Grüne, Linke) bleiben die Reformvorschläge der Parteien plakativ und unklar. Die Bildungsfinanzierung in Deutschland ist stark zersplittert und bildet somit keine gute Grundlage für eine Finanzierung des lebensbegleitenden Lernens. Die Leistungen müssen an vielen Stellen aufeinander abgestimmt werden (so z.B., ob Weiterbildungsmaßnahmen über die Arbeitslosenversicherung oder das Erwachsenen-BAföG finanziert werden). In der kommenden Legislaturperiode müssen die Lücken in der aktuellen Förder- und Finanzierungslandschaft des lebenslangen Lernens identifiziert und konzeptionell geschlossen werden (vgl. DGB 2021).

Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte

Die Betriebsräte sollten – im Idealfall – die technologischen Entwicklungen in den Betrieben mitbegleiten, die daraus entstehenden qualifikatorischen Anforderungen erkennen und dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Beschäftigtengruppen rechtzeitig umqualifiziert werden. Dafür brauchen sie allerdings erzwingbare Mitbestimmungsrechte bezüglich der Personal- und Qualifizierungsplanung.

Lediglich Linke und SPD setzen sich für ein erweitertes Mitbestimmungs- und Initiativrecht für die Betriebsräte bezüglich Qualifizierung und Transformation ein: „Betriebsräte brauchen ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Initiativrecht für betriebliche Aus-, Weiter-, und Fortbildung und bei der Neuausrichtung der Unternehmen“ (Die Linke 2021: 19). Die SPD spricht hier von „echten Mitbestimmungsrechten“ bei Beschäftigtensicherung und Betriebsänderungen, beim Einsatz neuer Technologien und Arbeitsweisen wie Künstlicher Intelligenz (KI), bei der Personalbemessung und bei der betrieblichen Weiterbildung als einer zentralen Voraussetzung für einen gelungenen Wandel (SPD 2021: 29).

Tatsächlich können Betriebsräte eine entscheidende Stellschraube sein. Sie können neue Weiterbildungsthemen vorschlagen, sich für mehr Qualifizierung von benachteiligten Beschäftigtengruppen engagieren und Vorschläge für die Finanzierung der Maßnahmen unterbreiten. Mit einem erzwingbaren Mitbestimmungs- und Initiativrecht haben sie eine wirkungsvollere Chance, die ungleichen Zugangschancen der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen auszugleichen (Erol et al. 2021).

Zusammenfassung

Die (wachsende) Bedeutung von Weiterbildung für die Erwerbsbiografien kommt in den Parteiprogrammen insgesamt zum Tragen. Der Wille vieler Parteien ist erkennbar, aber die Ideen sind teilweise noch unkonkret. Der  Transformationsprozess kann zu neuen sozialen Ungleichheiten führen oder auch alte Ungleichheiten weiter verstärken. Daher sollten schon jetzt alle Maßnahmen getroffen werden, um die bestehende Selektivität des Bildungssystems in Deutschland zu reduzieren. Jede:r sollte die Chance auf einen Neustart haben – ohne mit existenziellen Sorgen kämpfen zu müssen.

Die oben dargestellten Ziele und Vorhaben der Parteien illustrieren differierende Schwerpunkte und Forderungen, die die Relevanz des Themas widerspiegeln. Die AfD ist in diesem Kontext die einzige Partei, die keine substanziellen Aussagen zum Thema Qualifizierung formuliert. Aber die Möglichkeit zur Qualifizierung entscheidet über die Zukunft. Eine selbstbestimmte und finanziell unterstützte Qualifizierung für alle zu fördern ist die einzige Chance, die soziale Transformation – gerecht – zu bewältigen.

Ein großes Defizit ist, dass die Themen Anerkennung und Übertragbarkeit ausländischer Qualifikationen kaum in den Parteiprogrammen vorkommen oder die Aussagen dazu plakativ bleiben. Mit besserer Anerkennung wäre bereits ein Teil des Problems erkannt und bewältigt.

Außerdem gehen die Parteien auch kaum auf den Bedarf an gezielter Weiterbildungsberatung ein. Um mit den Angeboten im Weiterbildungsdschungel zurechtzukommen und passende Maßnahmen auswählen zu können, benötigen viele Menschen kompetente Unterstützung. Das ist besonders für weiterbildungsferne Beschäftigtengruppen nötig, da lückenhafte Informationen über Weiterbildungsangebote und deren Ziele eher zu Ablehnung führt (Osiander/Stephan 2018). Neben der bestehenden Weiterbildungsberatung der BA könnte ein solches Angebot auch in den Betrieben integriert werden. Betriebliche Weiterbildungsmentoren wie z.B. Betriebs- und Personalräte oder gewerkschaftliche Vertrauensleute sind vor Ort und haben einen priviligierten Zugang zum Wissen über betriebliche Veränderungen wie neue Arbeitsprozesse und Organisationsstrukturen. Sie können daher frühzeitig einen betrieblichen Qualifikationsbedarf erkennen und auf den Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten abstimmen. Sowohl die gesetzliche Verankerung der betrieblichen Weiterbildungsmentoren als auch die zeitliche Freistellung von Betriebsräten für Fragen der Weiterbildung könnten eine gerechte Verteilung der Weiterbildungschancen unterstützen.

Unabhängig davon, wer die Verantwortung nach der Wahl tragen wird: Die zukünftige Regierung muss sich bewusst sein, dass die Zukunftschancen der Menschen im Zuge der Transformation der Arbeit gravierend von ihren Weiterbildungschancen beeinflusst werden, und entsprechend handeln.

 

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Die Beiträge der Serie:

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Minijobs, Midijobs, Mindestlohn. Reformvorschläge der Parteien für den Niedriglohnsektor

Florian Blank (08.09.2021)
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Magdalena Polloczek und Torben Schwuchow, 22.09.2021
Aufbruch oder Verwaltung des Status quo? Arbeitsmarktpolitik #BTW21

 

Autorin

Serife Erol Vogel ist Sozialwissenschaftlerin mit Schwerpunkt Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation und seit 2018 am WSI. Ihre Dissertation widmet sich der Rolle der Arbeitsorientierungen bei der Erklärung des Weiterbildungsverhaltens der Beschäftigten.

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