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Fakten zur Mitbestimmung in Deutschland Betriebsrätebefragung

Betriebsrätebefragung: Service

Fragen und Antworten zu Ansprechpartnern, inhaltlichen und methodischen Aspekten der Betriebsrätebefragung

Ansprechpartner

Die Konzeption der Befragungen, ihre Umsetzung sowie die Datenauswertung und Aufbereitung der Ergebnisse liegt in den Händen des WSI. Wolfram Brehmer und Helge Emmler sind die Ansprechpartner für alle Fragen zu Erhebung, Analyse und Datenzugang.

Fragen und Antworten

Wie groß ist Ihre Stichprobe?
In der aktuellen Befragung 2021 werden über 4.000 Betriebs- und Personalräte befragt.

Wie viele Betriebs- bzw. Personalräte werden pro Betrieb bzw. Dienststelle befragt? 
Eine bzw. einer. Diese(r) antwortet stellvertretend für sein Gremium.

Wie wird die zu befragende Person ermittelt?
Wir streben das Gespräch mit der bzw. dem Vorsitzenden an. Ist dies nicht möglich, wird die bzw. der stellvertretende Vorsitzende kontaktiert. Ist auch dies nicht möglich, kann ein weiteres Gremienmitglied das Gespräch führen. In der Erhebung 2015 wurde in 86% aller Fälle die bzw. der Vorsitzende befragt.

Wann fanden Betriebsrätebefragungen statt?
Die jüngste abgeschlossene Befragung fand im Frühjahr 2019 statt. Die aktuelle Befragung läuft ab Mai 2021.

Werden auch Personalräte befragt?
In den Jahren 2007 bis 2019 wurden ausschließlich Betriebsräte befragt. Ab 2021 werden auch wieder Personalräte befragt.

Wie werden die Betriebs- und Personalräte befragt?
Ursprünglich als schriftliche Befragung ins Leben gerufen, finden die Betriebsrätebefragungen seit 2005 als computergestützte Telefoninterviews (CATI) statt.

Wer befragt die Betriebs- und Personalräte?
Die Betriebs- und Personalräte werden vom uzbonn im Auftrag des WSI befragt.

Auf welche Grundgesamtheit erstrecken sich die Befragungen?
Alle Betriebe und Dienststellen mit Betriebs- oder Personalrat und mindestens 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Ist die Befragung repräsentativ?
Durch die Zufallsziehung von Betrieben, ausreichender Feldzeit und anschließender Gewichtung versuchen wir zu gewährleisten, dass unsere Ergebnisse für unsere Grundgesamtheit so repräsentativ wie möglich sind.

Ist die Befragung ein Panel?
Ja, seit 2015 wurden dieselben Betriebsräte in Wiederholungsbefragungen befragt. Im Jahr 2021 gab es eine „Auffrischungsstichprobe“, bei der auch Personalräte berücksichtigt wurden.

Woher wissen Sie, ob es in einem Betrieb einen Betriebsrat gibt?
Das wissen wir zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung leider nicht. Alle aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezogenen Betriebe müssen angerufen werden. In diesem Kontaktgespräch wird ermittelt, ob es einen Betriebsrat gibt. Bei Personalräten ist dies entsprechend.

Wie stellen Sie sicher, dass die Fragen verstanden werden?
Jeder Fragebogen wird zunächst „unter realen Bedingungen“ einem Pretest unterzogen. Für die Erhebung 2015 fand zudem für besonders schwierige Fragen ein kognitiver Pretest statt.

Kann ich die Daten erhalten?
Die Daten des Betriebsrätepanels 2007 bis 2011 können interessierten Forscherinnen und Forschern auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.

Ich interessiere mich für Ergebnisse der Befragung. Wo finde ich diese?
Möglicherweise sind Ihre Fragen bereits bearbeitet worden. Sie finden publizierte Ergebnisse auf den unseren Seiten „News“ und „Ergebnisse“. Falls Sie sich für Auswertungen aus unseren Daten interessieren, wenden Sie sich bitte an Helge Emmler oder Wolfram Brehmer.

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